Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr?

23. July 2010

“Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet”, das verspricht die Deutsche Post AG mit ihrem neuen E-Postbrief. Kompliziert, teuer, nicht besonders sicher, so ein erstes knallhartes Urteil der Stiftung Warentest. Doch es kommt noch schlimmer. Mit den beiden Rechtsanwälten Udo Vetter und Thomas Stadler habe ich mir mal das Kleingedruckte vorgenommen. Soviel vorweg: bei manchen Passagen geht richtig die Post ab.

Vorwort: Mit der Arroganz eines Monopolisten

Vorstand Appel - Würden Sie diesem Mann Ihre intimsten Geheimnisse anvertrauen? (Foto: Post)

Ich kann gar nicht zum Ausdruck bringen, wie groß meine Verachtung gegenüber der Pressestelle der Deutschen Post ist.

Schon in meiner Rolle als Reporter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens habe ich über die Jahre gelernt: Interviews vor der Kamera gibt die Deutsche Post AG grundsätzlich nur, wenn Anlass und Fragen nicht allzu negativ sind. Kritik, ob berechtigt oder nicht, wird in der Regel ausgesessen.

Meine jüngste Interview-Anfrage als Blogger wurde natürlich erst gar nicht ernst genommen: „Social Media Anfragen werden durch unseren Kundenservice beantwortet, die leider nicht auf Interviews eingerichtet sind.“, so Konzernsprecher Uwe Bensien. Mein Fragenkatalog, den ich der Pressestelle vor einer Woche per E-Mail zugeschickt habe, blieb bis heute unbeantwortet. Rückruf Fehlanzeige.

Die Arroganz eines Monopolisten schreit hier aus jeder Ritze. Wo kämen wir auch hin, wenn jetzt schon bloggende Journalisten Interviews wollen, – da könnt’ ja jeder kommen!

Ihr merkt, dies wird ein anstrengender Blogeintrag und ich gebe mir die größte Mühe, meinen Zorn im Zaum zu halten und mich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Das Briefgeheimnis im Internet?

Anlass meiner Anfrage bei der Deutschen Post war der Start des sog. E-Postbriefes. Die Deutsche Post bringe „das Briefgeheimnis ins Internet“, so der Claim des Gelben Riesen (siehe TV-Werbespot). Große Worte für eine prinzipiell gute Idee: Behördenvorgänge online erledigen, mehr Rechtssicherheit bei Vertragsabwicklungen, in der Tat, das wäre ein Gewinn.

Kompliziert und teuer

Die vielen unnötigen Hürden, die man als Kunde bei der Registrierung überwinden muss, habe ich in einem früheren Blogeintrag beschrieben. Auch die Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss: die Anmeldeprozedur sei umständlich, der Service teuer und bei weitem nicht so sicher, wie es die Post in ihrer Werbung suggeriert.

Geschenkt! Doch als ich beginne, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Kleingedruckte zu lesen, da zieht’s mir glatt die Schuhe aus: Verklausulierte Pflichten, die dem E-Post-Kunden auferlegt werden, die Weitergabe von Daten an Dritte, da werden Kopien aller Briefe angefertigt, die auch dann noch vorliegen, wenn man diese schon längst gelöscht haben will!

Ich bin kein Jurist, deshalb habe ich die beiden Anwälte Udo Vetter von lawblog.de und Thomas Stadler von internet-law.de gebeten, die AGB mit mir Punkt für Punkt durchzugehen. Die wichtigsten Passagen könnt Ihr hier nachlesen – oder aber das Original-Interview anhören (Dauer: 9:45 Min), das ich mit Udo Vetter geführt habe.

