LobbyPlag: Die Datenfänger von Gütersloh

Mit Millionen von Gutscheinen, die Bertelsmann an deutschen und österreichischen Schulen verteilt, geht der Medienkonzern gezielt auf Adressenjagd von Minderjährigen – und läuft Sturm gegen die geplante Datenschutzverordnung in Brüssel.

bertelsmann-datenschutz

G! Collage / Bildquelle: Bertelsmann, Shutterstock, iStock

tl;dr Deutsche Verlage bezeichnen Google und Facebook als Datenkrake. Recherchen von LobbyPlag haben ergeben: Zu den größten Datenkraken zählen die Verlage selbst, die in Berlin und Brüssel Druck ausüben, um auch weiterhin an die Daten – insbesondere von Kindern und Kleinkindern – zu gelangen.

Die zurückliegende Woche hatte es in sich: Zwei Ausschüsse in Brüssel, bei denen – so wird berichtet – sich die Unternehmen weitestgehend mit ihren Forderungen nach weniger Regulierung durchsetzen konnten (die Unterlagen dazu liegen uns noch nicht vor). Zeitgleich in Berlin: Auftritt der deutschen Verlagsbosse bei einem Fachgespräch im Deutschen Bundestag. Eigentlich geht es um das Leistungsschutzrecht. Doch auch diese Bühne wird von den Unternehmen genutzt, um Stimmung zu machen gegen zu viel Datenschutz in Deutschland und Europa.

Leistungsschutzrecht oder Nazis

Wenn es um die eigenen Pfründe geht, scheinen die Verleger um keinen Superlativ verlegen. Deutsche Verlage, die letzte Bastion gegen Datenkraken wie Google oder Facebook. Selbstlose Ritter im Kampf um Bildung und Demokratie. Den Vogel aber schießt der Geschäftsführer der Chemnitzer Verlag und Druck GmbH, Ulrich Lingnau mit folgender Kausalkette ab: NSU-Sympathisanten wüchsen ohne Zeitung auf – ergo: Ohne Leistungsschutzrecht überlasse man Deutschland den Nazis (zugegeben, er hatte es etwas eleganter formuliert).

“Seriös anschreiben”

Dann: Julia Jäkel aus dem Vorstand von Gruner & Jahr (Bertelsmann). Die Vorzeigemanagerin und Ehefrau von Ulrich Wickert hält ein flammendes Plädoyer für den „unabhängigen Journalismus“ – und – für das Datensammeln. “Sie müssen in der Lage sein, Abonnenten auf eine seriöse, intelligente Art und Weise wieder zu finden”, sagt sie und lenkt das Thema plötzlich auf die EU-Datenschutzverordnung in Brüssel (s. Video: ab Minute 29:15).

Wenn in der EU „eine solche Datenschutzverordnung lanciert“ werde, so die Verlagsmanagerin, werde es in Zukunft nicht mehr möglich sein, Kunden, die man noch nicht kenne, „seriös anzuschreiben“.

In Händen hält sie dabei eine „Eltern“-Zeitschrift (auf dem Cover: eine Mutter mit Baby). Eine solche Form von „unabhängigen Journalismus“ könne es dann nicht mehr geben, warnt sie. Das Internet sei zwar voll von guten Informationen, aber eben auch von „interessengesteuertem Journalismus.“

Also quasi das genaue Gegenteil von Gruner + Jahr, Europas größtem Zeitschriftenverlag.

Damit man sich bei Gruner + Jahr diese Unabhängkeit weiter leisten kann, wird nebenan bei der Bertelsmann-Tochter arvato die Drecksarbeit erledigt. Hier werden die Daten rangeschafft, um neue Kunden „seriös anzuschreiben“, anzurufen oder ganz gerne auch mal zuhause zu besuchen. Und dafür scheint jedes Mittel recht.

Tatort Schule

Mitte letzter Woche erreicht mich die E-Mail eines Bloglesers aus Bayern. Der Familienvater berichtet von Bücher-Gutscheinen, die an der Schule seiner Kinder von der Klassenleitung verteilt wurden. Die Karten sind gezielt an die Schule adressiert, sogar die jeweilige Klassenkennung (hier „8c“) ist bereits maschinell ausgefüllt. Absender: inmediaONE, eine hundertprozentige Bertelsmann-Tochter (einst beim Adresshändler arvato/Bertelsmann angesiedelt, heute bei der Bertelsmann Direktmarketing Gruppe). (nachträglich ergänzt)

gutschein-inmediaone

Bei diesen “Buchgeschenken” handelt es sich um Paperback-Hefte, nicht zu verwechseln mit vollwertigen “Duden”-Hardcover-Werken

