“Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet”, das verspricht die Deutsche Post AG mit ihrem neuen E-Postbrief. Kompliziert, teuer, nicht besonders sicher, so ein erstes knallhartes Urteil der Stiftung Warentest. Doch es kommt noch schlimmer. Mit den beiden Rechtsanwälten Udo Vetter und Thomas Stadler habe ich mir mal das Kleingedruckte vorgenommen. Soviel vorweg: bei manchen Passagen geht richtig die Post ab.
Vorwort: Mit der Arroganz eines Monopolisten
Vorstand Appel - Würden Sie diesem Mann Ihre intimsten Geheimnisse anvertrauen? (Foto: Post)
Ich kann gar nicht zum Ausdruck bringen, wie groß meine Verachtung gegenüber der Pressestelle der Deutschen Post ist.
Schon in meiner Rolle als Reporter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens habe ich über die Jahre gelernt: Interviews vor der Kamera gibt die Deutsche Post AG grundsätzlich nur, wenn Anlass und Fragen nicht allzu negativ sind. Kritik, ob berechtigt oder nicht, wird in der Regel ausgesessen.
Meine jüngste Interview-Anfrage als Blogger wurde natürlich erst gar nicht ernst genommen: „Social Media Anfragen werden durch unseren Kundenservice beantwortet, die leider nicht auf Interviews eingerichtet sind.“, so Konzernsprecher Uwe Bensien. Mein Fragenkatalog, den ich der Pressestelle vor einer Woche per E-Mail zugeschickt habe, blieb bis heute unbeantwortet. Rückruf Fehlanzeige.
Die Arroganz eines Monopolisten schreit hier aus jeder Ritze. Wo kämen wir auch hin, wenn jetzt schon bloggende Journalisten Interviews wollen, – da könnt’ ja jeder kommen!
Ihr merkt, dies wird ein anstrengender Blogeintrag und ich gebe mir die größte Mühe, meinen Zorn im Zaum zu halten und mich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
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Das Briefgeheimnis im Internet?
Anlass meiner Anfrage bei der Deutschen Post war der Start des sog. E-Postbriefes. Die Deutsche Post bringe „das Briefgeheimnis ins Internet“, so der Claim des Gelben Riesen (siehe TV-Werbespot). Große Worte für eine prinzipiell gute Idee: Behördenvorgänge online erledigen, mehr Rechtssicherheit bei Vertragsabwicklungen, in der Tat, das wäre ein Gewinn.
Kompliziert und teuer
Die vielen unnötigen Hürden, die man als Kunde bei der Registrierung überwinden muss, habe ich in einem früheren Blogeintrag beschrieben. Auch die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss: die Anmeldeprozedur sei umständlich, der Service teuer und bei weitem nicht so sicher, wie es die Post in ihrer Werbung suggeriert.
Geschenkt! Doch als ich beginne, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Kleingedruckte zu lesen, da zieht’s mir glatt die Schuhe aus: Verklausulierte Pflichten, die dem E-Post-Kunden auferlegt werden, die Weitergabe von Daten an Dritte, da werden Kopien aller Briefe angefertigt, die auch dann noch vorliegen, wenn man diese schon längst gelöscht haben will!
Ich bin kein Jurist, deshalb habe ich die beiden Anwälte Udo Vetter von lawblog.de und Thomas Stadler von internet-law.de gebeten, die AGB mit mir Punkt für Punkt durchzugehen. Die wichtigsten Passagen könnt Ihr hier nachlesen – oder aber das Original-Interview anhören (Dauer: 9:45 Min), das ich mit Udo Vetter geführt habe.
Versäumniszuschläge im Urlaub
Unter I.6.3 heißt es:
Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.
Der Kunde muss täglich einmal seinen E-Mail-Eingang überprüfen – auch im Urlaub. „Ein weitgehender Eingriff in den Lebensbereich der Kunden“, so Udo Vetter. Eine selbst definierte Regelung der Deutschen Post AG, die beim normalen Postbrief nicht so eng gefasst werde. Vetter vermutet, hier möchte die Post ihren Service vor allem für Großkunden aufwerten, nach dem Motto: „Verschick doch Deine Kündigungsfristen über uns – wenn ein Kunde im Urlaub seine Mails nicht checkt (und das werden die Wenigsten), dann hat er halt Pech gehabt!“
Wer hat noch nicht, wer will noch mal?
Unter IV.4.2 heißt es:
Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Geschäftskunden / Versender auf Anfrage auch beauskunftet werden. Dabei nennt der Geschäftskunde Name und Postanschrift des Empfängers. Anhand dieser Angaben ermittelt die Deutsche Post AG die E-POSTBRIEF Adresse des Empfängers und teilt sie dem Geschäftskunden mit, damit dieser seine Nachricht als E-POSTBRIEF versenden kann. Somit wird dem Geschäftskunden die arbeitsaufwändige Suche jedes einzelnen Empfängers im öffentlichen Adressverzeichnis erspart.

Auf Deutsch: die Post darf mit den Adressen und Daten ihrer E-Postkunden munter Handel betreiben und diese, beispielsweise an Adress-Broker weiterverkaufen. Die mögliche Folge: SPAM und Reklame-Kataloge, die den Haus-Briefkasten, aber auch die E-Mailbox verstopfen. Fies: der Kunde hat sich verpflichtet, jeden Tag seinen E-Maileingang zu überprüfen! Udo Vetter sieht in dieser Passage eine Konterkarierung der Ursprungs-Idee, nämlich die Schaffung eines Postfachs, das ja primär für besonders wichtige und sensible Post gedacht ist. „Ein Zeichen dafür, dass hier handfeste Geschäftsinteressen im Vordergrund stehen“, so Vetter. Rechtsanwalt Thomas Stadler geht sogar noch weiter: Weil unverlangte Zusendung von Werbung an sich nicht zulässig sei, sieht Stadler in dieser Passage sogar eine Vorbereitungshandlung für die Rechtsverletzung eines Dritten, an der die Post auch noch verdient.
Mit dem Briefgeheimnis einer Postkarte
Unter IV.9.3 heißt es:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Post AG mit dem E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsdiensteanbieter wird und somit den speziellen gesetzlichen Vorgaben, z. B. des TKG und TKÜV, unterliegt. Folglich ist sie im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Herausgabe einer Nachricht – ggf. unverschlüsselt – vor allem an Verfassungsschutzbehörden verpflichtet.
Der E-Brief genießt nicht den Schutz des Briefgeheimnisses, so Thomas Stadler. Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterliege er nur dem Fernmeldegeheimnis und ist damit allenfalls so geschützt wie eine Postkarte.
„Wer den E-Postbrief benutzt muss davon ausgehen, dass er sich zum Gläsernen Bürger macht“, so Udo Vetter. Das gelte insbesondere gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaften. Sollte es in der guten alten Papierpost überhaupt gelingen, einen gesuchten Brief aus der Flut von Briefen herauszufischen, bedürfe es einer richterlichen Anordnung, um diesen Brief zu öffnen.
Anders hingegen bei der elektronischen Variante; hier seien die Voraussetzungen für eine Überwachung deutlich geringer. Jeder Polizeibeamte könne, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht hat, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich bei dem Verdacht noch nicht mal um ein schweres Vergehen handeln. Vetter warnt: „Die Gefahr für Willkür ist hier unglaublich groß“. Hinzu komme, so Thomas Stadler, dass man beim E-Postbrief mit seinen kompletten Daten registriert sei, also einschließlich der Personalausweisnummer, weshalb es dem Staat natürlich wesentlicher leichter falle eine bestimmte Person zu identifizieren, als z.B. bei einem freien E-Mail-Provider.
Worte für die Ewigkeit
Unter IV.2.5 heißt es:
Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, die in dem Nutzerkonto gelöscht wurden, ggf. zunächst nur gesperrt und dann erst mit zeitlicher Verzögerung endgültig gelöscht werden, um versehentlichen Löschungen oder evtl. vorsätzlichen Schädigungen vorzubeugen. Aus technischen und rechtlichen Gründen (vgl. gesetzliche Datenspeicherungspflichten) werden Daten ggf. in Datensicherungsdateien und Spiegelungen von Services dupliziert. Solche Kopien werden ggf. erst mit einer zeitlichen Verzögerung gelöscht.
„Eine ungeheuerliche Klausel“, so Udo Vetter. Übertragen auf die analoge Welt bedeutet das: Wenn man einen Brief – aus was für Gründen auch immer – wegschmeißen, schreddern oder verbrennen will, dann geht das nicht. Die Post behält, und zwar für einen nicht näher definierten Zeitraum, eine Kopie dieses Briefes – ob man das will oder nicht. Ein absolutes „No Go“.
Schlussbemerkung
Ich sage nicht, dass der E-Postbrief per se gefährlich ist. Er kann dazu beitragen Behördenvorgänge zu vereinfachen, ggfs. sogar zu beschleunigen. Gleichwohl muss sich jeder Kunde darüber klar sein: so sicher, wie uns die Post in ihrer teuren Anzeigenkampagne glauben machen will, ist der E-Postbrief bei weitem nicht! Er bietet Strafverfolgern wie auch Kriminellen deutlich mehr Möglichkeiten, Personen auszuspionieren als das beim klassischen Brief der Fall ist. Das ist vor allem deshalb wichtig zu wissen, weil ja gerade sensible Inhalte über den E-Postverkehr transportiert werden sollen.
Fazit: der E-Postbrief der Deutschen Post ist sicherlich praktisch – aber wie Thomas Stadler bereits sagte: nicht viel sicherer als eine Postkarte.
Links zum Thema
Stiftung Warentest: Der E-Postbrief
Spiegel online: Post arbeitet Anmeldungen langsam ab
Handelsblatt: Der e-Brief bringt das Web zum Lachen
heise.de: Kritik am E-Postbrief wächst
Die Zeit: Kritik am E-Postbrief und De-Mail wächst
Stellungnahme Deutscher Anwaltverein allg. zur De-Mail (PDF)
Heribert Prantl: Die Abhörrepublik
Diskutiert mit:
Was haltet Ihr vom E-Postbrief und den AGB? Notwendiges Übel oder boykottieren?








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Sehr guter Beitrag. Endlich mal keine Vermutungen und Verschwörungstheorien wie sie auf Twitter und Co. zu finden sind, sondern wirklich Fakten ausgewertet.
Dies bringt die Diskussion hoffentlich auf eine professionellere Ebene und damit ein gutes Stück weiter.
Das war sehr informativ und unterlegt mein von Beginn an mulmiges Gefühl mit Argumenten.
Dafür einen flattr.
Vielen Dank für den klasse Beitrag!
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich geschockt aber irgendwie hatte ich auch nichts anderes erwartet. Und wiedermal vertraue ich Google mehr als einem deutschem Konzern – warum nur?
Ich bin auf jedenfall froh, dass ich nocht nicht meinen Post-Ident für die E-Post-Adresse bekommen und diesen abgeschickt habe. Oder hat man etwa schon dem Adresshandle mit der Adressreservierung zugestimmt? Ich zumindest konnte nichts finden.
Ich will hoffen, dass auch andere Blogs und Medien diesen Beitrag aufnehmen und somit eine breitere Masse an Benutzern davon Kenntnis erlangt.
Ich habe mir die Adresse besorgt, damit ich sie
a) für andere blockiere und
b) nicht benutze
Ich werde darauf achten, dass auch in Zukunft alle relevante Kommunikation mit Behörden (Finanz, Sozial etc.) aber auch Krankenkassen und ähnliches AUSSCHLIESSLICH per Papier erfolgt.
