Das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Woche ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits weist es die großen Web-Konzerne in die Schranken. Andererseits könnte ein Recht auf Vergessen Begehrlichkeiten wecken und auf Dauer verheerende Folgen haben.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Woche juristisches Neuland betreten. Google muss Verlinkungen auf Texte löschen, sollten diese EU-Bürger diskriminieren. Im konkreten Fall sah sich ein Spanier durch Google verunglimpft, weil sein Name bei Google-Suchen immer wieder zu einem Jahre alten Zeitungstext führten, der ihn als Schuldner auswies. Zu beachten: Nicht der Zeitungsartikel als solches muss gelöscht werden (der Artikel ist korrekt und behauptet nichts Falsches) sondern der Link, der zu diesem Text führt.

Mit seiner Entscheidung ist der EuGH völlig überraschend einer Forderung nachgekommen, für die sich Datenschützer und Politiker schon seit Jahren stark machen: das Recht auf Vergessen. Anders als die tägliche Zeitungsschlagzeile oder eine Fernsehsendung sind Dinge, die im Internet landen, theoretisch bis in alle Ewigkeit abrufbar. Für den Einzelnen kann das bisweilen unangenehme Folgen haben. Etwa wenn der Vorgesetzte im Netz auf feuchtfröhliche Partyfotos seiner Mitarbeiter stößt oder wenn Unbekannte falschen Behauptungen über eine Person oder ein Unternehmen aufstellen.

Bislang fühlte sich kein deutsches Gericht für solche Fälle zuständig, denn die Server von Google stehen in den USA und damit außerhalb europäischer Gerichtsbarkeit. Bis diese Woche. Mit der Entscheidung vom Mittwoch hat der EuGH festgestellt, dass US-Konzerne, die eine Geschäftsstelle innerhalb der EU haben, sehr wohl unter EU-Recht fallen. Und dieses sieht nun einmal vor, dass EU-Bürger im Netz nicht so ohne weiteres gebrandmarkt werden dürfen.

Das Urteil ist erst einmal zu begrüßen, zeigt es doch, dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist, wie das von wahlkämpfenden Politikern immer wieder gerne behauptet wird. Andererseits geht von dem Richterspruch eine große Gefahr aus. Er könnte mächtige und (einfluss-) reiche Menschen auf die Idee bringen, Geschichtsverklitterung zu betreiben, indem diese anfangen, unliebsame Links über sich löschen zu lassen. Eine Katastrophe, warnt Jimmy Wales, der Gründer der Online-Enzyklopädie Wikipedia.

In Zukunft werden Richter von Fall zu Fall genau prüfen müssen, was überwiegt, das Schutzbedürfnis des Einzelnen oder das Recht auf Informationsfreiheit der Gesellschaft. Soviel steht fest: Mit dem Luxemburger Urteil rollt eine Menge Arbeit auf uns zu: auf die Gerichte wie auch auf Google.

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12 Kommentare
  1. Carsten Tauber schreibt:

    Vielen Dank auf für diesen Beitrag. Besonders interessant finde ich in dem Zusammenhang aber auch folgende Aussage:

    >> Mit der Entscheidung vom Mittwoch hat der EuGH festgestellt, dass US-Konzerne,
    >> die eine Geschäftsstelle innerhalb der EU haben, sehr wohl unter EU-Recht fallen.

    Diese Ansicht vertrete ich ebenfalls und es ist gut, dass der EugGH dies so festgestellt hat. Auf dieser Grundlage dürfte das „Recht des Vergessens“ zukünftig aber nur eine von vielen Sorgen sein, mit denen sich Gerichte und Google rumschlagen düfen. Denn ich würde es begrüßen, wenn auf der Grundlage US-Konzern >> EU-Geschäftsstelle >> EU-Recht auch noch ganz andere Dinge wie etwa der Datenschutz relevanter werden. Dann wäre MÖGLICHERWEISE schon ganz bald Schluss mit dem Speichern von IP Adressen zum Zwecke der „Werbung“ (beispielsweise).

    Viele Grüße
    Carsten

    • Richard schreibt:

      Das ist in der Tat eine fundamentale Richtungsänderung in der Rechtsprechung und zeigt, wie On- und Offline-Welt immer weiter zusammenwachsen. Da kommt viel Arbeit und große Verantwortung auf die Gerichte zu.

    • Dierk schreibt:

      Lassen wir mal aussen vor, dass dieses Urteil nur zu Problemen führt und ein Online-Archiv grundsätzlich anders behandelt sehen will, als ein Kellerarchiv, löst es in der Realität gar nichts. Wie vollkommen korrekt festgehalten, gilt EU-Rechtsprechung erst einmal nur auf EU-Boden. Zieht sich Google – und jedes andere Unternehmen, das strukturell nicht vor Ort sein muss – aus der EU zurück, können die machen, was sie wollen.

      Google könnte seine europäische Zentrale in die Schweiz setzen, auf eine Kanalinsel, nach Weissrussland, Russland, in die Ukraine, die Türkei … und dann? Wegweiser zu zerstören, war eine dumme Idee, als es um von-der-Leyen’sche Stoppschilder ging, um Netzsperren oder um die Marschroute zum nächsten Nuklearraketensilo zu finden.

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