Ich spreche mit einer Mutter aus Baden-Württemberg. Auch ihre 7-jährige Tochter (2. Klasse Grundschule) kam eines Tages mit einem Bertelsmann-Gutschein nach Hause. „Beim ersten mal habe ich die Karte gleich weggeworfen“, erzählt sie mir am Telefon. Beim zweiten Gutschein, ein Jahr später, habe sie dann nachgegeben. „Da war dieser Gruppendruck“, sagt sie fast entschuldigend. „Ich wollte nicht, dass meine Tochter die Einzige in ihrer Klasse ist, die kein Buch bekommt.“

Bertelsmann-Kinder-Datenschutz

Wenn der Bertelsmann zweimal klingelt

Es folgen Anrufe und Hausbesuche von Handelsvertretern im Auftrag von Bertelsmann. In Internet-Foren berichten betroffene Eltern von der immer gleichen Masche: Jetzt, wo das Kind doch das erste Buch habe, sei es ganz besonders wichtig, auch die anderen Bücher zu kaufen. „Sie möchten doch nicht, dass Ihr Sohn Probleme in der Schule bekommt?“

Akte-Bertelsmann

Drückermethoden im Auftrag von Bertelsmann (Quelle: Sat.1)

Mit welchen Methoden manche Vertriebspartner in Auftrag von Bertelsmann vorgehen, hat Sat.1 mit versteckter Kamera gefilmt (ab Minute 2:15).

Es kann auch vorkommen, dass die Adressen der Schulkinder bei politisch-fragwürdigen Handelsvertretern landen. Hier die Geschichte, die die Wochenzeitung Kontext dazu recherchiert hat.

Fragen an inmediaONE

Anruf bei Jürgen Hakenkamp von inmediaONE. Routiniert werde ich abgewimmelt. Der Kundendienstleiter sei „gerade in einem Meeting“. Auf den versprochenen Rückruf warte ich vergeblich.

Also E-Mail. Mein Fragenkatalog landet bei Matthias Wulff, der Wert darauf legt, dass man ihn als „einen Sprecher der Inmediaone“ bezeichnet, obwohl die Kennung seiner Geschäfts-E-Mail auf eine direkte Tätigkeit beim Mutterkonzern Bertelsmann deuten lässt.

Frage: Halten Sie es für angebracht, an Schulen Privatadressen von Minderjährigen einzusammeln um diese für Werbezwecke zu benutzen?

„Wir führen unsere Gutschein-Aktion nur mit Zustimmung der jeweiligen Schulleitung an den Schulen durch und bieten als Geschenk ausschließlich Produkte aus dem Bildungsbereich an. Wenn die Eltern nicht in die werbliche Ansprache einwilligen, nutzen wir die Daten nur für die Abwicklung der Gutscheinaktion. Die Einwilligung ist dabei übersichtlich gestaltet und informiert in transparenter Weise darüber, dass bei Erteilung der Einwilligung eine werbliche Ansprache durch unser Unternehmen möglich ist.“

Matthias Wulff, inmediaONE / Bertelsmann

Übersichtlich? Transparent?

Die mir vorliegende Gutschein-Karte (die Aktion lief über 10 Jahre – es gibt mehrere Versionen) gehört zu dem perfidesten, was mir jemals an Kleingedrucktem unter die Lupe gekommen ist: In einem ersten Feld (links unten) wird man darüber belehrt, dass die Daten des Kindes zu Werbezwecken gespeichert werden. So weit so schlecht. In einem zweiten 4-Punkt-Schrift großen Text rechts unterhalb des Adressfeldes heißt es, dass die Daten des Schülers in jedem Fall gespeichert und an Dritte weitergreicht werden können – auch ohne Einwilligung.

Karte-Trick

Auf die Frage, wieviele solcher “Gutschein-Karten” in Umlauf seien, schreibt der Bertelsmann-Sprecher:

„Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur genauen Auflage keine Angaben machen. In etwa handelt es sich hier um eine niedrige siebenstellige Auflage.“

Eine Million? Zwei Millionen? Drei? Seit 2002 läuft die Erhebung von Kinder-Daten an Schulen in ganz Deutschland sowie in Österreich. Vereinzelt haben Kultusministerien reagiert und ihre Schulleiter angewiesen, solche Aktionen nicht länger zu unterstützen.

weichertWie kann so etwas legal sein?

Geregelt seien derartige Erhebungen im Schulrecht, das in Länderzuständigkeit liegt, erklärt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Es könne also bundesweit unterschiedliche Regelungen geben. Einer der Gründe, weshalb bislang nichts unternommen wurde.

Mit der bevorstehenden EU-Datenschutzverordnung könnten solche Sammelaktionen an Schulen europaweit gestoppt und mit hohen Strafen belegt werden – es könnte aber alles noch viel schlimmer kommen.