Ich bin doch nicht bescheuert.
Man stelle sich vor, irgendein Gauner erschleicht sich meinen Zugang. Dann bin ich aber MAECHTIG in den A**** gef****
Nein, danke
Super Beitrag
Jürgen
Ich finde es interessant, was Udo Vetter auf den Zugang von “normalen” Briefen antwortet. Mein Wissen im Zivilrecht ist nicht unbedingt perfekt, aber soweit ich weiß bedeutet “wenn unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist” nicht, dass man sich mit “Urlaub” oder ähnlichem entschuldigen kann. Wäre ja auch noch schöner: Um mich unliebsamen Kündigungen zu entziehen, fahre ich dann erstmal schön 5 Wochen aufs Land, die Oma besuchen und schon habe ich nichts mehr zu befürchten.
Vielmehr muss man auch im Urlaub dafür sorgen, dass der Briefkasten regelmäßig überprüft wird. Der Urlaub hindert den Zugang eines Briefes nicht. Das macht eigentlich auch schon die Formulierung von Udo Vetter deutlich: “Wenn unter NORMALEN UMSTÄNDEN mit Zugang gerechnet werden kann”. Leider zieht er daraus die falschen Schlüsse, was ich einfach mal seiner Tätigkeit als Experte für Strafrecht anlaste ;)
(Man möge mich korrigieren, wenn ich hier absoluten Unsinn erzähle; Wie gesagt: Meine Kenntnisse im Zivilrecht sind auch nicht unbedingt die besten…)
Alles schön und gut – nutzt aber nichts, wenn sich da wieder mal die falschen Leute an den runden Tisch setzen und diese oder eine andere e-post-Lösung als bindend und verpflichtend für jeden einzelnen ausersehen. “Steuererkärungen für alle bald nur noch über ELSTER mit authentifizierter e-post-Adresse als Zugangsschwelle” – und bumms, sitzt man mit im Boot, ob man will oder nicht. Wie so oft wird man die entsprechenden Entscheidungsträger auch bei einer solchen lukrativen Idee von der Vorteilhaftigkeit überzeugen können, da mache ich mir überhaupt keine Sorgen. Doch halt… ich MACHE mir Sorgen.
Wie viele der Post-Kunden werden wohl darauf rein fallen? Nur weil sie nicht die Zeit oder Lust haben sich mit den AGBs auseinanderzusetzen.
Vielen Dank für das Interview, jetzt weiß ich auf jeden Fall, dass ich mich nicht anmelde ;)
Wirklich klasse, super Ding
habe den bereits registrierten account soeben gekuendigt, nachdem ich diese seite als hilfreiche warnung geschickt bekam.
mir unverstaendlich, dass ich zur bestaetigung der kuendigung meine kontodaten angeben musste, um eventuelle ‘rueckstaende/guthaben’ begleichen lassen zu koennen, nach nur einem tag der aktivierung, ohne nutzung und nur in verbindung mit einer einzugsgenehmigung!
die stasi lebt … ^^
Klasse Beitrag! Vielen Dank!
@ Juergen Schulze
…schöner Grundgedanke, leider haben Sie sich somit selbst überlistet. Jetzt wo Sie einen Account haben, kann nach den AGB ja jeder Versender Ihre Empfängerdaten von der Post erfragen und Ihnen irgendwas schicken.
Also: ab heute täglich Mails abrufen, auch im Urlaub, sonst haben Sie bald irgendwelche Abofallen an der Backe.
Was sich da für Geschäftsmodelle auftun – “Auf Ihren Namen wurde Leistung XY geordert. Falls dies nicht zutrifft, senden Sie uns bitte die ausgefüllte Widerspruchserklärung zurück, da wir den fälligen Betrag ansonsten…”
Ich find ein anonym registriertes Mailfach bei einem ausländischen Freemailanbieter sehr viel sicherer.
Und bis bei einer breiten Vielzahl der deutschen Behörden der Mailverkehr mit Bürgern anfängt, gehen eh noch viele Jahre ins Land.
“… Behördenvorgänge online erledigen, mehr Rechtssicherheit bei Vertragsabwicklungen, in der Tat, das wäre ein Gewinn.”
genau dies ist mit dem e-Postbrief (noch) nicht möglich, denn die Notwendige Gesetzliche Grundlage fehlt und Anbieter der sogenannten DE-Mail, die dann rechtssicher ist, müssen sich zunächst noch zertifizieren lassen.
rechtssicherheit e-Postbrief:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2841050_Online-Brief-Noch-nicht-ganz-rechtssicher.html
Unterschied e-Postbrief – DE-Mail:
http://www.netzpolitik.org/2010/e-post-vs-de-mail-es-lebe-das-chaos/
Soeben die Daten zum Glück noch VOR dem PostIDENT zurückgezogen.
In der Löschung diesen Beitrag als Grund angegeben.
Danke für die AGB-Durchwühlung!
Zu IV.2.5:
Was passiert wenn bei der Post die Server abrauchen und es keine Sicherung gibt? Besser so eine Klausel gleich zu Beginn setzen als dann hinterher sich wundern.
Ich finde das Konzept des E-Postbrief sowie die De-Mail lächerlich, insofern ist Kritik berechtigt.
Allerdings halte ich die Art der Kritik im Video für kontraproduktiv, da sie eine Reihe von Unterstellungen enthält und einen gewissen fast schon hetzerischen Unterton mit sich führt, den ich von zwei gebildeten Internet-Persönlichkeiten mit einer eigentlich breiten Weltsicht zumindest bei einem Beitrag, der nicht für irgendein TV-Boulevardmagazin gedacht ist, nicht erwarten würde.
“hey verschick doch deine mahnungen über uns und wenn der kerl seine e-mails nicht checkt dann hat er halt pech gehabt.”
“…sich die möglichkeit offen hält, mit adressen zu handeln.”
“dass bedeutet, dass ich jetzt in zukunft zugespammt werden kann”
“…bedeutet das ja, dass einem verboten wird, einen brief, den man bekommen hat, zu verbrennen oder in den müll zu werfen”
“…sie werden zum gläsernen Absender von Post”
Für mich ist das feinste Von-der-Leyen-Rhetorik. Ich glaube, diese ist bei weitem nicht notwendig, um die Schwächen des Projekts deutlich zu machen.
@Karpatenhund
In der Tat, es gibt sogar das Einwurf-Einschreiben welches mit dem Einwurf in den Briefkasten des Empfängers als zugestellt gilt. Urlaub ist da keine Ausrede, wie ich selbst auch schon mal erfahren durfte.
Insofern sehe ich da beim Epostbrief keinen Unterschied zum gedruckten Brief.
@Unterdosis
“Rechtsanwalt Thomas Stadler geht sogar noch weiter: Weil unverlangte Zusendung von Werbung an sich nicht zulässig sei, sieht Stadler in dieser Passage sogar eine Vorbereitungshandlung für die Rechtsverletzung eines Dritten, an der die Post auch noch verdient.”
Aus dieser Position heraus würde ich das mit den Abofallen nicht wirklich als Gefahr sehen. Bin schon gespannt auf die ersten Gerichtsurteile zum Thema “Gelten für das Epost-Postfach die gleichen Rechte und Pflichten wie für den Hausbriefkasten”….
Und solange ich selbst entscheiden kann, ob meine Daten im Adressverzeichnis veröffentlicht werden oder nicht (IV.4.2), sehe ich da auch überhaupt kein Problem bzw. keinen Unterschied zum echten Leben: wer mit voller Adresse im Telefonbuch steht bekommt leider Gottes auch mehr Müll in den Briefkasten gestopft. Wenn ich der Meinung bin, dass jemand meine Epost-Adresse braucht, dann bekommt er die von mir persönlich – ansonsten kann er mir gerne weiter Papier schicken (woran die Deutsche Post ja meistens auch noch dran verdient).
Unterm Strich denke ich, das die Idee auf jeden Fall in die richtige Richtung geht, auch wenn man an den Details sicher noch Dinge verbessern kann.
in der schweiz gibt es ein ähnlich haarsträubendes projekt namens suisse-id. einen aufschlussreichen blogpost dazu gibts bei @avongunten hier: http://bit.ly/akVNYF
Weiß jemand wie man die Daten löschen lassen kann, die bei der Vorabregistrierung eingegeben wurden? Post-Ident habe ich noch nicht unterschrieben und abgeschickt. Allerdings kommt der Vertrag ja auch erst mit dem Post-Ident-Verfahren zustande – so habe ich das zumindest in den AGB’s verstanden.
Danke für jeden Tip!
Ganz schön was losgetreten! Informativ und anregend. Mal schaun, wie die Rechts- und Marketing-Abteilungen der “Dehaelldeutschepostahgeh” damit umgehen. Professionalität sieht jedenfalls anders aus als das bisher von dem weltweiten Dienstleister Gezeigte. Allerdings sollte die immerhin bereits recht differenzierte und substantiierte sowie zum erheblichen Teil berechtigte Kritik an den AGB auch nicht Abläufe übersteigert dramatisieren, die bei herkömmlichem Postlauf auch nicht lobenswerter sind.
Wenn die – berechtigte! – Kritik an EPost und De-Mail ernst genommen werden soll, sollte man doch auf dem Boden der Tatsachen bleiben.
Stichwort Adressverzeichnis:
In den AGB heißt es: “Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG [...] auf Anfrage auch beauskunftet werden.” Äh, ja, dass ist der Sinn eines Adressverzeichnisses – was soll man denn wohl sonst damit? Und ja, wenn ich meine Kontaktdaten in ein Verzeichnis eintragen lasse, können mich auch Leute kontaktieren, die ich gar nicht kenne. Das Prinzip kennen die Älteren vielleicht noch vom Telefonbuch. Darauf greifen neben ganz normalen Leuten auch Call-Center zu. Wer das nicht möchte, lässt sich halt nicht eintragen. Die Worte “Falls” und “zugestimmt” in der ersten Zeile deuten doch schon an, dass die Eintragung nicht verpflichtend ist.
Stichwort Speicherdauer:
Richtig ist: in der Klausel fehlt dringend die Angabe eines Zeitraums, in welchem die Daten endgültig gelöscht werden. Ansonsten heißt der Satz aber nichts anderes als: “Wir löschen die Daten nicht noch einmal aus den letzten Backups.” – Ernsthaft? Das macht auch sonst keiner. Die Post gehört hier nur zu den wenigen, die das auch mal sagen.
Die technischen Kritikpunkte sind deutlich ergiebiger sie rechtlichen: Fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mangelnde Sicherheit auf der Kundenseite (soweit ich weiß, loggt man sich auf einer Website ein – was ist, wenn mein Rechner kompromittiert ist?), private key nicht in der Hand des Kunden, etc pp. Polemik macht die wichtige Kritik an diesen Punkten unglaubwürdig.
Abgesehen davon: Danke für den Beitrag, auch von mir ein Flattr.
Kurze Frage: Darf/kann ich überhaupt meinem Nachbarn die Logindaten geben, der für mich im Urlaub dann nach meinem e-Post Kasten guckt?
