Hausdurchsuchungen bei einer Journalistin. Anlass: ein satirischer Blogpost. Die Polizei-Aktion in NRW zeigt, wie leicht es Behörden gemacht wird, fundamentale Grundrechte auszuhebeln. Als Anfangsverdacht genügt dazu bereits, mögliche Straftaten zu ergoogeln.

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tl;dr: Die Sicherheitspolitiker hatten Recht – das Internet, ein rechtsfreier Raum. Kein Tag, an dem sie nicht daran arbeiten.

Die Geschichte von Eva Ihnenfeldt ist schnell erzählt: In einem satirischen Blogpost beschreibt die die 54jährige Journalistin, wie ihre Kinder ihr zum Geburtstag einen Scherz-Doktortitel gekauft haben. 39 Euro habe die Urkunde via Groupon gekostet. Kein akademischer Titel, sondern ein kirchlicher, verliehen von einer Freikirche in Miami, Florida. Augenzwinkernd verabschiedet sich die Bloggerin von ihren Lesern als „Dr. h.c. of Ministry Eva Ihnenfeldt, MLDC Miami“.

Art. 13 GG: Die Wohnung ist unverletzlich – oder die Frage: Was ist eine „besonders schwere Straftat“?

Fotos im Morgenmantel

Ein Jahr später steht die Polizei vor der Tür ihrer Privatwohnung in Witten (NRW). Drei Kriminalbeamte mit einem Durchsuchungsbefehl und einem Zeugen vom Ordnungsamt. Zeitgleich, so wird der Journalistin mitgeteilt, werden ihre Geschäftsräume in Dortmund von Beamten durchforstet. Ein Polizist macht ungefragt ein Foto von ihr. Im Bademantel. Für die Akte.

Begründung für diese Polizei-Aktion:

„Die Beschuldigte ist verdächtig, unbefugt eine am inländischen oder ausländischen Grad zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung geführt zu haben, indem sie den käuflich erworbenen Titel „Dr. h.c. of Ministry MDLC Institute (USA)“ im Internet, nämlich auf der Seite „www.Steadynews.de“ verwendete, Vergehen, strafbar gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 STtGB.“

Und dann steht da noch folgendes: „Der Tatverdacht beruht auf einer Internetrecherche.“

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Haus-, Handy- und PC-Durchsuchung

In einem früheren Blogpost habe ich beschrieben, wie leicht es heute ist, unsere PCs und Mobiltelefone auszuspionieren. Laut Bundesnetzagentur haben inzwischen rund 250 unterschiedliche Behörden Zugriff auf unsere IP-Adressen und Handykoordinaten.

Diese Abfragen erfolgen größtenteils automatisiert, sprich: Ermittler haben direkten Zugang zu den Datenbanken von bislang rund 150 teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen. Aus dem Jahresbericht der Netzagentur (PDF) geht hervor, dass in Deutschland im Schnitt alle 1,2 Sekunden eine solche Abfrage erfolgt.

polizeimarkeSo schnell kann’s gehen

Was mich an der scheinbar harmlosen Posse um Eva Ihnenfeldt so schockiert, ist die Tatsache, wie schnell man in unserem Rechtsstaat ins Visier einer Polizeifahndung geraten kann. Eingriffe in Grundrechte, die offenkundig auf Willkür, Unkenntnis und einer äußerst fragwürdigen Rechtsauslegung aller Beteiligten basieren.

„Durch den ‚Tatort’ hat man den Eindruck, wie unglaublich schwierig es ist, Durchsuchungsbeschlüsse zu bekommen – selbst bei Mord“, so Eva Ihnenfeldt im Gespräch. Die tatsächliche Polizeipraxis sieht offenbar anders aus.

Anfangsverdacht ergoogelt

Die Anforderungen, die der Gesetzgeber vorsieht, um in die Wohnung oder in einen Computer einer Privatperson einzudringen, scheinen mittlerweile ähnlich hoch wie ein Telefon-Gewinnspiel bei RTL:

Polizisten „recherchieren“ (= googeln) und stoßen dabei auf scheinbare Straftaten (hier: einen Bagatellfall). Durch einen solchen „Anfangsverdacht“ erhalten sie via Bestandsdatenauskunft direkten Zugriff auf unsere PC- und Handy-Koordinaten, und könnten – dank Telekommunikationsgesetz – jetzt sogar Telefonüberwachung bzw. das heimliche Mitlesen von E-Mails beantragen.

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Auch Mobiltelefon und PC sollten beschlagnahmt werden

Staatsanwälte, die jedes Augenmaß verlieren und mit Drohnengeschwadern Jagd auf Spatzen machen. Richter, die offensichtlich überfordert sind und alles unterschreiben, was man ihnen vorlegt (vgl. Richter-Signatur „Lübeck, 09. 01. 1201“).

Bei meinem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck wartet die nächste Überraschung: Offenbar hatte man dort nicht nur eine einfache Hausdurchsuchung beantragt, sondern plante, sämtliche PCs und Mobiltelefone von Eva Ihnenfeldt zu konfiszieren. Den Namen des Staatsanwaltes, der eine solche Maßnahme für erforderlich hielt, wollte man mir nicht nennen.