Einfallstor für Reklameanrufe und Haustürgeschäfte

Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt in diesem Zusammenhang vor Artikel 19 Absatz 2 des EU-Kommissionsentwurfs:

„Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, hat die betroffene Person das Recht, dagegen unentgeltlich Widerspruch einzulegen.“

Klingt erstmal harmlos. Doch der Teufel steckt im Detail. Dieses Widerspruchsrecht lasse vermuten, so der Verbraucherschützer, dass Direktmarketing zukünftig auf Basis des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe f („berechtigtes Interesse“) möglich sein soll.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: (…) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.“

Auf deutsch: Gelangt ein Unternehmen an eine Privatadresse, sollen Werbeanrufe, Reklamesendungen und Hausbesuche grundsätzlich erlaubt sein, auch ohne explizite Zustimmung des Betroffenen. Begründung: ein berechtigtes (hier: geschäfltliches) Interesse der Firma. Es kommt aber noch härter:

Kein Schutz für Kinder

Wie ein Lobbypapier (s. Grafik) zeigt, bemüht sich der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) derzeit in Brüssel, ausgerechnet die Schutzklausel für Kinder aus dem oben zitierten Gesetzestext streichen zu lassen:

VDZ-Kinderdaten

Mächtiges Mitglied des VDZ ist die Bertelsmann-Tochter Gruner + Jahr. Wir erinnern uns: Jenes Unternehmen, das vergangenen Mittwoch im Deutschen Bundestag erklären ließ, wie wichtig es sei, neue Kunden auf “seriöse und intelligente Art und Weise” anzuschreiben.

VDZ-Kinderdaten-2

LobbyPlag: Neue Systematik

Nach einer ersten groben Durchsicht der rund 4000 Seiten Lobby-Papiere, die LobbyPlag aktuell vorliegen, wurde uns schnell klar, dass sich Beeinflussung von Abgeordneten nicht allein durch das Abgleichen von Copy & Paste-Textstellen nachweisen lässt. Das oben angeführte VDZ-Beispiel zeigt, dass entscheidende Lobby-Eingriffe auch durch Streichungen oder in Form von unscheinbaren Umformulierungen stattfinden können.

Wir haben uns daher eine neue, zusätzliche Systematik überlegt, wie wir die „Battlegrounds“, also die besonders umkämpften Gesetzespassagen in diesem Mammut-Reformwerk, kenntlich machen können.

Kartographie eines Gesetzes

Für die kommenden Wochen haben wir uns vorgenommen, einen Katalog aller Änderungswünsche der diversen Lobbyisten zu erstellen.  Aus dem Katalog soll eine Karte werden, die alle Kampfzonen im Gesetzestext visualisiert, und zeigt, wie und unter welchen Einflüssen welcher Teil der neuen Datenschutz-Regeln zustande kommt.

Wer uns dabei über die Schulter schauen möchte: hier sammeln wir die Fundstellen für den Katalog (nicht editierbar). Für diese Liste sind wir noch auf der Suche nach zuverlässigen Rechercheuren (möglichst mit juristischer Vorbildung). Bitte meldet Euch!

Außerdem freuen wir uns weiterhin über Spenden, da für LobbyPlag viel Zeit draufgeht und keiner aus unserem Team damit Geld verdient.

Fragen, Wünsche oder Anregungen bitte direkt an info@lobbyplag.eu oder öffentlich hier unten im Kommentarfeld.

UPDATE zu diesem Blogpost: Bertelsmann: “Kindergärten angetestet”

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96 Gedanken zu “LobbyPlag: Die Datenfänger von Gütersloh

Zitiert von
  1. Mist – ich arbeite doch auch für die… | Froitzheims Wortpresse

  2. plus-me.at GOOGLE | Das wird dann ein weiterer Sargnagel für das Leistungsschutzrecht!

