Twittwoch spezial: O’zapft is!

Diese Woche durfte ich bei einem Twittwoch spezial junge Spitzenpolitiker zum Stand der Netzpolitik in Deutschland befragen. Zur Vorbereitung habe ich mir die App der CSU auf mein iPhone geladen. Ein Fehler?

Gleich zu Beginn begrüßte mich ein freundlicher Startbildschirm: „CSU – jetzt noch näher am Menschen!“ Da habe ich mir plötzlich Sorgen gemacht, was genau ich mir da gerade auf mein Smartphone geladen habe. Kann mich der Herr Innenminister ab jetzt orten und gar mithören? Vielleicht kann er sogar heimlich meine Kamera anknipsen und nachschauen, wie’s mir so geht?

Der Trojaner trägt Lederhosen – doch er geht uns alle an. Bundesweit werden Jahr für Jahr tausende Handys und Computer von den Strafbehörden angezapft, ohne dass uns das bewusst ist. Das wäre ja in Ordnung, ginge es tatsächlich um Leben und Tod. Was Polizei und Politik gerne verschweigen: In den meisten Fällen, in denen die sog. Telekommunikations-Überwachung (TKÜ) zum Einsatz kommt, geht es um minderschwere Verbrechen, etwa um Drogendelikte oder um Bandenkriminalität. So auch jüngst beim Bayerntrojaner. Es werden mehr Telefone von Steuersündern angezapft als von potentiellen Terroristen oder Kinderschändern. Solche. Zahlen werden nicht gerne publik gemacht, waren lange Zeit nur auf schriftliche Anfrage eines Parlamentariers einsehbar.

Ich frage mich: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure? Die Datenschutz-beauftragten der Länder? Die waren oft bis zuletzt dem eigenen Innen-ministerium unterstellt, also genau jener Behörde, die sie zu überwachen hatten. In Deutschland gibt es 6 Millionen Strafverfahren pro Jahr, Richter und Staatsanwälte sind hoffnungslos überlastet. Eine Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2003 kommt zu dem Schluss, dass drei Viertel aller Überwachungsmaßnahmen in Deutschland rechtswidrig zustande kommen. Auch das Max-Planck-Institut bestätigt in einer unabhängigen Untersuchung, dass es in der Überwachungspraxis an Transparenz und Kontrolle mangelt.

Es mag bizarr anmuten, aber mit dem Staatstrojaner haben die Innenminister gerade jenen rechtsfreien Raum geschaffen, vor dem sie selbst immer und immer wieder lautstark warnen. Nicht auszudenken, wie es den Revolutionären in Ägypten ergangen wäre, hätten die Machthaber über einen solchen Trojaner aus Bayern verfügt.

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22 Gedanken zu “Twittwoch spezial: O’zapft is!

Zitiert von
  1. Piratenpartei Bottrop » Wofür wird die Überwachung genutzt?

  2. Netborn - Nachrichten aus dem Netz

  3. Staatstrojaner: O’zapft is!

  1. Schöner Beitrag, danke. Vor allem das Schaubild “Anlässe für Telekommunikationsüberwachung 2009″ ist eindrücklich, wenngleich es zeitlich etwas überholt ist.

    Was mich an der Sache ärgert ist, dass viele nicht begreifen bzw. nicht begreifen wollen, welch tiefgreifender Rechtsverstoß hinter dem Einsatz des Staatstrojaners steckt und dass dessen Einsatz eigentlich bedeutet, dass den Behörden, die ihn eingesetzt haben geltendes Recht und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts offenbar völlig gleichgültig sind. Für mich ist das der Anfang des Endes der Rechtsstaatlichkeit und der Beginn eines Überwachungs- und Polizeistaates. Zum Glück, wenngleich es eigentlich traurig ist, sind die Deutschen Behörden aber zu ungeschickt so etwas richtig zu machen, so dass es nun aufgeflogen ist.

    Besonders vermisse ich die Konsequenzen in den verantwortlichen Behörden. Mal wieder nur das übliche BlaBlaBla und Spitzfindigkeigten (“er wurde ja nicht eingesetzt von uns”, als ob das das Entscheidende wäre), wenn auch davon reichlich viel.