„Verliere langsam die Geduld mit Ihnen!“

„Jetzt verliere ich langsam die Geduld mit Ihnen“, so Behördensprecher Günter Möller, weil ich ihn wiederholt nach der Verhältnismäßigkeit frage. Erst als ich den Beamten daran erinnere, dass es immerhin um den Eingriff in die Grundrechte einer Bürgerin geht, lässt er sich dazu herab, mir die Begründung des Richters vorzulesen:

„Der Eingriff in die Grundrechte nach den Artikeln 2 und 13 Grundgesetz ist verhältnismäßig: Zwar ist die Intensität des Eingriffs trotz Abwendungsbefugnis und Beschränkung des Durchsuchungsziles auf bestimmte Beweismittel erheblich. Auch ist die Tat, bei der der Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist, nicht schwer. Der Verdachtsgrad ist jedoch hoch, und auch die Bedeutung der zu erwartenden Beweismittel ist groß, insbesondere für das Verfahren gegen den gesondert verfolgten Verkäufer des Titels.“

„Erheblicher Eingriff in Grundrechte“ …egal.

Auf deutsch: Polizei, Staatsanwalt und Richter sind sich durchaus darüber bewusst, was für einen krassen Eingriff sie in die Grundrechte der Bürgerin vornehmen. Zur Erinnerung – Artikel 13 des Grundgesetzes sieht vor: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Elektronische (nachtr. eingefügt) Durchsuchungen seien nur in Zusammenhang mit „besonders schweren Straftaten“ erlaubt.

Obwohl die Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits erklären, dass es sich im Fall von Eva Ihnenfeldt um keine schwere Straftat handelt, dass Ihnenfeldts Blogtext nicht illegal ist, dass sie darin noch nicht einmal zu illegalem Handeln aufruft, haben sie offenbar null Probleme damit, eine Hausdurchsuchung mit allen damit verbundenen Konsequenzen für die Betroffene (Zeit, Anwalt, Reputation) anzuordnen.

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Wie ein Verfassungsrichter in der taz berichtet, sind viele Hausdurchsuchungen verfassungswidrig. Der Grund: Anlass und Ermittlungsziel stehen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zur Schwere des Grundrechteingriffs.

Willkür, Web und Wahnsinn

Willkür und Web-Dilletantismus gepaart mit unsichtbaren aber immer mächtigeren Instrumenten wie Bestandsdatenauskunft oder Telekommunikationsüberwachung – genau so gut könnte man in einem Kindergarten Schusswaffen austeilen. Früher oder später geht das schief.

Eva Ihnenfeldt ist froh, dass sie als Journalistin, anders als die vielen „stummen Bürger“, gut vernetzt ist:

Ihnenfeldt„Durch die gesamte Web 2.0-Gemeinde erfahre ich einen Schutz, der mich zu Tränen rührt. Man sieht an solchen Beispielen wie wichtig es ist, sich zu vernetzen, um sich zur Wehr zu setzen. Das ist die eigentliche Revolution, die gerade stattfindet.“

Eva Ihnenfeldt

Eure Meinung: Hat der Blogpost von Eva Ihnenfeldt eine solche Polizei-Aktion gerechtfertigt? Habt Ihr ähnliche Fälle erlebt?

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95 Kommentare
  1. Jürgen schreibt:

    Nach dem ersten Absatz dachte ich noch an einen verspäteten Aprilscherz, aber dem war leider nicht so!
    Unglaublich was sich der deutsche Staat herausnimmt, hier stehen Ursache und die eingeleiteten Maßnahmen in keinerlei Verhältnis. Ein einfacher Brief der Staatsanwaltschaft mit der Aufforderung den Titel nicht zu benutzen und den Blogpost zu löschen hätte völlig ausgereicht. Für alle anderen Groupon-Käufer sollte dies ein Warnhinweis sein.
    Bleibt zu hoffen, dass dies ein (trauriger) Einzelfall war!

  2. Sonja schreibt:

    Ich frage mich die ganze Zeit, was die Staatsanwaltschaft mit der Durchsuchung zu finden gehofft hat?! Briefpapier mit dem mißbräuchlich geführten Doktortitel? Oder wollten sie das Profil der Bloggerin in ihren Akten vervollständigen?

    • Richard schreibt:

      Briefpapier, Visitenkarten… sowas. Man hat zufällig eine mgl. Straftat „ergoogelt“ und wollte dieser nun nachgehen.

    • Sam Vimes schreibt:

      Interessant finde ich auch:
      „Der Verdachtsgrad ist jedoch hoch, und auch die Bedeutung der zu erwartenden Beweismittel ist groß, insbesondere für das Verfahren gegen den gesondert verfolgten Verkäufer des Titels.“

      Was für Beweise gegen den Verkäufer haben die sich eigentlich erhofft? Das sie den Titel nicht selbst gekauft hat, stand doch schon in ihrem Blogpost?!

    • Fernando schreibt:

      Vielleicht waren die Instanzen ja sogar mal etwas intelligent (kommt leider allzu selten vor) und haben aufgrund der satirischen Darstellung des Ganzen befürchtet, dass die gute Frau für den Behördenapparat gefährlich werden könnte. „Lass mal gucken. Vielleicht hat sie ja Informationen über (illegal) erschlichene Doktortitel unserer Amtskollegen irgendwo gebunkert. Wir müssen das halt nur etwas aushebeln, denn so einfach kommen wir wegen den (blöden) Grundrechten nicht dran.“ und schwupps hiess es „Internetrecherche“. Irgendwie sind da grad alle ganz heiss drauf auf diese „Plagiatsvorwürfe“. Liebe Staatsanwaltschaft, bitte richtet euer Augenmerk doch vorerst mal auf die eigenen Reihen. Denn wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Danke im Voraus!

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