Versäumniszuschläge im Urlaub

Unter I.6.3 heißt es:

Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

Der Kunde muss täglich einmal seinen E-Mail-Eingang überprüfen – auch im Urlaub. „Ein weitgehender Eingriff in den Lebensbereich der Kunden“, so Udo Vetter. Eine selbst definierte Regelung der Deutschen Post AG, die beim normalen Postbrief nicht so eng gefasst werde. Vetter vermutet, hier möchte die Post ihren Service vor allem für Großkunden aufwerten, nach dem Motto: „Verschick doch Deine Kündigungsfristen über uns – wenn ein Kunde im Urlaub seine Mails nicht checkt (und das werden die Wenigsten), dann hat er halt Pech gehabt!“

Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Unter IV.4.2 heißt es:

Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Geschäftskunden / Versender auf Anfrage auch beauskunftet werden. Dabei nennt der Geschäftskunde Name und Postanschrift des Empfängers. Anhand dieser Angaben ermittelt die Deutsche Post AG die E-POSTBRIEF Adresse des Empfängers und teilt sie dem Geschäftskunden mit, damit dieser seine Nachricht als E-POSTBRIEF versenden kann. Somit wird dem Geschäftskunden die arbeitsaufwändige Suche jedes einzelnen Empfängers im öffentlichen Adressverzeichnis erspart.

Auf Deutsch: die Post darf mit den Adressen und Daten ihrer E-Postkunden munter Handel betreiben und diese, beispielsweise an Adress-Broker weiterverkaufen. Die mögliche Folge: SPAM und Reklame-Kataloge, die den Haus-Briefkasten, aber auch die E-Mailbox verstopfen. Fies: der Kunde hat sich verpflichtet, jeden Tag seinen E-Maileingang zu überprüfen! Udo Vetter sieht in dieser Passage eine Konterkarierung der Ursprungs-Idee, nämlich die Schaffung eines Postfachs, das ja primär für besonders wichtige und sensible Post gedacht ist. „Ein Zeichen dafür, dass hier handfeste Geschäftsinteressen im Vordergrund stehen“, so Vetter. Rechtsanwalt Thomas Stadler geht sogar noch weiter: Weil unverlangte Zusendung von Werbung an sich nicht zulässig sei, sieht Stadler in dieser Passage sogar eine Vorbereitungshandlung für die Rechtsverletzung eines Dritten, an der die Post auch noch verdient.

Mit dem Briefgeheimnis einer Postkarte

Unter IV.9.3 heißt es:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Post AG mit dem E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsdiensteanbieter wird und somit den speziellen gesetzlichen Vorgaben, z. B. des TKG und TKÜV, unterliegt. Folglich ist sie im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Herausgabe einer Nachricht – ggf. unverschlüsselt – vor allem an Verfassungsschutzbehörden verpflichtet.

Der E-Brief genießt nicht den Schutz des Briefgeheimnisses, so Thomas Stadler. Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterliege er nur dem Fernmeldegeheimnis und ist damit allenfalls so geschützt wie eine Postkarte.

„Wer den E-Postbrief benutzt muss davon ausgehen, dass er sich zum Gläsernen Bürger macht“, so Udo Vetter. Das gelte insbesondere gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaften. Sollte es in der guten alten Papierpost überhaupt gelingen, einen gesuchten Brief aus der Flut von Briefen herauszufischen, bedürfe es einer richterlichen Anordnung, um diesen Brief zu öffnen.

Anders hingegen bei der elektronischen Variante; hier seien die Voraussetzungen für eine Überwachung deutlich geringer. Jeder Polizeibeamte könne, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht hat, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich bei dem Verdacht noch nicht mal um ein schweres Vergehen handeln. Vetter warnt: „Die Gefahr für Willkür ist hier unglaublich groß“. Hinzu komme, so Thomas Stadler, dass man beim E-Postbrief mit seinen kompletten Daten registriert sei, also einschließlich der Personalausweisnummer, weshalb es dem Staat natürlich wesentlicher leichter falle eine bestimmte Person zu identifizieren, als z.B. bei einem freien E-Mail-Provider.

Worte für die Ewigkeit

Unter IV.2.5 heißt es:

Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, die in dem Nutzerkonto gelöscht wurden, ggf. zunächst nur gesperrt und dann erst mit zeitlicher Verzögerung endgültig gelöscht werden, um versehentlichen Löschungen oder evtl. vorsätzlichen Schädigungen vorzubeugen. Aus technischen und rechtlichen Gründen (vgl. gesetzliche Datenspeicherungspflichten) werden Daten ggf. in Datensicherungsdateien und Spiegelungen von Services dupliziert. Solche Kopien werden ggf. erst mit einer zeitlichen Verzögerung gelöscht.