Zwei Anmerkungen zum Text (den ich an meine Bekannten weiter reichen werde, da er sehr gut auflistet, was die Gefahren des e-Post-Briefes sind): der “Like” Button für Facebook ist quasi Ironie pur. Wer sich um seine Daten auf der einen Seite sorgt, dann aber auf “Like” klickt, und damit quasi ein Bewegungsprofil im Internet hinterlässt, da Facebook Inc. jeden Aufruf einer Seite mitbekommt, auf der Facebook-Code vorhanden ist, der muss ein arg komisches Bedürfnis bezüglich Datenschutz haben. Anders ausgedrückt: wenn Ihnen die Daten Ihrer Leser wichtig sind, sollten Sie den “Like” Button hier überall entfernen. Denn wenn sich irgendwer fragt, was ich als Nutzer den ganzen Tag im Internet mache, muss er nur bei Facebook in die Datenbank schauen und sieht dort jede Seite, die ich aufgerufen habe, auf der Facebook-Code ist. Dafür muss ich nicht einmal auf “Like” geklickt haben. Es reicht wenn ich weiter bei Facebook eingeloggt bin.
Ich weiß es ist dann wieder Ironie, dass ich hier mit meinem Klarnamen kommentiere ;-)
Ach und im letzten Satz sollte es dann noch “als” und nicht “wie” heißen.
Gruß,
SP
Hätte mir die AGBs doch mal durchlesen sollen… epost-Konto ist damit einen Tag nach der Einrichtung schon wieder gekündigt – schade. Wegen der Sicherheit hatte ichs mir nicht zugelegt (so naiv bin ich nicht), aber den Gang zur Post zum Briefe versenden hätte ich mir gerne erspart.
@qwertzuiopü: Urlaub ist ein Grund, der eine Fristverlängerung bedeuten kann – allerdings nicht automatisch. Kann man bei Rechtsstreitigkeiten und Fristversäumnissen aber angeben und wird idR von den Gerichten auch anerkannt. Stichwort ist §236 ZPO “Wiedereinsetzungsantrag” bei unverschuldeter(!) Fristversäumnis, geregelt über §233 ZPO “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand”.
Zum Thema »Adressverzeichnis«: Man muss gar nicht erst auf irgendwelche mysteriösen Adressbroker spekulieren. Diese hat die Deutsche Post nämlich selbst im Haus. Die Deutsche Post Direkt GmbH (http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015302_1008014) ist einer der führenden Adresshändler in Deutschland, die Die Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG (http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1021831), ein Gemeinschaftsunternehmen von Post und Bertelsmann ein renommierter Dienstleister für die Adressverarbeitung. Zu Bertelsmann gehört wiederum der Direktmarketing-Dienstleister avarto AG mit dem Groß-Adresshändler AZ Direct als Tochterunternehmen.
Was die Post also tun wird, ist, sich und dem Partner Bertelsmann einen Wettbewerbsvorteil verschaffen – mit den höchst qualifizierten E-Mail-Adressen. Denn nie zuvor hat es das gegeben: Eine E-Mail-Adresse, bei der die persönlichen Daten des Inhabers völlig transparent und deshalb mit allen anderen Datenbeständen abgleichbar sind. Was natürlich nicht heißt, dass die Marktführer Post und Bertelsmann sich nur aus Eigenbeständen bedienen. Sie lassen sich nämlich durchaus auch von Adressmittlern beliefern, die ihrerseits nicht einmal bereit sind, den ohnehin sehr branchenfreundlichen »Ehrenkodex« des Direktmarketingverbands DDV zu unterschreiben.
Diese Unternehmen entziehen sich dem deutschen Datenschutzrecht sogar weitgehend, indem sie sich Briefkastenfirmen in Liechtenstein bedienen. Dumm für den Verbraucher, wenn er des Werbeterrors müde ist: Anfragen über die dort vorhanden Daten zur eigenen Person und die Aufforderung, diese Daten für weitere Werbeaktionen zu sperren, sind zwar ein grundlegender Anspruch aus dem deutschen Datenschutzgesetz, interessieren aber nach Liechtensteiner Recht niemanden.
Wer seine verifizierte E-Mail-Adresse in diesem eng verwobenen Datenpool wissen möchte, für den ist der E-Postbrief sicher eine ganz tolle Sache. Und das noch tollere: Schon der kurze Hinweis, dass man Mails von einem bestimmten Absender nicht haben möchte, kostet jedesmal 55 Cent.
Danke für den Beitrag. Gut geschrieben und hat meine Vermutungen nur bestätigt. Bei sensiblen Dateien bleibe ich bei Verschlüsselungen (128Bit AES etc.).
Sehr geehrter Herr Gutjahr,
wir sind auf Ihren Beitrag aufmerksam geworden und gehen in Kürze ausführlich auf die Inhalte ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam E-POSTBRIEF
Jermain Mc Coy
Also da wundere ich mich ja doch über die Leute die hier schreiben “ich hab schon… Aber jetzt kündige/lösche ich es wieder”
Seid mir nicht böse aber ihr seid der Grund warum die Gesetze immer mehr werden und alles durchgeht.
Bitte informiert euch doch vorher und hinterfragt Dinge die ihr macht/abschließt.
Schon als das Thema vor einem Jahr aufkam war das alles klar. Es ist nichts neues.
Sorry, aber das musste raus
Krass, und dann auch noch 55 cent pro eMail – ähh, ePost? Nee.
Wo ist eigentlich Verbraucher-Ilse, wenn man sie mal braucht? Sonst schreit sie bei jedem Quatsch bzgl. Google und Facebook auf, aber bei dem Unsinn mit De-Mail und ePost scheint sie sich nicht zuständig zu fühlen.
Ich stimme #5 und #22 zu:
* man kann m.W. Fristen nicht dadurch unterlaufen, indem man in den Urlaub fährt. Wer seinen (physischen) Briefkasten nicht regelmäßig leert, kann schonmal eine schriftlich gesetzte Frist verpassen. Verstehe auch nicht, wieso die Juristen das nicht ansprechen. Die Stiftung Warentest weist drauf hin.
* Postkarte: die meisten werden gelesene Briefe ja nicht wieder in einen Briefumschlag und zukleben, oder? Sondern abheften. Gilt für geöffnete und abgeheftete Briefe das Postgeheimnis? Natürlich ist die Auskunft der Post gegenüber der Polizei etwas anderes, als wenn die Polizei bei der Hausdurchsuchung die Aktenordner mitnimmt.
* Löschung aus Backups: welche Firma macht sich die Mühe, Datensätze sofort aus sämtlichen Backups zu löschen, sobald der Anwender “löschen” gedrückt hat?
* Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: “Wessen E-Post-Adresse im Adressverzeichnis nach ZUSTIMMUNG veröffentlicht wird, dessen Adresse kann von dritten auch abgefragt werden”. Skandalös! Klappt ja wie mit dem Telefonbuch! Dann stimme ich halt nicht zu – meine Telefonnummer steht auch nicht im Telefonbuch.
Spannender finde ich die Frage: Wie schlägt sich der E-POST-Brief im Vergleich zum guten alten Fax? M.W. gilt ein Fax als zugestellt, wenn das Empfängergerät ein OK meldet. Ich habe auch gehört, dass es daher Juristen gerne benutzen.
Zum Thema “Jeden Tag ins Postfach reinschauen” kann ich mir eine Funktion “Mail / SMS Benachrichtigung bei Posteingang” gut vorstellen, s.d. man sich nicht wirklich einloggen muss.
Und: wieso bietet der E-Brief Kriminellen mehr Möglichkeiten, eine Person auszuspionieren als der klassische Brief? Das bitte mal näher erläutern. Ich kann es mir vorstellen (Stichwort Phishing), würde es gerne aber vom urheber des Satzes hören/lesen.
Ansonsten: ich finde den Preis zu hoch. Aber Werbung ist Werbung, war die jemals grundehrlich?
Schönen Abend noch,
E.
Was I.6.3 angeht: Ich sehe nicht, dass durch “Der Nutzer wird daher aufgefordert,…” tatsächlich ein Zwang zur täglichen Überprüfung des Postfachs zustande kommt, wie das hier und anderswo schon behauptet wird. Unabhängig davon, ob es für den gedachten (und beworbenen) Anwendungszweck sinnvoll ist; dem Nutzer dürfte freistehen, ob er dieser Aufforderung folgt oder nicht.
“Wo kämen wir auch hin, wenn jetzt schon bloggende Journalisten Interviews wollen, – da könnt’ ja jeder kommen” – Ja, aber genau das ist doch das Problem. Auch die beste Pressestelle hat nicht unendlich Zeit und Kapazität, da wird man denen schon das Recht einräumen müssen zu auszusieben – dass die einem nicht antworten wollten, kann man natürlich auch sagen. :-D
naja, ich werde bei dem guten alten Post-Brief bleiben.
wenn mir jemand eine E-Mail schreiben will kann er dies gerne an meine persönliche @daniel-konrad.com Adress tun.
Wenn ich jemanden eine E-Mail schicke tue ich dies auch nur von meiner private E-mail und kann sich zu 99,9 % sicher sein, das die Mail von mir kommt. Und das kostenlos!
Wenn eine normale Sendung von epost.de wenigstens günstiger wäre als ein Standard-Brief (etwa 25 ct oder so) wäre das ja in Ordnung….
Fazit: Schriftverkehr über Post-Brief oder meiner privaten E-Mail Adresse.
@Tina: Sei mir nicht böse, aber nicht jeder erkennt die Fallstricke hinter verklausulierten Aussagen sofort. Kein Grund, hier jemanden zu verurteilen
@Serviceteam E-POSTBRIEF: Ich glaube, da sind wir alle ziemlich gespannt. Faktisch stehen die Sachen aber bereits in den AGB, die so einige schon abgenickt haben dürften..
Ich werde mir grundsätzlich keine Mail-Adresse zulegen für die ich:
a) Porto bezahlen muss.
b) Der Entpfang mich gesetzlich bindet.
c) So selten dämlich falsch beworben wird.
Bei der normalen Hauspost ist der Brief vom abschicken bis zum öffnen mein Briefgeheimnis. In meinem Haus gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wenn ich was per Mail abwickeln will oder intime Kommunikation vorhabe dann werde ich das wohl mit GnuPG verschlüsseln. Da gilt dann das gleiche wie bei der Hauspost:
Die Nachricht wird verschlüsselt und erst wenn ich sie auf meinem Computer habe entschlüsselt. Ganz kostenlos, sogar über Googlemail.
Für mich ist die De-Mail und E-post nur ein weiterer Versuch einen Dienst zu bauen um kostenlose Technik der Oma zu verkaufen, sie bei jeder Nachricht 55ct abzuluchsen und am Ende die Haftung auf den Konsumenten abzuschieben.
Ein Grund warum ich kein Online-Banking mache, dafür gibt es dann Paypal.
Ich denke ich werde erst so einem Trend folgen können wenn er sicher ist und gleichzeitig opensource. Und wenn ich weis das ich 100% kontrolle über die Dinge habe die für mich Haftbarkeit (im größeren Stil) bedeuten können, habe.
Auch nen flattr von mir.
@ Tina:
Ich finde deine Aussage, dass die Personen welche sich zuerst anmelden und dann wieder abmelden Schuld an den schlechten AGB’s und Gesetzen seien, die in letzter Zeit verfasst würden, fast schon beleidigend. Zum einen sind die Verantwortlichen bei der Post und in der Regierung die „Schuldigen“ und nicht die User. Ich für meine Teil habe weder an den AGB’s noch am Gesetzt mitgewirkt.
