Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. “Anti-Terror-Gesetze” werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.
Auf Einladung des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie, Neue Medien und Recht (AKIT) habe ich am verg. Donnerstag eine Podiumsdiskussion moderiert, die es in sich hatte – auf dem Podium: Prof. Dr. Peter Huber, Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Jürgen Stock, Vize-Präsident des Bundeskriminalamtes, sowie Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter der Bundesregierung. Unser Thema: Daten-Sammelwut vs. Datenschutz.
Goodbye Grundgesetz
Ob auf der Straße oder im Internet, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden unsere Bürgerrechte beschnitten, wie in den vergangenen 10 Jahren. Zur Einstimmung auf das Thema, habe ich die massivsten Eingriffe hier noch mal zusammengefasst:
- DNA-Analysedatei (BKA) 1998

- Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001
- Einschränkungen der Versammlungsfreiheit 2005 + 2008
- Videoüberwachung öffentlicher Plätze
- Biometrischer Reisepass 2005
- Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2005
- Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz 2006
- Anti-Terror-Datei 2006 (Datensätze aus 38 Behörden)
- Reisepass mit Fingerabdrücken 2007
- EU-Flugdaten-Abkommen 2007
- Vorratsdatenspeicherung 2008 (2010 gestoppt)
- KFZ-Rasterfahndung durch Kennzeichen-Scanner (ab 2008)
- Einsatz von Polizei-Drohnen (ab 2008 u.a. Castor-Transport)
- BKA-Gesetz (Wohnraumüberwachung, Bundestrojaner etc.) 2008
- ELENA (Einkommens-Datenbank) 2009 (Update: Wurde 2011 gestoppt)
- Nacktscanner (Testphase) 2010
- SWIFT-Abkommen (Überwachung des Zahlungsverkehrs) 2010
- Militäreinsatz im Innern? (im Gespräch) 2011
Kein Anspruch auf Vollständigkeit – Zeitstrahl aus deutscher Sicht:
Die Frage muss erlaubt sein: Geschieht das alles noch im Sinne der Väter unseres Grundgesetzes?
Aktuell streitet die Koalition um die geplante Entfristung der Anti-Terror-Gesetze, die 2012 zum Teil auslaufen. Dazu schreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung:

“Aus einem Ausnahmerecht, das nach den Anschlägen 2001 in höchster Not und in höchster Eile verabschiedet wurde, wird ein Alltagsrecht. Aus Ausnahmen werden Regeln, aus Regeln wird Gewohnheit; die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei wird endgültig. aufgehoben.”
Terror als Totschlag-Argument
Zurück auf dem Podium. Es dauert nicht lang, da zieht Polizeipräsident Stock die Terror-Karte. Er rechtfertigt die massiven Einschnitte in die Bürgerrechte mit dem Kampf gegen Terroristen (später führt er auch noch die Kinderpornographie ins Feld). Doch werden durch die Anti-Terror-Gesetze wirklich so viele Terroristen überführt, wie man uns das glauben lassen möchte? Fakt ist: Ob Schuhbomber, Times Square Bomber, Kofferbomben in Regionalzügen am Kölner Hauptbahnhof – in den meisten Fällen waren es Zivilisten, nicht die Geheimdienste, die bevorstehende Anschläge vereitelt haben.
Der Bundes-Abhörbericht
Zur Vorbereitung auf die Diskussionsrunde wollte ich wissen, wie viele Telefone jedes Jahr in Deutschland angezapft werden. Interessant hier natürlich auch die Frage, inwieweit sich das durch die Anti-Terrorgesetze verändert hat. Überraschung #1: In den Medien findet man dazu wenig Konkretes. Warum das so ist, wird klar, wenn man etwas tiefer wühlt. Anders als sonst in der Bundespressekonferenz üblich, gibt es zur staatlichen Telekommunikations-Überwachung weder Presseerklärung noch Pressemappe. Ganz im Gegenteil: Bis vor kurzem wurde die jährliche Schnüffelstatistik sogar unter Verschluss gehalten. Auskünfte waren nur über eine parlamentarische Anfrage möglich, und das nicht etwa öffentlich, sondern schriftlich, sprich: hinter den Kulissen.
Vorsicht, bissiger Leopard!
Im Zuge der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung wurde Ende 2007 immerhin erreicht, dass die Abhörstatistik der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Und das ist dann auch geschehen – und zwar ganz im Geiste von Douglas Adams, der in „Per Anhalter durch die Galaxis“ beschrieb, wie es passieren konnte, dass die Pläne zur bevorstehenden Zerstörung der Erde nicht bekannt waren:
»Aber die Pläne lagen aus …«
»Lagen aus? Ich mußte schließlich erst in den Keller runter …«
»Da werden sie immer ausgehängt.«
»Mit einer Taschenlampe.«
»Tja, das Licht war wohl kaputt.«
»Die Treppe auch.«
»Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?«
»Jaja«, sagte Arthur, »ja, das habe ich. Ganz zuunterst in einem verschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand “Vorsicht! Bissiger Leopard!”«
(Arthur Dent im Kampf um sein Haus, das einer Schnellstraße weichen soll – eine Metapher für die spätere Zerstörung der Erde)
Die Abhörstatistik der Bundesregierung findet man nicht etwa auf der Homepage des Bundesinnenministeriums, auch nicht auf den Seiten des Bundesjustizministeriums, sondern im Untermenü einer Seite des Bundesamtes für Justiz mit Sitz in Bonn. Dort gibt es dann auch keine schicke Broschüre (wie das z.B. im Umgang mit den bösen Sozialen Netzwerken der Fall ist), sondern nur nacktes Zahlenmaterial, ohne weiterführende Erläuterungen.