„Eine ungeheuerliche Klausel“, so Udo Vetter. Übertragen auf die analoge Welt bedeutet das: Wenn man einen Brief – aus was für Gründen auch immer – wegschmeißen, schreddern oder verbrennen will, dann geht das nicht. Die Post behält, und zwar für einen nicht näher definierten Zeitraum, eine Kopie dieses Briefes – ob man das will oder nicht. Ein absolutes „No Go“.

Schlussbemerkung

Ich sage nicht, dass der E-Postbrief per se gefährlich ist. Er kann dazu beitragen Behördenvorgänge zu vereinfachen, ggfs. sogar zu beschleunigen. Gleichwohl muss sich jeder Kunde darüber klar sein: so sicher, wie uns die Post in ihrer teuren Anzeigenkampagne glauben machen will, ist der E-Postbrief bei weitem nicht! Er bietet Strafverfolgern wie auch Kriminellen deutlich mehr Möglichkeiten, Personen auszuspionieren als das beim klassischen Brief der Fall ist. Das ist vor allem deshalb wichtig zu wissen, weil ja gerade sensible Inhalte über den E-Postverkehr transportiert werden sollen.

Fazit: der E-Postbrief der Deutschen Post ist sicherlich praktisch – aber wie Thomas Stadler bereits sagte: nicht viel sicherer als eine Postkarte.

Links zum Thema

Stiftung Warentest: Der E-Postbrief

Spiegel online: Post arbeitet Anmeldungen langsam ab

Handelsblatt: Der e-Brief bringt das Web zum Lachen

heise.de: Kritik am E-Postbrief wächst

Die Zeit: Kritik am E-Postbrief und De-Mail wächst

Stellungnahme Deutscher Anwaltverein allg. zur De-Mail (PDF)

Heribert Prantl: Die Abhörrepublik


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Test: E-Post-Brief der Deutschen Post | print24 News&Blog
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21. August 2010 at 18:41
Deutsche Post steht Rede und Antwort zum E-Postbrief | Externer Datenschutzbeauftragter (BDSG)
25. August 2010 at 15:21
E-Postbrief | Kossy's Blog
2. September 2010 at 00:10

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1 Maik Riecken 27. July 2010 at 21:36

Lob an das Serviceteam der Post für diese Erläuterungen der AGB. Ich Haar habe ich als “notorischer Nörgler” doch noch gefunden:

“Folglich haben Strafverfolgungsbehörden keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-POSTBRIEFen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt.”

Juristisch ist das womöglich korrekt – nun bin ich kein Jurist und kann das daher nicht bewerten.

Technisch ist es aber etwas ganz anderes, ob ich einen Spider über 1000 elektronische Dokumente oder einer physischen Scanner mit OCR-Technik über 1000 kuvertierte Briefe jagen muss und zusätzlich niemand mitbekommt, dass das gerade geschieht – das dürfte beim physischen Brief schwieriger zu bewerkstelligen sein.

Es geht beim E-Postbrief schließlich um *vertrauliche* Kommunikation, bzw. soll es gehen… Hier schwirrte ja auch etwas von fehlendem Richtervorbehalt bei TKG/TKÜV durch die Gegend.

Gruß,

Maik

2 Thomas Rösner 28. July 2010 at 14:19

Ich sehe (mal abgesehen von den datenschutzrechtlichen Fragen, die man aber regeln könnte, und “ich habe ja eh nichts zu verbergen”…hi) als primäres Risiko das eventuelle Fristenversäumen. Wenn sich das erst einmal durchgesetzt hat/haben sollte:
Kommt der Strafzettel für das falsche Parken dann per E-POSTBRIEF > ‘ne Woche mal internetfrei in Mauretanien verbracht und schon bin ich voll dabei.