Die Argumentationskette, dass Gesetze und AGB’s ja nur dann Erfolg haben, wenn es genug Kunden respektive genug Mitmacher gibt stimmt in gewisser Weise. Doch nur weil ich unsere Regierung nicht automatisch als kleiner Bruder der Stasi oder der nordkoreanischen Regierung hinstelle und von Beginn an alles als teuflisch verdamme was sie lancieren, bin ich nicht Schuld an den heutigen AGB Formulierungen.
Zum anderen läuft das Argument „früher informieren“ teilweise ins Leere, da die AGB’s und auch die genauen Formulierungen im Gesetz so während der Pilotphasen nicht veröffentlicht wurden. Als Teilnehmer an beiden Pilotprojekten kann ich sagen, dass es zu Beginn nicht nach diesen katastrophalen Zuständen aussah wie heute. Da wären wir wieder beim automatischen Ablehnen. Davon halte ich nichts. Überwachung und Kontrolle ist wichtig und gut. Aber nicht pauschalisieren. Jeder Fall muss nach Faktenlage neu beurteilt werden. Und da hat sich in den letzten Wochen und Monaten viel getan, was so in dieser Form vor einem Jahr nach Faktenlage nicht ersichtlich war.
Noch kleiner provokanter Nachtrag: De-Mail und E-Postbrief machen PGP massentauglich http://bit.ly/ajBNUp
@Serviceteam E-POSTBRIEF
Sehr geehrter Herr Mc Coy. Wie Sie und Ihre Vorgesetzten in der Unternehmenskommunikation wissen, freue ich mich auf Ihre Ausführungen. Schon seit über einer Woche.
Mit freundlichen Grüßen, Richard Gutjahr
Lieber Richard,
es tut mir Leid, das sagen zu müssen, aber dieser Beitrag ist – vielleicht ist das Deinem Ärger geschuldet – sehr arg populistisch. Und soweit ich das nach meinem bescheidenen Grundkenntnissen des Rechts (mein Staatsexamen liegt schon ein paar Jahre zurück) beurteilen kann, in der rechtlichen Beurteilung auch falsch!
Die Geschichte mit dem Machtbereich ist keine Erfindung der Post. Danach wird immer gefragt, wenn es um den “Zugang von Willenserklärungen” geht. Das Gesetz (http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html) regelt, dass eine Willenserklärung wirksam wird, wenn sie zugegangen ist. Und die Rechtsprechung sagt, dass der Zugang dann erfolgt ist, wenn die Erklärung “in den Machtbereich gelangt ist”. Man geht bewusst nicht von tatsächlicher Kenntnisnahme aus, weil man ansonsten den “blauen Brief” ja einfach zulassen könnte. Ich persönlich würde sogar meinen, dass diese Klausel der Post gar keine rechtliche Wirkung hat. Es gibt ohnehin schon Entscheidungen von Landgerichten zum Zugang von E-Mails, die genau das sagen – in sofern ist diese Klausel in den AGB der Post wohl eher ein Hinweis (siehe z.B. http://www.jurpc.de/rechtspr/20030158.htm). Da hat sich leider der liebe Herr Vetter nicht ausreichend informiert, befürchte ich.
Auch Eure Beurteilung der Postauskunft sehe ich kritisch. Dieser Service der Post macht in gewisser Weise Sinn. Und der dient der Rechtssicherheit. Denn wenn der E-Brief grade dazu dienen soll, dass rechtsverbindliche Geschäfte getägt werden dürfen, dann ist es notwendig, eine “virtuelle Adresse” (mit der ich nichts rechtsverbindliches machen kann) mit einer tatsächlichen Adresse (wo man einen *Menschen* antreffen kann) abgleichen zu können. Das die Post damit Handel betreiben will oder betreiben wird, ist zunächst nur eine Unterstellung. Ich persönliche meine, dass die Post gehirnamputiert sein müsste, wenn sie das ermöglichte. Dann wäre dieser Service tot!
Und auch zum Briefgeheimnis: Wieder informiert die Post nur über die Rechtslage in Bezug auf *jede* E-Mail. Das BVerfG hat entschieden, dass die Beschlagnahme von E-Mails beim Provider zulässig ist (http://www.123recht.net/article.asp?a=45959&ccheck=1). Das hat nichts mit dem E-Brief zu tun!
@Mirko Lange #40 Lieber Mirko, populistisch? -Nein. Persönlich? -Klar, darum geht es doch beim Bloggen! Udo Vetter und Thomas Stadler haben ihre Bewertungen völlig unabhängig voneinander getroffen, – was uns also schon zu 3 Populisten macht. Dass ich sauer bin, habe ich offen eingeräumt. Auch die Gründe dafür. Der Post-Konzern verfügt über einen ganzen Stab an Unternehmenssprechern, Mitarbeitern und Ressourcen, um auf (wie ich finde berechtigte) Fragen zum Kleingedruckten einzugehen. Das hat man – aus was für Gründen auch immer – bis zum heutigen Tag nicht getan. Warum Du ausgerechnet mit dem Finger auf mich zeigst, ist mir ein Rätsel.
P.S. Mir ist es ganz wichtig zu betonen, dass ich das in keiner Weise persönlich meine. Ich schätze Richard Gutjahr sehr. Aber was mich auch wirklich beschäftigt ist das Verhältnis Journalisten/Blogger/Unternehmen/Bevölkerung etc.
Journalisten (und eben auch Blogger) über einen Einfluss auf die Meinungsbildung aus. Journalisten haben lange Zeit ein “Massenmediums-Zugangs-Monopol” gehabt und waren deswegen (sind immer noch) an einen Kodex gebunden. Ja, es gab auch schon immer unfaire Berichterstattung, aber in der Regel läuft alles sehr fair ab.
Bei Bloggern ist das anders. Sie teilen sich sehr “authentisch” mit. Und das ist auch gut so. Das Beispiel Richard Gutjahr ist deswegen interessant, weil Du Dich, Richard, ja auch auf deinen Journalistenstatus berufst (siehe oben). Ich will Dich in KEINER Weise mit dem uns bekannten spanischen Edelmann vergleichen, aber auch bei dem gibt es ja diese Mischung zwischen Blogger und (vermeintlichem Journalisten).
Und dass das Wirkung hat, sieht man ja auch an den Kommentaren. Und ja, es gibt auch relativierende Kommentare, gleichwohl: Die Headline bleibt, das wie das Lead-in am meisten gelesen wird. Und nur wenige lesen die Kommentare.
Ich finde das eine interessante Debatte: Wie viel Verantwortung haben Blogger, die in der Öffentlichkeit stehen? Oder muss man wirklich die Post kritisieren, die das im Vorfeld hätte klären können, und jetzt mnuss man sagen “selbst Schuld”?
Der Blogpost: “Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr?” In sich wiederum ein Ausdruck von Selbstüberschätzung, das in einem “journalistischen Kleid” verpackt wurde. Herr Gutjahr will scheinbar in Deutschland wohl ein Steve Jobs werden und seine “Jünger” um sich scharen. Berechnend und sehr, sehr durchsichtig. Mehr über andere Kanäle …….
@Karpatenhund,qwertzuiopü: So einfach ist die Sache nicht:
http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/den-eigenen-briefkasten-muss-man-leeren
@Mirko Lange #43 Zu Deinem P.S.: Ja, Mirko, Dein letzter Satz bringt es finde ich ganz gut auf den Punkt.
Man kann nicht sagen: Blogger, mit denen reden wir nicht und sich dann darüber aufregen, dass die Blogger über einen reden.
Ich hätte mich gefreut, eine Einschätzung der Post zu veröffentlichen. Die ist bis heute ausgeblieben.
Sicher kann man, wie Herr Lange, den Beitrag als etwas populistisch einstufen. Trozdem bin ich dafür dankbar: Denn er erreichte
mich bzw. uns ( Drei-Perosnen-Haushalt) justament, als wir begonnen hatten die AGB zu studieren und hat uns einiges an Arbeit erspart. Denn wir sind keie Expertn in Sachen ‘Recht’ und ‘IT’.
So haben wir also viel Zeit gewonnen für Nutzbringenderes. Das freut uns und dafür danken wir.
Noch was:
Ich bin leider [oder auch Gott-sei-Dank (*g*) ] nicht so ‘hochbegabt’, wie manche der vorangehenden Autoren (m/w) , halte mich aber für ausreichend intelligent umfeststellen zu dürfen,
daß Klugsch*****ei, Oberlehrertum, Arroganz und Beleidigungen
(@ Bätschman: sehe ich auch so), hier wie grundsätzlich, nicht wirklich hilfreich sind ( außer, daß sie den Verfasser entlarven).
Viele Grüße und schönes Wochenende.
Hi Richard,
das Ding mit dem “Wir sprechen nicht mit Bloggern” ist von der Post tatsächlich… wie soll ich sagen… total dämlich! Jetzt sieht sie, was sie davon hat. Insofern würde ich sagen: Recht so!
Gleichwohl darf dieses Fehlverhalten der Unternehmenskommunikation [sic!] der Post nicht dazu führen, dass auch die Sache (die von der Unternehmenskommunikation unabhängig ist) unfair kritisiert wird. Und *das* kritisiere ich. Und ich zeige grade nicht “mit dem Finger auf Dich”, sondern ich reflektiere über diesen Vorgang.
Wikipedia sagt: “Populismus bezeichnet eine um ‘Nähe zum Volk’ bemühte Politik, die Unzufriedenheit, Ängste und aktuelle Konflikte für ihre Zwecke instrumentalisiert, indem sie Gefühle anspricht und einfache Lösungen vorstellt. Verantwortungsbewusstsein und Realisierbarkeit bleiben dabei weitgehend außer Acht.”
Und genau so meine ich die Kritik an diesem “Rant”. Der E-Post-Dienst ist ein “juristisches Instrument”. Er soll einem den Gang zum Briefkasten ersparen (und das Ausdrucken eines Briefes, und das Kaufen einer Briefmarke etc). Und er soll die Verbindlichkeit des Briefes auf die E-Mail erweitern. Damit das von Gerichten anerkannt wird (und nur datum geht es), muss die Post die Regeln umsetzen, die die Gerichte [sic!] dafür fordern. Wenn sie es nicht täte, wäre ein E-Brief nicht rechtsverbindlich, und die gegenüber der normalen Mail anfallenden Kosten wären nicht gerechtfertigt.
Du schreibst selbst: “…prinzipiell gute Idee: Behördenvorgänge online erledigen, mehr Rechtssicherheit bei Vertragsabwicklungen, in der Tat, das wäre ein Gewinn.” Was Du aber nicht schreibst, und wobei dir die Juristen auch nicht geholfen haben, ist darauf hinzuweisen, dass mit diesem “Gewinn” notwendigerweise [sic!] ein paar Regeln korrespondieren.
Verantwortungsbewusst (als Gegensatz zu Populismus) wäre aus meiner Warte, darauf hinzuweisen, dass zum Beispiel die Gefahr des “gläsernen Bürgers” für jeden besteht der *E-Mails* benutzt! Das auf die E-Post zu beschränken, wie es in dem Blogbeitrag erscheint, ist komplett irreführend, ja sogar regelrecht falsch.
Verantwortungsbewusst wäre auch, darauf hinzuweisen, dass der E-Brief nur einen ziemlich kleinen Anwendungsbereich hat, zum Beispiel die Behördenvorgänge oder die Rechtssicherheit bei Vertragsabwicklungen.