  3. Neues aus dem Abfall, 25. Februar 2013 | Hendryk Schäfer

  4. Wie Bertelsmann uns durchleuchtet | stohl.de

  5. 5 Lesetipps für den 25. Februar | Netzpiloten.de

  6. Too much information - Papierkorb - Guten Morgen

  7. LobbyPlag: Die Datenfänger von Gütersloh

  8. Richard Gutjahr/LobbyPlag über die Datensammelwut deutscher Verlage › indanett.de - Nicos Multimedia-Blog

  9. Kinder, Tiere, Datenhändler

  10. Kinder und Tiere gehen immer – flashfonic.de

  11. Infografik: Wie Adreßhändler an die Daten von Schülern kommen | Die wunderbare Welt von Isotopp

  12. RT @MadeMyDay: Alter Schwede… LobbyPlag: Die Dat… | waldorfpatriot.de

  13. Der Tag – 26.02.2013 | nevermore

  14. Bertelsmann: “Kindergärten angetestet” | G! gutjahrs blog

  15. Wie Schülerdaten gesammelt werden | Ibbpunkt.de

  16. Sonderrecht für Presseverleger (Leistungsschutz?) | FiFo Ost

  17. Anonymous

  18. Martin Delius – Datenhandel auch mit Berliner Schüler_innen?!

  19. NDR ZAPP über Verlags-Lobbyismus bei EU-Datenschutzreform: “Direktmarketing wird eher freundlich empfunden”

  20. Intermezzo (387) | Blue Archive

  21. Zapp: Wie die Verlage versuchen, die EU-Datenschutzverordnung aufzuweichen | Daniel Bröckerhoff

  22. Protokoll vom 02. März 2013 « trackback.fritz.de

  23. Ersurft, gelesen, gesehen und nachgedacht | Muetzenmaedel's Blog

  24. TRB 319: #LSR, #MWC, Datenfänger, Werbezukunft, @antjeschrupp « trackback.fritz.de

  25. Woche 1 – Unsere Netzhighlights | Apfelmädchen & sadfsh

  26. Froschs Blog » Blog Archive » Im Netz aufgefischt #100

  27. Gelesen in Biblioblogs (9.KW’13) | Lesewolke

  28. Lesestoff 04.03.2013 | undergroundnoises

  29. Der Tag – 14.03.2013 | nevermore

  30. Protokoll vom 16. März 2013 « trackback.fritz.de

  31. Webschau März 2013

  32. Protokoll vom 23. März 2013 « trackback.fritz.de

  33. Protokoll vom 30. März 2013 « trackback.fritz.de

  34. Protokoll vom 06. April 2013 « trackback.fritz.de

  35. Digitales Quartett #26: Generationen im Netz u.v.m. | netzfeuilleton.de

  36. Protokoll vom 13. April 2013 « trackback.fritz.de

  37. Protokoll vom 20. April 2013 « trackback.fritz.de

  38. Protokoll vom 27. April 2013 « trackback.fritz.de

  39. Duden-Aktion am Campus: Dreister Kundenfang oder sinnvolle Investition? | Bernburg-Lokal

  40. Protokoll vom 04. Mai 2013 « trackback.fritz.de

  41. Protokoll vom 11. Mai 2013 « trackback.fritz.de

  42. Protokoll vom 18. Mai 2013 « trackback.fritz.de

  43. Nicht ACTA, aber genau so wichtig: Entscheidung über EU-Datenschutzreform fällt jetzt

  1. Im gesamten Kontext sicherlich nicht so wichtig wie andere Punkte – aber gibt es Informationen dazu, ob eventuell für die Schulen (Schulleitungen) bzw. Kitas (Kitaleiterinnen) Prämien oder “Belohnungen” herausspringen, wenn sie bei den Werbeaktionen mitmachen und die Verteilung der Karten erlauben?

    • Meiner Meinung nach ist das im gesamten Kontext sogar besonders wichtig!
      Es kann doch nicht sein das Schulleitungen derartig fahrlässig mit einer solchen Thematik und den eigenen Schutzbefohlenen umgehen?

      Eine gewisse Grundbindung zu den Verlagen besteht ja sowieso schon, durch den Vertrieb der Schulbücher, da sind sich die Verleger auch um nichts zu schade um irgendwie den Fuß in die Türe zu bekommen (bzw. den Fuß drin zu lassen).

      Wie groß wäre wohl das Geschrei, zu Recht, wenn Google oder Facebook auch nur annähernd ähnliche Aktionen starten würden? Hier werden aber nicht nur Augen zu gedrückt, nein man beteiligt sich auch noch als willige Helfer.

      Ich finde da sollte man eher mal Druck auf die Schulleitungen ausüben, damit derartiges Treiben schon im Keim erstickt wird. In den meisten Schulen wird diese Praxis aber wohl als “Normal und unbedenklich” angesehen werden, wenn man bedenkt wie lange das schon läuft. Schulen sollen ein neutraler Ort der Bildung sein und kein Fangbecken für Marketingfirmen!

  2. Ach, da muessen Kinder noch gar nicht in der Schule sein, um solch sonderbaren Buecherangebote zu bekommen! Ich erinnere mich an die Zeit kurz nach der Entbindung als ich bombardiert wurde mit Buechergutscheinen fuer das kleine Neugeborene (Fuehlbuecher, erste Bilderbuecher etc.). Einmal habe ich das ausgefuellt und wurde derart belaestigt von dem Verlag mit Telefonanrufen und Nachfolgeangeboten….das war 2005! Bei meinen folgenden Kindern hatte ich bereits gelernt und diese Angebote gleich in den Muell geworfen!

    • Hallo Christiane,

      da frage ich mich ja, wie die an die Infos gekommen sind, dass Du gerade entbunden hattest. OK; folgendes ist Spekulation: Hebamme? Krankenhaus? Frauenarzt? Anmeldung im Kindergarten?

      Ich denk nur laut, denn wie sollten Verlage wissen, dass eine Frau schwanger ist/gerade entbunden hat?

      • Die brauchen nicht an die Infos zu kommen.

        Die Wochenstationen, die Hebammen und die Kinderärzte geben einem z.T. kleine “Willkommenspakete” mit Produktproben und Büchergutscheinen mit, in den Praxen und Kliniken liegen Gutscheine aus usw. Dann nimmt man halt mal eins mit und füllt das aus – den Fehler haben wir auch einmal gemacht.