    Die Diskussion um den Facebook-Button und die Abmahnungen durch den Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragten erscheint mir da grotesk. Wo sind nun die großen Mahner, wie z.B. Herr Uhl?

    Und mir kann keiner erzählen, dass die Innenminister der Länder und vermutlich auch der Bundesinnenminister nicht alle von der Existenz des Trojaners wußten. So eine Anschaffung muss ja irgendwo beschlossen werden, z.B bei einer Innenministerkonferenz außerhalb des Protokolls.

    Ich bin sauer, dass mir unsere Volksvertreter bzw. einige davon, die ich für diese Vorfälle verantwortlich mache, die Lust an der Politik verderben und mich denken lassen “Was für ein Scheißstaat”.

    Ich bin gespannt, wie die Sache weiter verlaufen wird und danke dem CCC für seine Aufdeckung.

  2. Die Einschätzungen zu den Grenzen minderschwerer Kriminalität kann ich nicht nachvollziehen. Bandenkriminalität, Raub und Erpressung, Mord und Totschlag. Vielleicht sollte da mal jemand den Kontrast ein wenig hochdrehen, bitte sehr.

  3. Mir leuchtet die Statistik schon ein. Terroristen würden sie mit sowas eh nicht fangen, weil die nicht vor die Wand gelaufen sind und Fachleute für sowas haben (im Gegensatz zur Polizei und Politik). Ausserdem gibt es so gut wie keine Terroristen ausserhalb der Geheimdienstgebäude (und CD/SU Gelage).

    Bei Kinderpornografie genau so, aber da wird halt nur in besonders nötigen Fällen was hochgeladen. Wenn man mal wieder einen unliebsamen Abgeordneten oder Bankenchef los werden will, der jetzt blöderweise keine Freundin bei Facebook hat. Aber da ja alle Mutti lieben, ist das auch eher selten.

  4. Ja das ist schon skandalös mit dem Staats-Trojaner, was sich der Staat hier mitlerweile alles rausnimmt. Was mit so einer Software, in falschen Händen, alles angerichtet werden kann, mag ich mir an dieser Stelle lieber nicht genauer vorstellen wollen. Im Jahr 2010 war es glaube ich, wurde ja bereits gegen einige Polizeibeamte intern ermittelt, was da rausgekommen ist, weiß ich zwar nicht, aber es ging da um Bankdaten-Klauereien. Beamte sollen da irgendwie Gelder von “fremden Rechnern” transferiert haben und das Geld über Prepaid-Kreditkarten abgehoben haben usw. – das zeigt zumindest, was “unterbezahlte Personen”, die Zugriff (auf derartige Software) und ein wenig technische Ahnung haben, alles anrichten können. Wenn nun jede kleine Polizei mit derartigen Schnüffelprogrammen ausgestattet wird, holla die Waldfee, dann wird sicherlich die “Krimianlstatistik ansteigen. Aber auch unliebsame Journalisten und und und – das Feld ist sicherlich riesengross, in welchem da “Anwendungsmöglichkeiten” bestehen und, wenn auch verdeckt, verschleiert, zum nutzen einiger “Personen” positiv sein könnten.

  5. Dann müsste mir bitte noch jemand erklären, was den Unterschied ausmacht zwischen einer Truppe erfolgloser pubertierender Bombenbastler auf der einen Seite und der ‘Ndrangheta, den Hell’s Angels und gewaltbereiten Erpressern wie Zlof, Gäfgen oder Drach auf der anderen Seite…

  6. Die Statistik ist aber nur vermeintlich ein Skandal. TKÜ kommt als Ermittlungsmaßnahme sinnvollerweise nur in Betracht, wenn die Taten typischerweise mit Hilfe der Telekommunikation geplant, durchgeführt oder besprochen werden. Das ist bei Drogendelikten fast durchgehend der Fall, daher die hohe Zahl dort. Bei Mord oder Totschlag ist dies eher seltener der Fall, zudem gibt es -zum Glück- erheblich weniger Tötungsdelikte als Drogendelikte. Die Statistik zeigt genau das. Die Delikte mit hohen Fallzahlen und einer Sinnhaftigkeit des Einsatzes der TKÜ stehen oben. Und das zu Recht. Obwohl wir natürlich diskutieren können, ob Drogendelikte solche Ermittlungsmaßnahmen rechtfertigen. Aus meiner Sicht: Klar ja!