Verantwortungsbewusst wäre auch gewesen, darauf hinzuweisen, dass die rechtliche Verbindlichkeit zwingend mit der Möglichkeit korrespondiert, die tatsächliche Adresse hinter der E-Post-Email-Adresse herauszufinden. Wie sollte sonst eine größere Sicherheit bei Verträgen entstehen, wenn ich nicht herausfinden kann, mit welcher realen Person ich den Vertrag geschlossen habe? Und man könnte auch darauf hinweisen, dass in diesem System Spam (so nehme ich zumindest an) nicht möglich ist, weil sich ja auch der Absender immer über das Post-Ident-Verfahren (kompliziert) identifizieren muss. Wer innerhalb dieses Systems also Spam betreibt, kann sich gleich selbst beim Staatsanwalt melden. Weil der kann ja – wie wir erfahren haben – unkompliziert die Adresse des Spammers ermitteln.
Beim letzten Punkt bist du wohl einfach einer falschen juristischen Einschätzung aufgessen. Denn Vetter irrt, da bin ich mir fast sicher. Die Frage mit dem Zugang ist wie gesagt keine Erfindung der Post. Und ebenso schon gesagt bezweifele ich (da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher) dass diese AGB irgendeine rechtliche Wirkung hat. Denn die Frage des Zugangs ist ja im Gesetz geregelt, und die kann nicht die Post mit dem Kunden anders regeln. Aber verantwortungsbewusst wäre es gewesen, darauf hinzueweisen, dass man dem Recht, die E-Post nutzen zu dürfen, auch die Pflicht korrespondiert, die dann auch regelmäßig zu prüfen. Wenn sich jemand einen Briefkasten aufhängt, gilt nämlich genau das gleiche: Auch dann sind Brief zugegangen, wenn sie im Briefkasten sind. Warum sollte für einen (rechtsverbindlichen) E-Postkasten etwas anderes gelten. Aber wie gesagt: Das ist die Gesetzeslage, und diese Regelung ist absolut vernünftig! Ansonsten könnte man keine verbindlichen Briefe verschicken. Und auch hier könnte man hinweisen, dass das ja auch Dich als Nutzer schützt: Auch bei Behörden gibt es ja Fristen einzuhalten! (Mich würde eher interessieren, ob man sich von dem Postkasten auch eine Benachrichtigung über den Eingang einer Mail an sein normales Postfach zusenden lassen kann.)
Wie gesagt, Du schreibst selbst “… in der Tat, das wäre ein Gewinn.” Aber man muss auch verstehen, dass dieser Gewinn definitiv nicht ohne diese Regelungen zu realisieren wäre. Und sich den Gewinn zu wünschen, ohne die Hintergründe der Realisierbarkeit zu wünschen – ja, das ist eben…. Populismus (siehe oben). Das ist ja kein Schimpfwort, sondern bezeichnet nur einen bestimmten Vorgang.
Wo ich dir aber recht gebe ist die Kritik an der Werbung. Die suggeriert tatsächlich tendenziell, dass das alles so einfach, unbeschwert und toll ist. Das ist falsch. Und das muss man auch kritisieren. Man muss deutlich machen, dass die E-Post “kein Spielzeug” sondern ein “juristisch relevantes Instrument mit engem Anwendungsbereich ist”. Deswegen finde ich übrigens auch die komplizierte Art der Einrichtung richtig. Denn sie schützt ja auch mich als Teilnehmer, weil ich weiß, dass das Gegenüber ein realer Mensch ist, dessen Identität geprüft ist, und kein Fake-Account.
Aber bitte, nehme das nicht persönlich :-)
Ach blöd, diese zeitversetzten Kommentare. Habe deine zweite Antwort #44 erst jetzt gelesen. Das ist in der Tat eine andere Debatte. Und am liebsten sollte einer von uns *darüber* noch einen Blogbeitrag schreiben. Genau das gleiche hatte auch Audi auf dem K2-Gipfel gesagt (wir reden nicht mit Bloggern), und sowohl ich als auch Sachar haben das genüsslich zitiert. Die müssen auch verstehen, dass Blogger ein wichtiger Teil des Meinungsbildungsprozesses sind. Nun ja, eigentlich jeder Mensch ;-)
Auf dass sich die Praxis in den Elfenbeintürmen der Unternehmenskommuikation ändert!
Hallo,
der Populismusvorwurf von Mirko Lange ist ein Zirkelschluss: er ist selber populistisch und haischt durch diese “Schreierei” nach mehr Aufmersamkeit, als ihm eigtl. zustünde.
Inhaltlich geht Lange nicht auf die wesentlichen Ktitikpunkte in ihrer Tiefe ein. Gutjahr betont z.B. die Gefahr des Adresshandels und des Missbrauchs. Lange sagt: so lange nichts passiert ist, sei alles okay.
Allein: die Gefahr bleibt!
Wirklich interessante Info von Jens Arne Männig #27:
“Die Deutsche Post Direkt GmbH (http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015302_1008014) ist einer der führenden Adresshändler in Deutschland, die Die Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG (http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1021831), ein Gemeinschaftsunternehmen von Post und Bertelsmann ein renommierter Dienstleister für die Adressverarbeitung.”
Lest bitte den gesamten Kommentar #27 – wirklich gut zu wissen!
@Jens Arne Danke!
Wenn ich euch noch länger eure Zeit von diesen Schwachmaten stehlen lasst, wenn ihr weiterhin den Unsinn von staatlicher und quasi-staatlicher (Deutsche Post) “Institutionen” kommentiert, anstatt die Grundlagen des freien Internet umfassend zu verteidigen und vorallem weiterzuentwickeln, ist das Web bald der langweiligste Ort der Welt, weil hier keine neuen gesellschaftlichen und technischen Innovationen mehr stattfinden, sondern “alles seine Ordnung hat”.
justmy2cents
Weils mich interessiert, habe ich mal weiter recherchiert. Es gibt ein ziemlich ausführliches FAQ: https://service.deutschepost.de/epost/faq
Niemand *muss* täglich in seinen E-Post-Briefkasten schauen. Man kann sich auch per SMS benachrichtigen lassen (https://service.deutschepost.de/epost/faq/wie-erfahre-ich-vom-erhalt-eines-e-postbriefs). Habe allerdings noch nicht herausgefunden, was das kostet. Das dürfte allerdings bei nur gezielter Nutzung (und nur bei wichtigen Dingen) auch tragbar sein, wenn das ein paar Cent kostet.
Eeinen E-POSTBRIEF an eine andere E-Mail-Adresse weiterzuleiten, funktioniert allerdings offensichtlich nicht. Möglich ist wohl nur, andere E-Mail Accounts in den E-POSTBRIEF Accoun einzubinden.
Man kann über den E-Postbriefkasten nur E-POSTBRIEFE empfangen Dass man da zugespammt wird ist deswegen relativ unwahrscheinlich. Das würde den Spammer pro Spam-Mail 55 Cent kosten. (https://service.deutschepost.de/epost/faq/kann-ich-%C3%BCber-meine-e-postbrief-adresse-auch-e-mails-empfangen).
Noch mal zum Thema Spam: Man kann über den E-POSTBRIEF auch Werbung verschicken. Aber die Post sagt deutlich, dass der Absender immer sichtbar ist (wie oben vermutet). https://service.deutschepost.de/epost/faq/kann-ich-mit-dem-e-postbrief-auch-werben Gegen Spam kann mal also sehr leicht vorgehen. Das Risiko für den Spammer ist sehr groß.
Abgesehen von der Möglichkeit, dass Strafverfolgungsbehörden den Postkasten beschlagnahmen können (wie jeden anderen E-Mail-Account auch), scheint die E-Post wirklich – zumindest für die sonstige Welt – sicherer zu sein, als eine normale Mail. Der Versand über das Internet erfolgt immer verschlüsselt, man kann dabei auch einen persönlichen Schlüssel verwenden. https://service.deutschepost.de/epost/faq/wie-wird-die-sicherheit-des-e-postbriefs-gew%C3%A4hrleistet
Übrigens: Ich bin weder Angestellter der Deutschen Post, noch von denen mit der PR beauftragt oder so :-)
Hi Thomas,
erklär mir doch noch mal genau, worin genau die (akute) Gefahr des Adresshandels und des Missbrauchs besteht? Vielleicht habe ich es nur noch nicht richtig verstanden?
Richard schreibt: “Weil unverlangte Zusendung von Werbung an sich nicht zulässig sei, sieht Stadler in dieser Passage sogar eine Vorbereitungshandlung für die Rechtsverletzung eines Dritten, an der die Post auch noch verdient.”
Ich verstehe das nicht. Wie gesagt: Beim E-Postbrief ist der Absender immer transparent. Wie dämlich muss denn ein Unternehmen sein, sich über ein Postident-Verfahren persönlich zu identifizieren, und dann Geld dafür auszugeben, um eine Rechtsvereltzung zu begehen, für die er dann sicher belangt wird?!?
Bislang habe ich geglaubt, dass ich geschützt bin, wenn ich mich nicht ins öffentliche Adressverzeichnis der epost eintragen lassen. Weit gefehlt, wie mir jetzt ein Mitarbeiter des Serviceteams bestätigt hat.
Beispiel:
Versicherung xyz ist epost-Kunde und will mir einen Brief schicken. Er kennt nur meine Hausanschrift und sendet diese Brief über epost. Das epost-System prüft, ob für mich auch ein epost-Fach besteht, was ja auch der Fall ist und fragt den Absender (Versicherung xyz), ob klassisch per Briefträger oder in mein epost-Fach zugestellt werden soll. Entscheidet er sich für das letztere, bekomme ich den Brief ausschließlich ins epost-Fach. Genau das wollte ich aber mit der Nichtveröffentlichung im öffentlichen Adressverzeichnis ausschließen. Die epost macht sich somit zum Helfershelfer, um doch mein epost-Fach ungefragt zu füllen.
Klarstellung: Ich möchte epost ausschließlich für meine ausgehende Post nutzen. Eingehende Post soll immer klassisch per Briefträger zugestellt werden. Fazit: Als epost-Kunde wird diese Wahl ignoriert.
Ich stelle mir übrigens mal vor, was wohl los wäre, wenn Werbeanrufende zwar meine Telefonnummer nicht kennen, weil nicht im öffentlichen Telfonbuch, aber deren Gespräche mit Hilfe des Telefonproviders an mich durchgestellt werden?
Ist das ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten und die gängigen Verbrauchermagazine?
Gruß Tantal
Danke für diese Analyse. Allerdings stellt sich die Kritik differenzierter dar, liest man die AGB genau.
Zu AGB I.: Gleich zu Beginn unter 1. (1) heißt es: “Vertragspartner … sind die Deutsche Post AG (DPAG) … und der Nutzer … als Privatkunde.” In (2) ist klar gestellt, dass es sich bei Nutzern um Verbraucher gemäß § 13 BGB handen muss, klar gestellt nochmals im Satz 2.
Damit sind gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen. Denn von AGB für Geschäftskunden ist nirgends die Rede, auch wird kein Hinweis darauf gegeben. Und AGB. die nicht gelesen werden können, gelten nicht.
Versendung von Spam ist auch ausgeschlossen durch I.6.(6), Satz 2, wo es heißt:
“… insbesondere
– dürfen keine gesetzlich verbotenen, nicht angeforderten Inhalte übersandt werden, wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung;
– darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme über Telekommunikationsmittel erfolgen …”.