Habe in einem anderen Forum mal folgendes geschrieben:
Könnte mir trotzdem ein zwei sinnvolle Nutzungen vorstellen, z.B. war ich mit meiner Frau vor 4-5 Jahren für 6 Monate per Rucksack, mit Anhalter und ÖPNV kreuz-und-quer in Westafrika unterwegs. In einigen ländlichen Gegenden war es aber noch so gut wie unmöglich ein funktionsfähiges (vertrauenswürdiges) Postamt für Lebenszeichen zu finden. Handymasten stehen zwar überall rum (stundenlang auf abgelegensten Pisten durch die Wüste Ostmauretaniens gefahren, zwar weit und breit keine Orte zu sehen, dafür alle paar Kilometer ein Handymast > in der Wüste verirren geht nicht mehr), aber die Roaminggebühren…hi Ich erinnere mich da beispielsweise an ein kleinstes Dorfpostamt im tiefsten Hinterland Guinea-Bissaus, eine Briefmarke fand der Postler erst nach “Stunden”, bräuchte er sonst ja nie. Er klebte dann die gefundene “jahrzehntealte” vergilbte, zerknickte und eingerissene Marke im Wert von (heute) “Millicents” mit Uhu auf den Umschlag, Stempel dazu und gut war es. Von portogerecht und Brieflaufzeiten möchte ich nicht sprechen (der Brief kam aber an). Im Prinzip war das Postamt nur dafür da, um staatliche Rentenschecks aus Portugal an ehemalige Mitarbeiter und Renter aus früheren portugisischen Kolonialzeiten zu verteilen. Aber es gab auch in den kleinsten Dörfern in aller Regel immer ein Internetcafe. Selbst die Hauptpost in der Hauptstadt Bissau-Stadt hatte KEINE Briefmarken mehr (“sind aus”), dafür (neben 5-6 Scheckausgabe und Einlöse-Schaltern) aber dutzende Internet-PCs für die Postkunden. Da wäre es sinnvoll einen E-POSTBRIEF online zu schreiben und den Eltern per Postboten zustellen zu lassen (weder meine noch meine Schwiegereltern haben einen PC, geschweige Internet). 55 Cent (plus vielleicht 1 € pro Stunde für das Internetcafe) für einen dreiseitigen S/W-Brief aus Bissau nach DL wäre ein akzeptabler Preis gewesen. Farbe kostet 10 Cent mehr, dann könnte man gleich 3-4 schöne Fotos mit einbinden, billiger als jede Postkarte! Mehr sinnvolle Einsätze (als dieses “aus dem Ausland per Brief nach Hause telefonieren”) sehe ich für mich derzeit nicht, zumindest nichts was einen wirklich signifikaten Vorteil gegenüber den bisherigen Briefangeboten hätte.

Mit skeptischen E-Grüßen
Thomas

3 M.-D. Volk 28. July 2010 at 20:26

Grundsätzlich ein guter Bericht, die Meinung unter der Überschrift “Säumniszuschlag im Urlaub” ist hingegen nicht nachvollziehbar, erst recht nicht die Auskunft durch einen Juristen. Der E-Postbrief soll doch den normalen Brief ersetzen, also muss für Rechtsverbindlichkeit auch der Zugang von Willenserklärungen gewährleistet sein. Zugang liegt dann vor, wenn die WE so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter regelmäßigen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das ist beim normalen Briefkasten bei Privatleuten spätestens innerhalb eines Werktages der Fall, bei Firmen während der Geschäftszeit binnen einiger Stunden. Soll der E-Postbrief ebenso rechtsverbindlich sein, ist es zwingend, dass die Zustellung in das digitale Postfach des Nutzers einem Briefkasten ebenbürtig ist. Sonst macht das keinen Sinn. Wasch mich, aber mach mich nicht nass, funktioniert nicht. Wer einen E-Postbrief selbst verschickt, hat doch selbst auch Interesse daran, dass dessen Inhalt dem Empfänger auch als zugegangen zugerechnet wird. Solch eine Aussage, wie sie hier von einem Juristen erfolgt ist, verwundert also sehr. Und was den Urlaub angeht: Wer glaubt, im Urlaub seinen heimischen Briefkasten vergessen zu dürfen, der irrt ebenfalls. Jeder hat die Obliegenheit, seinen Briefkasten dann durch einen Dritten leeren und die Post überprüfen zu lassen.