  7. Lieber Verfasser,
    wollen Sie Ihre Leser zum Narren halten oder sind Sie tatsächlich der Auffassung dass “Drogenhandel” und “Bandenkriminalität” zu den “minderschweren” Taten gehören würden? Ich gehe mal davon aus, dass Sie dies anders sehen würden, wenn Sie die Auswirkungen selbiger Verbrechen in Ihrem nahen Umfeld erleben würden. Sie argumentieren mit erhobenen Zeigefinger über Vorgänge, die Sie im wahren Leben offenkundig noch nicht erlebt haben.
    Kommen Sie bitte aus Ihrem Glaspalast auf die Straßen unserer Städte und knüpfen Sie Kontakte zu Menschen unterhalb Ihrer eigenen abgeschotteten Sozialschicht.

    • @Steven Ein Bodybuilder, der mit Anabolika handelt und ein Terrorist, der ein Flugzeug in die Luft sprengen will, sind für mich zwei völlig verschiedene Begründungen, Online-Durchsuchungen zu rechtfertigen. Bislang haben die Sicherheitspolitiker die TKÜ/Quellen-TKÜ stets mit Terrorbekämpfung oder Kinderpornographie begründet. Die Praxis sieht aber ganz klar anders aus – das muss man der Bevölkerung sagen. Ab welcher Kriminalitätsstufe eine Überwachung sinnvoll ist, darum geht es in meinem Text doch gar nicht. Es geht allein um die mangelnde Transparenz.

  8. Sorry, aber dem kann ich nicht folgen. Die Statistik sagt überhaupt nichts darüber aus, in welchen Fällen eine Online-Durchsuchung stattgefunden hat. Was hat also die Begründung für die Online-Durchsuchung mit dieser Statistik zu tun?

    In der Statistik scheint es jedenfalls zu einem großen Teil um Telefonüberwachungen zu gehen, jedenfalls wenn man die aufgrund der Grafik nur grob schätzenden Zahlen aufaddiert und mit der Zahl der Telefonüberwachungen um Jahr 2009 vergleicht.

    Und die Ergebnisse rechtmäßig durchgeführter Telefonüberwachungen führen in Strafprozessen im BTM-Bereich in nicht unerheblichem Maße zu Verurteilungen. Das Ergebnis ist doch wohl in diesem Bereich deutlich zu begrüßen, oder wird das hier tatsächlich anders gesehen?

    Und: Die Frage, ob ein mit Anabolika handelnder Dealer schon die Schwelle einer schweren Straftat überschritten hat, die eine TKÜ rechtfertigt, wird sicherlich unterschiedlich beurteilt. Maßgeblich für diese Frage ist alleine, welche Auffassung die dafür legitimierten Entscheidungsträger haben und das sind die 620 Abgeordneten im Bundestag. Das sind auf Bundesebene die einzigen Personen, die von uns allen das Mandat bekommen haben, darüber zu entscheiden. Natürlich muss das nicht richtig sein, was die Mehrheit dort entscheidet. Es ist aber in einer Demokratie jedenfalls die Entscheidung, die am ehesten die Berechtigung hat allgemeingültig zu sein. Jedenfalls bis eine andere Entscheidung getroffen wird oder das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Regelung feststellt.

    • @picard Unabhängig davon, dass wir offensichtlich unterschiedlicher Meinung sind, ab welchem Kriminalitätsgrad Telefone verwanzt bzw. Bewegungsprofile angefertigt werden sollen: Es ist nicht redlich, die Notwendigkeit dieser Überwachungsmethoden in der Öffentlichkeit mit dem Zweck A (Terrorbekämpfung) zu begründen, um diese Technologie dann still heimlich und eindeutig übermäßig für andere Zwecke B (Drogenhandel), C (Org. Kriminalität) und D (Steuerbetrug) zu verwenden. Es geht um den Etikettenschwindel – nicht um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Das ist eine andere Debatte.

  9. Genau das ist ja die Frage. Um welche Debatte geht es denn schlussendlich? Um die Situation an sich oder um das, was daraus entstehen kann oder evtl ja auch schon vielfach entstanden ist ohne dass es bekannt wurde.