Andererseits beinhalten die AGB unter I. sich einander widersprechende Bestimmungen. Das könnte die AGB insgesamt unwirksam machen.
So spricht I.2.(6) von AGB des Nutzers: “Gegebenenfalls abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht.”
Privatkunden haben aber gar keine AGB.
Dennoch seien nach I.2.(1) Nutzer “… neben Privatkunden auch Geschäftskunden …” Was denn nun?
Auch vertraut die DPAG den eigenen Angeboten nicht: I.5.(6) verlangt vom Nutzer: “Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Vergütung können nur schriftlich erhoben werden.” Die Rechnungen jedoch dürfen verbindlich elektronisch versandt werden!
Ein allerletztes Mal, dann soll es wirklich gut sein. Habe im letzten Post ja schon nach der Sinnhaftigkeit des Arguments von Thomas Stadler gefragt.
Noch schlimmer ist es eigentlich mit dem Argument von Udo Vetter. Zitat: “Vetter vermutet, hier möchte die Post ihren Service vor allem für Großkunden aufwerten, nach dem Motto: ‘Verschick doch Deine Kündigungsfristen über uns – wenn ein Kunde im Urlaub seine Mails nicht checkt (und das werden die Wenigsten), dann hat er halt Pech gehabt!’
Egal wo man heute nachschaut: Auch eine Kündigung mit der normalen Post ist wirksam, wenn man im Urlaub ist, das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, siehe zum Beispiel hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=13531 – also warum soll der E-Postbrief jetzt ein Angebot für Großkunden sein???
Ausgezeichneter Artikel über einen Riesenschwachsinn. der deutschen Post. Das beste daran ist meiner Meinung: dieses Produkt zu entwickeln, die sinnlosen Regeln zu erstellen, die Infrastruktur bereitzustellen und den Support dafür aufzustellen kostet einen Menge Geld. Das dieses Service so wie es ist in die Hose geht, ist klar und nun ratet mal, wer das zahlen darf?
Als direkt angesprochener Pressesprecher der Deutschen Post möchte ich mich an dieser Stelle auch kurz zu Wort melden.
Lieber Herr Gutjahr, zu keinem Zeitpunkt haben wir gesagt, „mit Bloggern reden wir nicht“. Im Gegenteil, in meiner Mail habe ich Ihnen eine schriftliche Antwort zugesagt. Zurecht kritisieren Sie aber, dass die Antwort zu lange dauert. Nicht als Entschuldigung, aber vielleicht als Erklärung – Ihr umfangreicher Fragenkatalog geht sehr in Tiefe, so dass unsere Fachabteilungen beteiligt werden müssen, leider sind zudem Abstimmungsprozesse in großen Organisationen manchmal auch etwas aufwendiger. Hier müssen wir aber zugegeben besser werden.
Grundsätzlich sind Blogger eine wichtiger Teil unserer Kommunikationslandschaft, tragen zur Meinungsbildung bei und werden selbstverständlich von uns genauso ernst genommen, wie Journalisten oder Kunden. Wie bereist angekündigt, werden wir in Kürze auf Ihren Beitrag eingehen. Ich hoffe, das trägt etwas zur Versachlichung der Diskussion bei.
Zum Thema E-Postbrief schreibt auch Heise Online:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-am-E-Postbrief-waechst-1044814.html
- Naja, aber gerade bei der “E-Post”, mit der man “wichtige” Dinge kommunizieren will, ist es gravierender, als bei “normalen e-mails” für weniger Informationen.
@Tantal, #55, haben Sie ein Protokoll oder ‘nen Namen des Mitarbeiters o.ä.? Damit sollte man sich auf jeden Fall mal an den Verbraucherschutz wenden! Das finde ich wirklich ungeheuerlich!
Was ich mich sonst noch frage: Sollte man auf das ganze nicht ohnehin verzichten, weil es einen ähnlich identifizierbar macht, wie die Steueridentifikationsnummer?
Warum wird aus dem Satz “Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. ” immer eine Pflicht abgeleitet. Für mich kommt das mehr einer Bitte gleich. Sonst würde man in den AGB doch wohl eher ” “Der Nutzer verpflichtet sich …” schreiben, oder?
@qwertz… usw:
Mal ein wenig mehr kriminelle Energie, der E-Postbrief ist für betrügerische Abofallenbetreiber und Co gleich aus mehreren Gründen interessant.
- Rechtssicherheit: als Betrüger kann ich viel besser nachweisen, dass ich meinem “Kunden” die Möglichkeit zum Opt-Out gegeben habe. Ist doch nicht meine Schuld wenn der nicht reagiert; dass die Mailadresse stimmt, dafür bürgt ja sogar die deutsche Post. Und seit wann ist das Versenden von Auftragsbestätigungen illegal?
- Kosten: wenn ich später nachweisen muss, dass jemand meine Rechnung / Mahnung usw. auch wirklich erhalten hat, verschicke ich sowas am Besten per Einschreiben. Das kostet immer mehr als 55 Cent. So gesehen sogar ein Schnäppchen.
- Fristen: es bleibt abzuwarten wie Gerichte entscheiden werden, wenn der Erste Widerspruch einlegt weil er im Urlaub war. IANAL, aber über Google fand ich das hier: http://tinyurl.com/39qnqbg.
Zitat: “Daher geht eine Willenserklärung auch dann zu, wenn der Empfänger durch Krankheit oder – wie hier – durch Urlaub daran gehindert ist, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. In diesem Fall trifft den Empfänger die Obliegenheit, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. “
Als jemand, der im Grunde auf einen solchen Service gewartet hat, möchte ich mal meine Sicht der Dinge darauf schildern. Ich bin regelmäßig längere Zeit im Ausland – und während dieser Zeit darauf angewiesen, dass mein Postkasten nicht nur von der freundlichen Nachbarin geleert wird, sondern vor allem, dass ich von wichtiger (Geschäfts-)Post auch Kenntnis erhalte. Das Problem habe ich bisher nicht lösen können, so bleiben manche Sachen unbearbeitet, die ich lieber vom Tisch gehabt hätte. Die E-Post könnte dieses Problem für mich lösen. Deshalb bin ich froh, dass es ein solches Angebot gibt.
Dass ein E-Post-Brief als zugestellt gilt, so bald er in meinem E-Postfach liegt, ist nicht anders als bei einem normalen Brief. Einschreiben werden eingeworfen, Zugang vermerkt vom Zusteller – Frist läuft. Wo ist der Unterschied zum E-Brief? Beim E-Brief habe ich wenigstens die Option, ihn sehen zu können, auch wenn ich am anderen Ende cder Welt bin. Und: ich kann zeitnah darauf antworten, ohne auf vielleicht nicht ganz so zuverlässige Dschungelpost angewiesen zu sein.
Beim Löschen der Briefe wird moniert, dass bei der Post immer noch Kopien “auf unbestimmte Zeit” gespeichert würden. Ja, liebe Leute, das ist doch bei Offline Papierpost kein bisschen anders. Wenn ich einen Geschäftsbrief erhalte – wieviele Kopien werden davon wohl schon in der Welt herumschwirren (im Übrigen relativ ungeschützt)? Beim absendenden Geschäftspartner gibt es sogar so etwas wie eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht; die beträgt bei Banken 10 Jahre! Also: auch wenn ich einen papiernen Brief durch den Reißwolf schicke, existieren trotzdem Kopien von ihm – auf unbestimmte Zeit. Ich sehe da keinen qualitativen Unterschied zur E-Post, bin aber gerne bereit zu lernen.
Okay, der staatliche Zugriff scheint leichter zu sein. Kann ich steuern, indem ich E-Post nur selektiv nutze (sie soll ja eh nicht den Papierbrief vollständig ersetzen). Außerdem finde ich es etwas, nun ja: überraschend, dass in Kreisen, die sich über E-Mail-Ausdrucker lustig machen, plötzlich der papierne Brief so hoch gehängt wird…
Und was das Spamming angeht: Mirko hat dazu alles gesagt, finde ich. Ebenso zu dem Thema, dass gewisse Dinge geregelt sein sollten, damit sie funktionieren. Sicher gibt es da Verbesserungsbedarf, aber weil man ein, zwei oder drei Haare in der Suppe gefunden hat, gleich die ganze Idee zu verteufeln? Scheint mir beinahe schon ein bisschen reflexhaft zu sein…
Schönes Wochenende
Johannes
Heise Online hat noch einen 2. Artikel zum Thema E-Postbrief http://www.heise.de/tp/blogs/8/148074
E-Post… hatten wir alles schonmal. Der Dienst versprach damals eine lebenslange Emailadresse. So schnell der Dienst an den Start ging so schnell war er -am Ende zum Glück- auch wieder verschwunden. Das neue Vorhaben der Post wird ein ähnlicher Rohrkrepierer werden… ich beschwöre dies inständig.
Nachtrag: Bemerkenswert finde ich auch die unterschiedlichen Reaktionen der Post: Herr Mc Coy stellt es dar, als reagiere man erst auf diesen Beitrag, suggeriert dadurch quasi, dass man “nicht vorher gefragt wurde”; Herr Bensien ist dann immerhin ehrlich und teilt mit, dass man die Fragen schon im Vorfeld erhalten hat…
Ich muss mich über einige Interpretationen der AGBs doch sehr wundern:
-”Der Kunde muss täglich einmal seinen E-Mail-Eingang überprüfen”.
Schon in mehreren Postings korrigiert, ist das natürlich falsch. Er wird nur “aufgefordert” das zu tun. Trotzdem gilt der Brief natürlich als zugestellt am nächsten Werktag. Und mal ehrlich Herr Gutjahr, wie sieht den ihr Gegenentwurf für eine verbraucherfreundliche Klausel aus? Zugestellt ist, wenn der Empfänger meint er hätte jetzt mal Zeit und Muße in sein Postfach zu sehen? Wenn ich beispielsweise meinen Mietvertrag fristgerecht beim Vermieter kündigen will, dann könnte ich mich auf eine solche Regelung doch wohl kaum verlassen.
Und auch wenn die Zustellung erst noch einer Woche als durchgeführt gelten würde, würden wir wahrscheinlich dieselbe Diskussion führen.
- “die Post darf mit den Adressen und Daten ihrer E-Postkunden munter Handel betreiben und diese, beispielsweise an Adress-Broker weiterverkaufen”.
Adresshandel sieht doch wohl anders aus, denn in den AGBs steht deutlich drin, dass der Geschäftspartner die Anschrift des E-Postkunden bereits haben muss! Er kriegt zur existierenden Anschrift nur noch die E-Post-Adresse dazu.
Gut, dass Sie nur ein Blogger sind, sonst würde die Post womöglich eine Gegendarstellung fordern ;-)
Eins ist klar, lieber Herr Gutjahr: Als E-Post-Brief dürften Sie diesen bösen, bösen Blog-Artikel nicht versenden. Denn nach Ziffer 6.6., Abs. 4, Satz 2 der AGB der Deutschen Post AG (DPAG)
https://www.epost.de/adressreservierung/footer/rechtliches/agb.html
dürfen keine Inhalte versandt werden, die “das Ansehen der DPAG schädigen können”.
Noch Fragen?
Gruß Mephisto
Dieser Beitrag ist auch interessant und lesenswert: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/07/den-eigenen-briefkasten-muss-man
-leeren/
Hi,
bin a) als ex-redakteur echter freund von und kämpfer für die freie presse und b) mitarbeiter der dpag, der aber nix mit presse oder pr und so zu tun hat.