        • Und genau dagegen kann man im Einwohnermeldeamt widersprechen. Wir haben diesem öffentlichen Aushang beim letzten Umzug widersprochen und waren ziemlich überrascht, was man in diesem Formular so ausschließen konnte und was dann im Umkehrschluss eigentlich zulässig ist.

    • Sowas wird man nicht ganz verhindern können. Aber gezielt Schulen und Kindergärten zu instrumentalisieren – verbunden mit solchen “Drücker”-Hausbesuchen. Tja.

  3. Was passiert wenn ich schriftlich durch einen Anwalt Widerspruch einreiche?
    Habe ich als Verbraucher nicht das Recht dazu?
    Ich kann als Eltern doch nicht meine Aufsichtspflicht verletzen?
    Ist der Schutz der Familie an der Stelle vor Gericht nicht wichtiger?

    • Wie willst Du das beweisen? Die urspr. Karte ist ja dann in der Regel weg. Wer kopiert schon eine Postkarte, bevor er sie dem Kind wieder in die Schule mit gibt?

  4. Das mit dem “doppelten Kleingedruckten” kann doch nicht legal sein!
    Hast Du das einmal mit einem Verbraucherschützer besprochen? Das schreit doch förmlich nach Abmahnung…

      • Da gibt es doch diesen Datenschützer, Thilo heisst er glaube ich ;-), der ist doch sehr interessiert am Schutz der Verbraucher… Möchte der nicht gegen Bertelmann vorgehen?

          • Ja, der ist völlig damit ausgelastet, gegen Facebook (und ab und zu Google) vorzugehen. Da hatte er kürzlich schon keine Zeit, sich um Krankenakten psychisch Kranker zu kümmern, die im Internet erreichbar waren. Zumindest sind mir dazu nur Meldungen begegnet, dass der Fall in Schleswig Holstein (wofür der Herr W. ja örtlich zuständig ist) bekannt wurde. Eine Meldung, dass Herr W. die Verursacher mit empfindlichen Strafen bedroht hätte (von mir aus auch nur im Wiederholungsfall) ist mir bestimmt nur entgangen.

            Insofern: Nein, ich glaube nicht, dass dieser Datenschutzbeauftragte des Landes sich mit Verlegern anlegen will. Nicht, solange er sehr viel mehr PR betreiben kann, wenn er Facebook verklagt, und sich dann von einem Gericht sagen lassen muss, dass das Gesetz, was er für die Klage gewählt hatte in diesem Fall gar nicht anwendbar sei.

  5. Auch an den schulen unserer Kinder werden die “Gutscheine” verteilt. Glücklicherweise gab es schon zur Zeit der ersten Verteilaktion ausreichend Rückmeldungen im Internet zu finden, welche Lawine eine solcher ausgefüllte Karte nach sich ziehen würde.
    Ein schneller Blick auf den Wert der versprochenen Präsente reichte dann auch aus, um den Kindernzu erklären, dass ihre Daten so nicht ausgeliefert werden.
    Unabhängig von der Fragwürdigkeit der Methode des Verlages scheint an den Schulen auch jegliche Sensibilität für einen verantwortungsvollen Umgang mit solchen Bauernfängereien zu fehlen.

      • Es war zwei Mal die gleiche Grundschule und ein Gymnasium. Wenn ich mich richtig erinnere, war es in der Grundschule im 2. oder 3. Schuljahr und im Gymnasium in der 6. Klasse. Und am Gymnasium war die Klassenlehrerin sogar dankbar für die Rückmeldung mit den gefundenen Links – das kannte sie noch nicht …
        Bei diesem System wird mit Rest-Auflagen von irgendwelchen Duden geködert, wenig später soll man seine Daten durch den Schlitz des Autos werfen, das angeblich verlost wird.

  6. Ich bin im weiteren Umfeld von Bertelsmann tätig und weiß, dass ziemlicher Aufwand betrieben wird, um Adressen rechtskonform einzuwerben. Möglich, dass nicht mehr alle Versionen der oben beschriebenen Flyer sauber sind, wenn die Aktion schon so lange läuft. Es sollte aber jedem klar sein, dass die diversen Gewinn-, Gutschein- und sonstigen Aktionen mit Adressangabe wohl dem Geschäftszweck des jeweiligen Unternehmens dienen. Da der Gesetzgeber für Direktwerbung Hürden aufstellt, müssen sich die Firmen eben etwas einfallen lassen. Wer so etwas ausfüllt – selbst schuld. Verständlich aus Sicht der Firmen auch, dass sie versuchen, die Hürden nicht zu hoch werden zu lassen.