Hier der Link zu den offiziellen Abhörstatistiken der Bundesrepublik Deutschland.
Nicht überall wo Terror draufsteht, ist auch Terror drin
Macht man sich nun also die Mühe, die Zahlenreihen nach Anlass-Arten und Häufigkeit zu studieren, tritt Erstaunliches zutage:

Auch einfache Steuerbetrüger werden angezapft – die “Anti-Terror-Gesetze” machen’s möglich
- Die Zahl der von den Ermittlungsbehörden überwachten Personen bzw. Geräte hat sich in den letzten 10 Jahren fast verdreifacht
- Die Überwachungsmaßnahmen kommen nicht etwa zur Terrorbekämpfung oder im Kampf gegen Kinderpornographie zum Einsatz – sondern überwiegend bei Drogenhandel, Raub und Diebstahl
Peter Schaar, seit 2003 Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, stellt die vorgeschobenen Motive für neue Überwachungsgesetze in Frage:
Der Gesetzgeber schafft rechtsfreie Räume
Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler (internet-law.de) sieht eines der größten Probleme in der mangelnden richterlichen und auch parlamentarischen Kontrolle. In Deutschland gibt es 6 Millionen Strafverfahren pro Jahr, bundesweit fehlen rund 4000 Richter und Staatsanwälte. Rechtsprofessoren der Universität Bielefeld haben in einer Studie aus dem Jahr 2003 nachgewiesen, dass 3/4 aller Lauschangriffe rechtswidrig zustande kommen. Eine Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen findet de facto nicht statt. Auch eine umfangreiche Untersuchung des Max-Planck-Instituts (PDF-Datei) kommt zu dem Schluss:
Man wird den Vorwurf erheben müssen, dass es derzeit an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle mangelt.
“Der Gesetzgeber schafft praktisch rechtsfreie Räume”, sagt Thomas Stadler. Selbst das Bundesverfassungsgericht stemme sich nur noch bedingt gegen diese Entwicklung, so der Rechtsanwalt: “Als ich mit dem Jurastudium begonnen habe, war es praktische einhellige Ansicht, dass es anlassunabhängige Eingriffe überhaupt nicht geben darf, sondern immer eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht erforderlich ist. Davon ist mittlerweile keine Rede mehr.”
Immer neue Befugnisse – wozu eigentlich?
Im Verlauf der Diskussion weist Peter Schaar darauf hin, dass die Behörden auch ohne Anti-Terror-Gesetze jede Menge Befugnisse hätten. So dürften Ermittler beispielsweise schon bei einem Anfangsverdacht das Smartphone einer Person beschlagnahmen und die darauf befindlichen Daten auslesen. Die klassischen Vorschriften der Strafprozessordnung zur Beschlagnahme gelten übrigens auch für größere Datenmengen, sei es auf einem Computer oder Server.
Bleibt die Frage: Wenn ohnehin schon so Vieles möglich ist, warum der Ruf nach immer neuen Befugnissen?
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“Insgesamt haben die Ermittlungsbehörden heute wesentlich mehr Möglichkeiten als vor 20 Jahren”, bilanziert Thomas Stadler. Dass trotzdem immer neue Forderungen aufgestellt werden, hängt Stadlers Ansicht nach damit zusammen, dass die Ermittler gerne alles, was technisch möglich ist, auch machen wollen und wenig Verständnis dafür aufbringen, wenn der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür nicht schafft. “Dass man aber nicht alles macht, was technisch geht, ist genau der Punkt an dem sich der demokratische Rechtsstaat von einem totalitären Regime unterscheidet.”
Die Rolle der Politik
Und was haben die Politiker von unseren Daten? Wozu immer neue Gesetze, deren Wirksamkeit oft ungeklärt bleibt? Eine verblüffende Antwort kommt vom obersten Datenschützer der Bundesregierung, Peter Schaar:
Gesetze um der Gesetze willen, Bedrohungs-Szenarien, die dramatisiert werden. Das alles, um Tatkraft zu demonstrieren, um wieder gewählt zu werden, um an der Macht zu bleiben? Wenn dem wirklich so ist: eine traurige Vorstellung.
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