Viel ist geschrieben worden zum Beitrag “gelbe gefahr” hier auf gutjahr.de … ich spar mir dann mal mögliche repliken auf die … hmmm … doch in der einen oder anderen these des autors der “gelben gefahr” sehr eindeutig zum ausdruck gebrachte grundhaltung.
… vor ein paar Tagen schon aber hab meine (persönliche) Meinung zum E-Postbrief zum Ausdruck gebracht. http://wasalskiswelt.wordpress.com/2010/07/15/warum-ich-den-e-postbrief-nutzen-werde/
Und jetzt freu mich sehr auf die offizielle Meinung meines Arbeitgebers.
Bis denne
Wasalski
Thomas Stadler hätte besser gesagt “nicht sicherer als eine Postkarte…”
Sorry, aber ich konnte nicht anders
Nicht nur mir sondern auch Bekannten und Kollegen sind Briefe und Pakete – in beiden Richtungen, read: sowohl selber verschickte als auch an mich adressierte – abhanden gekommen oder deutlich verspätet zugestellt worden.
IMHO kein Wunder, wenn nach marktwirtschaftlichen Prinzipien gearbeitet wird statt dass der Staat notfalls mit beträchtlichen Mitteln die gewünschte Funktion sicher stellt.
Was will man dann im Internet erwarten, wo doch die Kleinkunden (angeblich?) sowieso nicht das Geld bringen.
Ersteinmal Hut ab und danke für das detaillierte Durchgehen der AGB. Sehr interessant fände ich jetzt mal einen direkten Vergleich zu den AGB von GMX, Web.de und T-Mobile – ist der E-Postbrief wirklich “gefährlicher”?
Und wieder eine Seite mit Deppenapostroph. Herzlichen Glückwunsch zum Depp der Woche!
Nun ja ein Bankgeheimnis haben wir ja schon lange nicht mehr, also können die auch mal ebend das Briefgeheimnis aushebeln. Sorry aber so geht es nicht. Ich werde meine eMails weiterhin mit PGP verschlüsseln, so wie ich das schon seit dem 12. September 2001 mache. Kann ja gleich jeder nur noch Postkarten verschicken und den Briefumschlag weg lassen.
@Mephisto #70 Danke für den Hinweis.
Zitat Mephisto:
“Als E-Post-Brief dürften Sie diesen bösen, bösen Blog-Artikel nicht versenden. Denn nach Ziffer 6.6., Abs. 4, Satz 2 der AGB der Deutschen Post AG (DPAG)
https://www.epost.de/adressreservierung/footer/rechtliches/agb.html dürfen keine Inhalte versandt werden, die “das Ansehen der DPAG schädigen können”.”
@78 (Dirk Küpper): Aber wer wird denn seine Mails mit PGP verschlüsseln? Sie haben doch nicht etwa was zu verbergen, oder? ;)
Sehr schöner Beitrag, jedoch
nicht viel sicherer als eine Postkarte oder
so sicher wie eine Postkarte
;-)
@Markus Baerlich #81 Dankeschön, auch für die Korrektur. Hab’s geändert. ;-)
Sehr schön gesagt, Achim Meier, #69.
Und können die Diskutanten hier auch mal verstehen, dass der E-Postbrief weder eine Alternative zur E-Mail ist noch eine Alternative zum privaten Brief, sondern eine Alternative für den (rechtsbedeutenden) Schriftverkehr mit Behörden und Unternehmen? Also über Vorgänge, die dort überall auch dutzendfach dokumentiert sind, die auch ohne E-Postbrief dutzendfach dokumentiert wären und die man auch selber (für Finanzamt, Streitfälle etc.) dokumentieren muss?
Bisher läuft diese Korrespondenz mit Behörden und Unternehmen eben schriftlich über den normalen Postverkehr statt. Mit dem E-Postbrief (oder mit der de-mail) gibt es nun eine Alternative. Und wo ist da das Problem? Ja, er kostet Geld – so wie der bisherige Schriftverkehr auch. Ja, er wird dokumentiert – so wie der bisherige Schriftverkehr auch. Ja, er gilt ab dem ersten Tag als zugegangen, auch in seiner Abwesenheit – so wie der normale Schriftverkeher auch.
Aber man muss kein Papier in Ordnern ablegen. Man muss nix ausdrucken. Man muss keine Briefmarken kaufen. Man muss nicht zum Briefkasten rennen. Man hast von überall Zugriff auf die Korrespondenz (fall man mal vom Büro aus antworten will) und, und, und.
Wer Intimes über die E-Post schicken will und so fürchtet, er wird zum gläsernen Bürger oder Probleme damit hat, dass die Daten nicht gleich gelöscht werden, dem ist sowieso nicht geholfen. Der hat einfach den E-Postbrief nicht verstanden.
Die “Zugangsfiktion” gilt beim E-Post-Brief genauso wie bei herkömmlicher Post. Das ist ja auch gut so.
Aber welche Möglichkeiten gibt es denn für Widerspruch gegen diese Zugangsfiktion bei herkömmlicher bzw. der E-Post. Kann dazu jmd. etwas sagen?
So so, für den E-Post brief gilt das TKG, genauso wie für eine De-Mail..
Na zumindest gibt die Post in ihren AGB unverblümt zu, das der E-Brief vom Staat munter abgehört werden wird.
Man sollte wissen, das in Deutschland alle emails, auch ohne die Vorratsdatenspeicherung abgehört werden!
Jeder Provider ist verpflichtet sämtliche emails zum Abhören durch die Behörden bereit zu halten.
Das standardisierte Protokoll der Schnittstelle, über die das Mittlesen stattfindet heißt G10.
Das erforderliche Gerät dafür, das jeder Provider anschaffen muss ist die sogenannte Sina Box, der Firma Secunet.
@Mirko Lange #83
D’accord mit deinen kritischen Anmerkungen zur Kritik – allerdings greift für mich deine – nicht von dir aufgebrachte – Analogie zum Papierbrief für mich nicht.
Adressdaten – insbesondere verifizierte – sind heutzutage unglaublich wertvoll. Durch DE-Mail wird es möglich, eine E-Mailadresse sicher mit einem Adressdatensatz und einer Personalausweisnummer zu verknüpfen. Dadurch entsteht eine Art bundeslandübergreifendes “Melderegister” wie z.B. bei der GEZ, welches den gängigen und mittlerweile hochentwickelten Verkettungsalgorithmen zugänglich ist. Bei dezentral gespeicherter Korrespondenz ist das grundlegend anders. Klar ist der Geschäftsbrief im PC des z.B. Auftraggebers nochmals hinterlegt und somit nicht durch “Shreddern” zu vernichten. Er ist aber für übergeordnete Stellen nur mit einiger Mühe z.B. einer Volltextsuche zugänglich.
Ein Beispiel:
Eine meiner Telefonnummern steht leicht zugänglich im Netz – keine meiner Telefonnummer steht in einem öffentlich Telefonverzeichnis. Ich habe seit Jahren Ruhe vor irgendwelchen Werbeanrufen und Marktforschungsinstituten, u.a. weil dieser öffentlich zugängliche Datensatz manuell erfasst werden muss – das ist offenbar zu viel Aufwand.
Ich mutmaße, dass ein Unternehmen, welches “Adressserviceleistungen” verkauft, viel mehr von de DE-Mail “hat” als der Kunde. Warum muss ich eigentlich der Verwendung meiner DE-Maildaten für die “Beauskunftung” nicht per Haken zustimmen, sondern widersprechen?
Warum ist es nicht selbstverständlich, dass zunächst die höchsten Sicherheitsstufe für den Kunden gilt, sondern zunächst die größtmögliche Verwendungsfreiheit durch den Anbieter? Warum wird darüber nicht während des Registrierungsprozesses deutlich aufgeklärt, sondern vieles im “Kleingedruckten” versteckt? Ich sehe hier ein Ungleichgewicht in den Interessen der Post und ihren Kunden. Dass das andere Anbieter auch so machen, ist bestimmt richtig, aber kein Argument.
Sicher kommunizieren wird man meiner Meinung nach überdies viel besser mit dem elektronischen Personalausweis können und so wie es aussieht, hat man damit auch weit mehr Kontrolle über die eigenen Daten. Mit der sauberen Implementierung (mal sehen, ob das mit deren Signaturservern klappt…) des E-Passes sehe ich persönlich mittlerweile keinen Sinn mehr für einen Dienst für DE-Mail.
Lieber Herr Gutjahr,
die Sachlichkeit die ich bei Ihnen vermisse habe ich hier gefunden:
http://blog.talkabout.de/2010/07/24/von-miesepetern-norglern-und-grantlern-deutsches-business-in-zeiten-des-web-2-0/#more-1816
Aus Ihrem Bericht spricht imho das verletzte Journalistenego, dass nach Bestätigung der Blogger und Socialmedia Szene sucht, dabei aber leider den Bezug zu den inhaltlichen Fakten verliert und partout auf die emotionale Retourkutsche setzt die genau das Gegenteil von dem bewirkt auf das Sie u.U. aus waren “sachliche Aufklärung” zu einem neuen und mutigen Service. Die Differenziertheit des Herrn Lange wünsche ich Ihnen für die Zukunft.
MfG
medialist
Der E-Postbrief unterliegt dem TKG. Das steht in den E-Post AGB drin.
Damit gibt die Post in ihren AGB unverblümt zu, das der E-Brief vom Staat munter abgehört werden wird.
Damit ist E-Post genauso unsicher, wie die kommende De-Mail!
Man sollte wissen, das in Deutschland alle emails, auch ohne die Vorratsdatenspeicherung abgehört werden!
Jeder Provider ist verpflichtet sämtliche emails zum Abhören durch die Behörden bereit zu halten.
Das standardisierte Protokoll der Schnittstelle, über die das Mittlesen stattfindet heißt G10.
Das erforderliche Gerät dafür, das jeder Provider anschaffen muss ist die sogenannte Sina Box, der Firma Secunet.
Vergleicht man das ePostbrief Postfach nicht mit einem Hausbriefkasten sondern mit dem angebotenen Postfach für “echte” Briefe (das auch für Privatleute angeboten wird) wirkt die Forderung nach täglicher Leerung noch unlogischer. Hier der Satz aud den FAQ zum ePostbrief: “Mit diesem Passus schaffen wir die Analogie zum klassischen Hausbriefkasten: Wie die meisten Postempfänger ihren Hausbriefkasten täglich leeren, um zum Beispiel keine Fristen zu verpassen, ist dies auch für das E-POSTBRIEF Postfach erforderlich”.
und nun dies Passage aus den AGB des klassichen Postfachs:
4 (3) Der Inhaber ist verpflichtet, das Postfach regelmäßig, indestens aber alle 7 Werktage, zu leeren (…)
Das Postfach wird auch mit dem Satz “Wenn Sie wichtige Geschäftspost, Schecks oder Fachzeitschriften so früh wie möglich auf Ihrem Schreibtisch haben möchten, dann nutzen Sie ein Postfach der Deutschen Post.” beworben
Interessant finde ich, dass der E-Post-Brief dem Anschein nach Glückspiel über das Internet (Lotto) wieder ermöglicht.
Zitat: Was kostet “LOTTO per E-Postbrief”?
Schlagwörter:Kosten, Lotto, Preise
Bei der Spielteilnahme, also beim Versand des Spielscheins per E-POSTBRIEF, entstehen Ihnen nur die Kosten für den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr. Der Preis eines Spielscheins wird Ihnen jederzeit angezeigt. Das Porto für den Versand des Spielscheins und der Spielquittung per E-POSTBRIEF übernimmt der Dienstanbieter LOTTO Hessen für Sie.