    Zu lobbyplag: Wie euch jetzt selbst aufgefallen ist – die Wiedergabe von einzelnen Textschnipseln ist zwar ausreichend für eine Aufmerksamkeit produzierende Darstellung, aber unzureichend für eine tiefergehende Analyse. Ihr solltet schon die jeweiligen Vorschläge der Beteiligten im gesamten Kontext darstellen, so dass man sofort sieht “ok, hier gestrichen, Passage findet sich nun dort”. Also jeweils das gesamte alte und das geänderte Dokument gegenüberstellen bzw. dem Leser ermöglichen durch einen Klick zwischen den Darstellungen zu wechseln. So wie jetzt ist es sehr mühsam bis unmöglich den Sinn von Änderungen nachzuvollziehen. Man müsste schon selbst die Änderungsvorschläge hernehmen und konsolidieren.

    • Vielen Dank – auch für den Vorschlag zur Verbesserung von LobbyPlag. Genau daran arbeiten wir im Moment. Wir wollen das Gesamtwerk transparenter machen und auch Laien ermöglichen zu verstehen, um was es im Einzelnen und im Gesamtkontext geht. Da liegt noch viel Arbeit vor uns!

    • Es geht bei diesen Haustürgeschäften allerdings nicht nur um Bücher und Zeitschriften-Abos: InmediaOne vertreibt auch teure Lexikon-DVDs im Wert von über 1.700 Euro. Eine solche DVD bekamen meine Eltern vor der Jugendweihe meines kleinen Bruders angedreht. Auch sie wussten nicht, wie die Firma an die Adresse und die Daten kam. Sie erhielten die DVD erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ausgehändigt, weshalb sie Widerspruch einlegten, aber InmediaOne verklagte meine Eltern daraufhin und setzte sich durch, so dass meine Eltern den vollen Betrag zahlen mussten.

      Es gab zu besagter Vertriebspraxis bereits ein Gerichtsurteil des BGH in Karlsruhe, bei dem im Sinne des Kunden entschieden wurde (Urteil vom 26.09. 2007, Az: VIII ZR 25/07). Aber anscheinend scheint die Firma noch immer nicht von derart unseriösen Praktiken Abstand genommen zu haben (siehe Links)

      http://www.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/rechtstipps/haustuergeschaeft_widerruf_auch_noch_nach_jahren-1306670.htm

      Haustürgeschäfte: Verbraucher siegt gegen Versandhändler – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/recht/haustuergeschaefte_aid_134013.html

      • Mein Eindruck ist, das die Schweizer viel sensibler mit dem Verbraucherschutz umgehen. In der NZZ und anderen Medien lassen sich Beiträge zum Thema finden, die bereits einige Jahre alt sind. Ich habe auch schon Interviews mit Fachleuten und Politikern gelesen, denen es ein leichtes gewesen sei, das Thema im Interview unter den Tisch zu kehren, sie gingen aber im Gegenteil sehr aktiv darauf ein.

  7. Meine Tochter (7. Klasse Gymnasium) hatte den Gutschein letzte Woche auch dabei. Der kam dann umgehend in den Papiermüll – nach einigen Diskussionen.

    Ein Gedanke zum “Schutz für die Kinder” ging mir diesbezüglich noch durch den Kopf: Immerhin müssen diese Gutscheine ja von den Eltern unterschrieben werden. Jedenfalls gibt es das Feld “Unterschrift der Eltern”. Wenn die sich also – wie wir – weigern, bekommen die Verlage auch nicht die Namen und Adressen der Kinder. Da sollte der Kinderschutz also schon anfangen: zu Hause!

    Die grundlegende Masche, über Schulen und Kindergärten Umsatz zu machen, ist ja auch nicht neu:

    In der Grundschule gab/gibt es das Heftchen “Gänsefüßchen” – ein Werbeblatt für günstige Bücher des Verlag an der Este. Der Clou: Wenn eine Klasse mehrere Bestellungen (ich glaube, es waren 10) abgegeben hat, bekam die Schule dann ein Gratisbuch. Da wurde dann also mit dem Gemeinwohl argumentiert, und man kam sich als Elternteil schon mies vor, wenn man nichts bestellte und so eventuell der Schulbibliothek ein Buch “verloren” ging.

    Wie ich hier übrigens gerade hier sehe: http://verlageste.de/lesefoerderung/buecherzeitungen gibt es das nicht nur für die Grundschule, sondern auch für Kindergärten, weiterführende Schulen und für den englischsprachigen Bereich:

    - FindeFund für Kindergartenkinder
    - Gänsefüßchen für Mädchen und Jungen zwischen 5 und 10 Jahren
    - Bücher-Igel für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren und dem
    - Book Dragon mit englischen Original-Lektüren

    Immerhin: Die Daten der Schülerinnen und Schüler müssen bei der Gruppenbestellung nicht angegeben werden. Aber die Ausnutzung des Gruppenzwangs hat für mich schon etwas Erpresserisches.

  8. Ich habe nach dem Abi über eine Zeitarbeitsunternehmen bei Arvato, der erwähnten Callcenter-Firma die mehr oder weniger zu Bertelsmann gehört, gearbeitet.

    Ich hatte Arbeitsanweisung zu behaupten, dass ich DIREKT bei der TELEKOM arbeitete, und zwar direkt in deren Zentrale ein paar hundert Kilometer weiter. Als ich die Anweisung missachtete, flog ich raus.