4 Frank 29. July 2010 at 11:56

Haarsträubend, einfach ungeheuerlich, was die Post hier versucht abzuziehen. Aber mal was zu Briefkasten und Urlaub. Um den E-Postbrief zu rechtfertigen, müsste dieser erstens den physischen Brief vollständig ersetzen. Das tut er nicht und wird er niemals können, weil niemand einen am PC geschriebenen Brief der BILD zum eintüten und versenden geben würde, was so ziemlich dasselbe wäre. Zweitens lasse ich mir von niemandem vorschreiben, ob, wann und wie lange ich in den Urlaub fahre und meinen Briefkasten mal nicht leere. Wer was von mir will, muss sich dann eben mal gedulden.

5 Thomas Rösner 29. July 2010 at 13:56

>Jeder hat die Obliegenheit, seinen Briefkasten dann durch einen Dritten
>leeren und die Post überprüfen zu lassen.

Ja, das ist alt bekannt, “Rechtskunde Oberstufe erste Woche”…hi.
Ich muß ggf. u.U. sogar ganz offiziell einen Abwesenheitsverwalter bestellen, oder Postvollmachten bei der Post (den Posten…) hinterlegen.

Dem Nachbarn (oder wahlweise einem Verwandten) den Schlüssel für meinen Briefkasten zu übergeben, sollte selbstverständlich sein. Der muß dann aber so “erfahren” und vertrauenswürdig sein, dass er mein OK bekommt “offiziell” aussehende Schreiben zu öffnen und mich im Notfall entsprechend zu informieren. Rechnungen “normaler” Firmen kann man ruhig auch mal 6 Wochen liegenlassen, dann zahle ich notfalls eben 2-3 €Mahngebühren, ein Mahnbescheid kommt normalerweise nicht so schnell hinterher ;-)

Es sei denn mir ist ein Auslaufen einer Frist aus “amtlicher Schreiben” egal. Ein Wiedereinsetzen in die alte Frist “wegen 3 Wochen Majorrka” dürfte kaum rechtlich so ohne weiteres durchsetzbar sein und schon könnte ein VA o.ä. rechtskräftig geworden sein.

… aber das Login-Passwort zu einem Emailpostfach der Oma nebenan zu geben (die dann ja dann sogar “rechtlich verbindliche” Schreiben unter meinem Namen verschicken könnte) ist eine ganz ganz dumme Idee ;-)

Und dann wirbt die Post mit dem Argument E-POSTBRIEF gilt nach 3-Tagen “im E-Postfach” als zugestellt, wie beim normalen Briefträger-POSTBRIEF. Wenn das auch wirklich so in den AGB stehen sollte, habe ich als Kunde das dann so anerkannt und (kann) sitze in der Fristenfalle (sitzen).
Gefährlich…

Thomas

6 Claudia 29. July 2010 at 18:11

Nachdem ich vor einigen Tagen mit dem Hinweis auf diesen Artikel getwittert hatte, dass ich mich wieder abmelden will (Anmeldeprozess war allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen), bekam ich grade eben einen Twitter-Direct des Inhalts:
“Vielleicht können wir Ihre Bedenken mit unserer FAQ zu den AGBs ausräumen? http://go.post.de/w4hao
Die FAQ haben mich nun etwas besänftigt. Wie schätzt du (bzw. Udo Vetter) die Erläuterungen ein?
(Immerhin löblich und für mich überraschend, dass “die gelbe Gefahr” per Twitter reagiert …)

7 Richard Gutjahr 29. July 2010 at 19:53

@Claudia Hallo Claudia, lies mal hier – eine gute Zusammenfassung bei der “ZEIT” nach all dem Chaos der letzten Tage:

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-07/de-mail-post-datenschutz

8 Susanne 31. July 2010 at 15:32

“Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr?” – und dann gleich zweimal flankierend Werbung für letterei.de-Onlinebrief auf der Seite? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Ehrlich gesagt, ich bekomme da sofort Bauchschmerzen, heftige Bauchschmerzen !