(https://service.deutschepost.de/epost/faq/was-kostet-lotto-e-postbrief)
Mals sehen, wann die ersten Werbemails dafür folgen und welche Unternehmen noch auf diesen Zug aufspringen…
Schöner Artikel, keine Frage. Es ist gut, sich mit solchen Dingen auseinanderzusetzen.
ABER: Leute, nur weil euch viele dieser Aussagen gut in euren eigenen Kram passen und es ja auch so reizvoll ist, über alles herzuziehen, was es in Deutschland Neues gibt, bleibt eine Sache stets bestehen: jedes Ding hat zwei Seiten. Und hier wird nur eine beleuchtet.
@Kopfschüttler #91 Diese Einseitigkeit war keineswegs beabsichtigt. Habe mich seit 9 Tagen mehrfach um ein Interview bemüht. Ich wurde gebeten, meine Fragen schriftlich einzureichen. Das habe ich getan. Bis zum heutigen Tag wurde keine einzige davon beantwortet.
85, 88: Sockenpuppen? Na egal.
Was mich bei längerem Nachdenken auch nachdenklich stimmt: erstmalig kann die Post per Knopfdruck nachvollziehen, wer von welchen Behörden oder Institutionen Briefe bekommt. Ausserdem arbeitet die Post unter anderem mit Bertelsmann zusammen (“adress-research.de”); Bertelsmann wiederum bietet über arvato services auch Bonitätsprüfungen an.
Beim Thema Bonität wäre es ja schon sehr interessant zu wissen, welcher Bürger gerade regelmässig Post von der ARGE empfängt.
Glücklicherweise leben wir in einem Land, in dem Unternehmen den Datenschutz sehr, sehr ernst nehmen und sowas niemals passieren könnte…
Vielleicht hätten Sie Ihre Fragen per E-Postbrief einreichen sollen, dann wären sie bestimmt von mehreren Leuten gelesen worden und Sie hätten eher eine Antwort erhalten!
Der E-Post Brief ist totaler schwachsinn, die wissen net mehr wo die Kohle herkommen soll, dann wollen se einfach Leute verarschen und die Kohle aus der Tasche ziehen, wann ich in meinen Briefkasten oder Postfach schaue bestimme ich sonst keiner. Ausserdem zum Thema Datenintegrität hat die Post wahrscheinlich noch nie was von PGP gehört, geschweige den von den Problemen mit China und verschlüsselten Emails. Die von der Post leben noch im Mittelalter und halten eine alte Technologie die es seid beginn des Arpanet gibt für eine neue Erungenschaft ihrerseits, die sollen aus ihrem Traum aufwachen nur den Schock werden die nicht so leicht verkraften. Die sollten endlich mal erinnern das wir im 21 Jahrhundert leben und mich kotz es an das Leute nur weil sie ihre Macht ausspielen wollen oder sonstigen minderwertigkeitskomplexen Gründen auch immer die Technologie aufhalten. Wie lange könnten wir schon mit Brennstoffzellen fahren, wie lange könnten Blinde schon wieder sehen mit Hilfe der Künstlich Neuralen Netzwerk Technologie (KKN) + FuzzyLogic, etc. Alle die Techologien werden künstlich zurück gehalten weil Gelder verschwendet werden für Waffen die Kinder und andere Menschen verletzten. Und dann kommen Leute von der Post, “Paliberlim …Hhey Leute wisst ihr schon das neuste: Es gibt jetzt den EPostBrief” Mein Fazit den scheiss könne die behalten und sich in die Haare schmieren.
Ausserdem viel zu teuer. Eins stimmt die Datenintegrität ist genauso wie beim normalen Brief, den können dritte auch aufmachen ganz einfach mit einem Brieföffner XD. Das geht mit PGP nicht so einfach.
BTW: Warum soll ich was bezahlen was ich auch kostenlos bekomme. Den Brief fürs Amt kann ich auch selber einwerfen oder einwerfen lassen.
@65, Johannes:
Natürlich besteht da ein Unterschied. Außer natürlich, die Post öffnet heute schon alle Briefe und fertigt davon Kopien an, die auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
überflüssig, für sichere kommunikation steht immer noch der neue personalausweis mit opt. x.509 zertifikat in der queue; das kostet außerdem nur einmal geld, nicht wie bei der epost für jede email das volle snail-mail porto.
Interessant finde ich übrigens auch, dass ein eigenes Mobiltelefon im deutschen Netz zwingend notwendig für das Beantragen einer E-Post Adresse ist.
Dies kann z.b. bei älteren Ehepaaren für weitere Kosten sorgen, falls nicht beide bereits eine eigene Nummer verwenden.
Krank. Und überflüssig wie ein Kropf. Wird sich mit Sicherheit nicht durchsetzen. Selbst wenn es nichts kosten würde.
Interessieren würde mich, ob eine CC und eine BCC auch Geld kosten. Wenn ja, dann hätte zumindest der Missbrauch dieser an sich nützlichen Sendezusatzoptionen ein Ende.
Der Dienst wird irgendwann genauso abgeschaltet wie die lebenslangen ePost.de-Mail-Adressen
Erstmalig kann die Post per Knopfdruck nachvollziehen, wer von welchen Behörden oder Institutionen Briefe bekommt.
Nicht gerade überraschend, dass es sich beim E-Postding um ne faule Nuss handelt. Wär ja auch das erste mal gewesen, dass den gelben was einfällt, das nicht ne Vollgurke ist.
Sehr geehrter Herr Gutjahr,
wir freuen uns Ihnen nun die angekündigten Informationen zur Verfügung stellen zu können – sorry, dass wir damit nicht ganz so schnell waren, wie Sie erwartet haben.
Zu Ihrer Darstellung unsers Produktes und insbesondere der Interpretation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen wir zu den folgenden vier Aspekten Stellung:
1. Weitergabe von Adressdaten:
Adressdaten werden ohne Zustimmung des E-POSTBRIEF Nutzers weder veröffentlicht noch weitergegeben.
Im E-POSTBRIEF Portal werden Daten im Adressverzeichnis veröffentlicht, welches sich mit einem Telefonbuch vergleichen lässt. Das Telefonbuch ist allgemein zugänglich. Es dient den Nutzern, die Adressdaten der Empfänger schnell und unkompliziert zu finden. Selbstverständlich ist der Eintrag im Nutzerverzeichnis freiwillig bzw. muss ausdrücklich vom Nutzer gewollt sein.
Darüber hinaus gibt es den Service, dass Geschäftskunden der Deutschen Post die Adressdaten ihrer Kunden nennen können. Die Deutsche Post prüft dann, ob diese Personen für den Geschäftskunden per E-POSTBRIEF erreichbar sind. Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Geschäftskunden / Versender auf Anfrage auch beauskunftet werden.
E-POSTBRIEF Nutzer erhalten nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch Informations- und Marketingmaterial seitens der Deutschen Post (Opt In-Maßgabe), dies könnten z.B. Umfragen oder der Versand eines Newsletters sein. Diese Einwilligung bezieht sich nur auf die Deutsche Post und wird nicht an Dritte übertragen.
2. Pflicht zur täglichen Leerung des E-Postbrief Accounts:
Nein, der Nutzer ist nicht verpflichtet, seinen E-POSTBRIEF Account täglich zu prüfen.
In den AGB wird er lediglich unverbindlich dazu aufgefordert, mindestens einmal werktäglich sein Nutzerkonto zu kontrollieren – er ist aber nicht dazu verpflichtet. Mit diesem Passus schaffen wir die Analogie zum klassischen Hausbriefkasten. Hier gilt landläufig die so genannte Zustellfiktion. Das heißt: ein Brief gilt nach drei Tagen (drei Tage nach Aufgabe) als zugestellt. Bei elektronischen Übermittlungen gilt die Nachricht analog drei Tage nach Versand als zugestellt.
Aber: der Absender muss im Zweifelsfall nachweisen, ob und wann zugestellt wurde. Deshalb wird bei wichtigen Sendungen immer noch das Einschreiben Einwurf bzw. Einschreiben Rückschein oder der Postzustellungsauftrag gewählt. Hier ist die Zustellung nämlich nachgewiesen. Beim E-POSTBRIEF sind übrigens auch Einschreiben möglich.
Der Nutzer des E-POSTBRIEFs hat im Übrigen den Vorteil, dass er seinen elektronischen Briefkasten jederzeit und überall anschauen kann. Um die Kontrolle zu vereinfachen, können unsere Kunden sich per kostenloser SMS-Benachrichtigung über neuen Posteingang informieren lassen.
3. Datenschutz und Briefgeheimnis beim E-Postbrief:
Die Deutsche Post steht für das Briefgeheimnis. Die Daten, die der Deutschen Post anvertraut werden – egal ob physisch oder digital – sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Die Inhalte der Nachrichten werden verschlüsselt abgelegt. Es ist nicht möglich – auch nicht für die Systemadministratoren – die Inhalte einzusehen. Das gesamte technische und organisatorische Sicherheitssystem ist so aufgebaut, dass die Vertraulichkeit der Nachrichten gewährleistet ist.
Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen wie dem Brief- und Postgeheimnis. Das Brief- und Postgeheimnis wird in keinster Weise berührt. Der E-POSTBRIEF als elektronisches Medium unterliegt laut Gesetz den Bestimmungen des TKG und der TKÜV.
Zur Verhinderung oder Aufklärung von schweren Straftaten wie bspw. Terroranschlägen können z.B. der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst auch Briefe beschlagnahmen und einsehen – genauso wie elektronische Daten. Die jeweiligen Gesetze setzen sehr enge Grenzen und es ist klar geregelt, welche staatliche Stellen befugt sind und unter welchen Voraussetzungen sie dies tun können. Keinesfalls kann bei einem Anfangsverdacht jede Ermittlungsbehörde das Brief- oder Telekommunikationsgeheimnis brechen. Hierzu ist immer ein gerichtlicher Beschluss notwendig. Das gilt für Briefe genauso wie für E-Mails oder E-POSTBRIEFe.
Folglich haben Strafverfolgungsbehörden keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-POSTBRIEFen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt. Kriminelle haben ebenfalls keinen erleichterten Zugriff auf E-POSTBRIEFe – dies verhindert die komplexe, mehrschichtige Sicherheitsausstattung des E-POSTBRIEFs.
4. Löschen von Daten:
Wenn ein Nutzer sein E-POSTBRIEF Nutzerkonto löscht oder kündigt, werden die Daten von der Deutschen Post umgehend gesperrt. Nach einem Zeitraum von drei Monaten werden die Daten dann endgültig gelöscht. Unsere Kunden haben damit die Möglichkeit, auch nach der Kündigung in aller Ruhe ihre Daten zu exportieren. Eine sofortige Löschung würde für den Nutzer bedeuten, dass er nach der Kündigung keine Möglichkeit mehr hat, an seine Daten zu kommen. Zudem kann man bis zu drei Monaten nach einer Kündigung seine Entscheidung noch revidieren, ohne einen Datenverlust zu erleiden.
Die Zeiträume der Datenspeicherung sind nicht willkürlich von der Deutschen Post gewählt. Wir erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen zur Speicherung von Daten, die bspw. für Abrechnungszwecke notwendig sind.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr Serviceteam E-POSTBRIEF