    Außerdem betrieben wir Kaltaquise mit Bertelsmanndaten, die wir als Arvato nicht nutzen hätten dürfen und waren nicht zurückrufbar, s. Kommentar zu “Coldcall”.

    Irgendwann wurde es ganz normal zu lügen, man stumpfte da einfach ab. Einer von uns hatte mehrere Semester Jura studiert, auch dem was das Wurst, obwohl er durch sein Studium sowohl informiert als auch sensibilisiert war, für das was er tat.

    Gerade die die hier mitlesen wird interessieren, dass die Profis im Callcenter die Leute die sie anriefen während des Durchwählens noch googelten.

    Alles in allem wars eine ziemliche Scheiße, aber man hat was fürs Leben gelernt.

    • unsere Fritzbox leitet Anrufe mit unterdrückter Rufnummer auf den AB weiter – Ansage: “Sie rufen mit unterdrückter Nummer an; bitte hinterlassen Sie Ihr Anliegen und Ihre Festnetznummer…”

      was darüber hinaus hilft:
      1. melde dich NIE mit Namen;
      2. melde dich NIE mit “Ja bitte”;
      3. wenn dein Gegenüber sich nicht vorstellt, entgegne: “ich hatte Ihren Namen nicht verstanden”

      Ansonsten ist auch das Telemarketing-Gegenwehr-Skript hilfreich :-P

      Beste Grüße,
      HRK

    • Besagter Direktvermarkter der uns im Auftrag von “Eltern” anrief behauptete auch auf Nachfrage sie würden dirkt vom Verlag G+J anrufen…
      Bei “Eltern” habe ich das damals gemeldet aber weitere Rückmeldungen habe ich leider nicht bekommen.

  9. Danke für den gut recherchierten Artikel.

    Die legale Jagd nach Daten beginnt schon vor der Geburt von Kindern. Datenhändler geben an, dass zum Zeitpunkt der Geburt bereits !! 50% !! aller Kinder in ihren Adressdatenbanken verzeichnet sind. Ab diesem Zeitpunkt geht es dann darum, diesen Datensatz mit weiteren Zusatzinformationen enzureichern und die noch fehlenden Adressen zu bekommen. Spätere Angebote und Veragskonditionen werden durch diese Daten beeinflusst, parallel zum Offline-Lebenslauf beginnt der Daten-Lebenslauf des neuen Erdenbürgers. Ab diesem Zeitpunkt wird den Kindern ein sozialer Status zugeordnet. Über Kaufkraft, Wohnsituation und finanzielle, Hintergrund des Elternhauses wird es entsprechenden Schichten zugeordnet. Werbesendungen und -anrufe sind da nur die Spitze des Eisberges. Und das alles passiert in der Reel ohne Wissen der Betroffenen Eltern. Neben Verlagen mischen auch andere Medienunternehmen kräftig mit. So werden die Adressen von Kindern verkauft, die sich beim SWR im Zusammenhang mit Kindersendungen, Wettbewerben und Preisausschreiben ansammeln.

    Wir haben Strukturen und Abläufe in bisher zwei Blogposts zusammengefasst: http://safeaddress.wordpress.com/2013/01/29/kinder-im-focus-der-datenhandler-ii3

    Erschreckend ist, wie unauffällig die Datensammler ihre Netze auswerfen und dass diese Vorgehensweisen legal sind. Die Datenschutzgesetze wurden entsprechend der Anforderungen der Wirtschaft ausgestaltet. Deshalb ist der Einsatz für verbraucherfreundliche europäische Datenschutzgesetze so wichtig, damit die Privatsphäre besser geschützt werden kann. Parallel zu den gesetzlochen Regelungen sind Verbraucher jedoch auch aufgefordert, ihren digitalen Lebenslauf selbst zu pflegen. Auskunft, Recht auf Löschung, Berichtigung, der Widerspruch gehen die Weitergabe an Dritte sowie zweckgebundene Einwilligungen sind die dazugehörigen Werkzeuge. Dazu haben wir die Internetplattform http://www.SAFE- ADRESS.de entwickelt.

  10. Ach, Bertelsmann…immerhin kann ich da verweigern und einfach nicht kaufen, dann gehen sie langfristig daran zugrunde…aber ich bekam am Gymnasium schon Werbung von der lokalen SPD! Oberflächlich ging es um Projekte, man solle sich doch bei so einem tollen Programm der SPD anmelden, viel Spaß und bla…natürlich, unwissende Schüler für eine Partei anwerben! Hat was von Praktiken längst abgeschaffter deutscher Regime…

    Jegliches Material, welches nicht direkt von der Schule zwecks Lerneffekt angeschafft wird (Schulbücher, Schülerbibliothek etc.) hat an Schulen nix zu suchen. Nicht von der AOK, nicht von Parteien, nicht von Firmen, nüscht! Meinetwegen private Buchspenden an die Schülerbibliothek, das war’s. Folgerichtig auch nicht von “guten” Gruppen wie Greenpeace und Co. Die Schüler sollen sich ihre Meinung neutral bilden, nicht anhand von Werbematerial.