9 Richard Gutjahr 31. July 2010 at 23:09

@Susanne Liebe Susanne, vermutlich bist Du nicht mit Google AdSense-Werbung vertraut. Google-Crawler durchsuchen Deinen Blogeintrag nach Schlagworten und setzen dann automatisch entsprechende Reklame-Tafeln in die Platzhalter. Darauf habe ich keinen Einfluss. Deshalb kann ich Deine Bauchschmerzen in diesem Fall überhaupt nicht teilen. Im Übrigen dürfte es nach Deiner Logik streng genommen auch keinerlei Werbung in Tageszeitungen oder im SPIEGEL geben, denn auch diese kritisieren oft Firmen und haben in der gleichen Ausgabe Reklame von der Konkurrenz im Blatt.

10 Brief Träger 3. August 2010 at 08:30

das D-Mail Gesetz kommt frühestens im Herbst. Der E-Postbrief hat keine gesetzliche Grundlage.

11 opolis 3. August 2010 at 18:20

DE-Mail: Was es alles kann – und auch nicht …

Es gibt schon länger Alternativen, so wie etwa Opolis Secure Mail (http://www.opolis.eu), die mehr können, global anwendbar sind und auch noch gratis sind …

Ausserdem: Bei Opolis entscheidet der Absender, was der Empfänger mit der Nachricht machen darf (weiterleiten, kopieren, ausdrucken)

Interessanter Artikel:
http://www.prlog.org/10834702

12 teena 11. August 2010 at 18:13

im übrigen ist es doch gar keine Email.. Also im technischen Sinne.
Eher ein Nachrichtendienst zwischen Mitgliedern unterneinander wie bei Xing, Facebook oder AOL anno dazumal.

13 opolis 17. August 2010 at 11:13

Interessanter Artikel: DE-Mail: So ein Mist? – Nein, aber …
http://www.prlog.org/10864668
Opolis Secure Mail (http://www.opolis.eu) ist eine DE-Mail Alternative: Diesen Dienst gibt es bereits, er kann mehr als DE-Mail, ist einfach und ist gratis noch dazu! Anmeldung nur mit Email.
Anders als bei DE-Mail bleiben bei Opolis Nachrichten vom Zeitpunkt des Absendens bis zum Eintreffen beim Empfänger jederzeit und durchgehend verschlüsselt. Nachrichten können nur vom autorisierten Empfänger gelesen werden, und sonst niemand.
Auch weitere Opolis Funktionen finden sich bei DE-Mail nicht: Vor Absenden entscheidet der Autor einer Nachricht, ob der Empfänger diese sodann kopieren, drucken, darauf antworten oder sie weiterleiten darf. Wenn der Absender dies verbiete, so ist dies auch nicht möglich. Damit wird absolut sichergestellt, dass Nachrichten und deren Inhalte unter keinen Umständen an nicht autorisierte Dritte gelangen.

14 Tina 24. August 2010 at 10:08

Ein Nachrichtendienst der etwas kostet, viel kostet sogar. Meiner Meinung nach ist der E-Postbrief wirklich überflüssig. Wer gibt denn schon Geld aus, wenn man etwas auch ohne Probleme kostenlos haben kann? Die wenigsten! Deswegen ist der E-Postbrief in meinen Augen ein echter Reinfall.

15 Zen of Linux 25. August 2010 at 00:24

Es war einmal, liebe Kinder, ein Land, in dem die Post einen Weg gefunden hat, für etwas kostenloses, wie eine eMail, Geld zu nehmen…

Oder ist das kein Märchen!!?

16 Stefan 28. August 2010 at 22:08

“Der Kunde muss täglich einmal seinen E-Mail-Eingang überprüfen – auch im Urlaub. „Ein weitgehender Eingriff in den Lebensbereich der Kunden“, so Udo Vetter. Eine selbst definierte Regelung der Deutschen Post AG, die beim normalen Postbrief nicht so eng gefasst werde. ”

Das ist totaler Blödsinn. Für normale Post gelten genau die gleichen Regelungen. Und zwar auch im Urlaub! Dazu gibt es BGH Urteile.

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