    • Ich war letztes Jahr ein Semester in Norwegen, zufällig hab ich auch eine Grundschule von innen sehen können. Die meisten Lernhilfen in Form von Plakaten sind von Ölunternehmen usw. gesponsert, Sie würden sich die Haare raufen :D

      Randbemerkung: Spielt man mit Norwegern Dart, rechnen sie mit dem Taschenrechner – die Schulen sind NICHT gut.

    • Braune Handlanger für den Bertelsmann-Konzern
      Die Bertelsmann-Tochter Inmediaone arbeitet auch mit dem selbstständigen Bildungsberater und rechtsintellektuellen Netzwerker Albrecht Jebens zusammen und schickt ihn als Vertreter in Freiburger Wohnzimmer, um Lernhilfen für Schulkinder zu verkaufen. So landete auch die Adresse eines achtjährigen Mädchens im Nirwana des deutschnationalen Sumpfs …

      siehe http://www.gegen-stimmen.de/?p=19288#s23

  11. Lieber Richard Gutjahr,

    ein großes Lob für diesen Beitrag. Er war längst überfällig.

    Als Anmerkung eine kleine Anekdote, die sehr gut ins Bild passt:
    Es muss 1989 gewesen sein, als ich Student und Praktikant in der RTL-Nachrichtenredaktion war. Kurzfristig wurde ein Besuch des damaligen Bertelsmann-Vorstandsvorsitzenden Mark Wössner in der Redaktionskonferenz angekündigt. Was ein Manager dort zu suchen hat, war mir damals schon nicht klar, aber das ist ein anderes Thema.

    Bei dieser Gelegenheit habe ich Wössner dann gefragt, wie es denn sein könne, dass arglosen Menschen von Drückerbanden Abos für die vielen Zeitschriften oder den Buchclub des Bertelsmann-Konzern aufgenötigt würden. Und ob er nicht wisse, dass in diesen Drückerbanden die Not sozial Schwacher schamlos ausgenutzt würde, zum Teil mit verbrecherischen Methoden. Ich hatte gerade erst eine Reportage darüber geschrieben.

    Wössner hat mir daraufhin väterlich lächelnd erklärt, ich müsse aber noch viel lernen, um den Unterschied zwischen Unternehmenshandeln und der Tätigkeit von Fremdfirmen zu erkennen, die es sich zurecht verböten, wollte er Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit ausüben.

    Gelernt habe ich an diesem Tag sehr viel. Nämlich den Unterschied zwischen dem staatstragenden Gerede der Gutmenschen aus Gütersloh, deren Bertelsmann Stiftung sich (laut Selbstdarstellung) “in der Tradition ihres Gründers Reinhard Mohn für das Gemeinwohl engagiert” und der schmutzigen Praxis.

    Daran hat sich seit mehr als 20 Jahren nichts, aber auch gar nichts geändert.

    • Betrachtet man die Datenschutzrichtlinien von innmediaon, nachdem man Ihren Blog gelesen hat, bekommt man das Lachen. http://www.inmediaone.de/IMO-Datenschutz/Datenschutz.aspx

      Zitat: “Kinder

      Die inmediaONE] GmbH legt allen Eltern und Aufsichtspersonen nahe, ihre Kinder in den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet einzuweisen. Ohne Zustimmung der Eltern oder der Aufsichtsperson sollten Kinder keine personenbezogenen Daten an die Website der inmediaONE] GmbH übermitteln! Die inmediaONE] GmbH versichert, nicht wissentlich personenbezogene Daten von Kindern zu sammeln, in irgendeiner Weise zu verwenden oder Dritten gegenüber unberechtigt offenzulegen.”

      Nicht wissentlich sammeln sie also Daten von Kinderkunden um wissentlich Bücher verkaufen zu wollen?!

      Mit freundlichen Grüßen
      Wolf

      • Also ich bin ganz klar der Meinung, dass Adressen-Handel durchaus sinnvoll genutzt werden kann. Etwa innerhalb des Unternehmensumfelds kann es durchaus sinnvoll sein, wenn sich gefilterte Adressen von möglichen Firmenkunden nach Branchen sortiert, kaufen lassen. Bei Privatpersonen finde ich dies jedoch nicht angebracht. Zumal der Handel mit den Adressen hier defintiv schon viel zu weit geht. Im Firmenbereich jedoch, kann in meinen Augen mit erworbenen Adressen ein gezieltes Marketing betrieben werden, da die Daten hier auch bessere Qualität aufweisen als beim Handel mit Privatpersonen.
        Denn bei Firmen ist lediglich die Branche relevant, bei Privatpersonen sind zwingend viel mehr Daten erfordelich, somit sind viel mehr Fehler in den Daten enthalten.