Hater gab es schon immer. Heute sind sie vernetzt und schwer bewaffnet. Ihre Geschütze: YouTube, Facebook, Twitter. Seit 18 Monaten werden meine Familie und ich im Netz von rechtsextremen Gruppierungen und Verschwörungstheoretikern gezielt unter Beschuss genommen. Das umstrittene NetzDG hat uns eine kurze Atempause verschafft. Doch das eigentliche Problem sitzt woanders.
Wie alles begann
Wer die Geschichte nicht schon kennt, hier in aller Kürze: 2016 wurden meine Familie und ich Augenzeuge des LKW-Terroanschlags in Nizza, bei dem 86 Menschen getötet wurden. Acht Tage später war ich in der Nähe des Olympia-Einkaufszentrums in München, als dort ein Amokläufer 9 Menschen erschoss und die ganze Stadt in Panik versetzte. Als langjähriger Reporter und Nachrichten-Moderator habe ich von beiden Tatorten für die ARD berichtet, was mir und meiner Familie in der Folge zum Verhängnis wurde.
In unzähligen YouTube-Videos, Postings auf Facebook und auf Twitter wurden meine Frau, meine Tochter und ich aufgrund meiner Berichte (und vielleicht der Tatsache geschuldet, dass meine Frau Jüdin ist) bezichtigt, Teil einer internationalen Verschwörung zu sein, der sog. New World Order (NWO). Ziel dieser geheimen Organisation: durch inszenierte Terrorakte („Hoaxes“ oder auch „FalseFlag“-Angriffe) die Weltherrschaft zu erlangen. Haben wir anfangs über diesen Irrsinn noch gelacht, ist meiner Familie und mir das Lachen nach und nach im Hals stecken geblieben.
Ein nicht enden wollender Shit-Tsunami
Seit 18 Monaten werden wir nun schon von Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern und Antisemiten im Netz attackiert, verleumdet und bedroht. Kaum eine Woche, in der nicht irgendwo ein neues Hoax-Video über uns die Runde macht. Auch wenn die Intensität der Angriffe immer wieder abklingt, mit jedem neuen Terroranschlag, ob in Berlin oder zuletzt in Barcelona, geht der Zirkus von vorne los. An die 800 Verschwörungsvideos über meine Familie und mich kursieren allein auf YouTube. Ein winziger Zusammenschnitt findet sich im oben eingebundenen TEDx-Talk (ab Minute 5:30).
Unser Kampf gegen diesen Psycho-Terror geht nun bald ins dritte Jahr. In den zurückliegenden Monaten habe ich viel gelernt über US-Konzerne wie Facebook oder Google, über unser Rechtssystem und über die tatsächliche Strafverfolgung von Hatespeech. Vor allem aber habe ich viel über unsere Gesellschaft gelernt. Vieles davon hätte ich vor nur zwei Jahren nicht für möglich gehalten.
Unsere Gerichts- und Anwaltskosten sind gewaltig. Hinzu kommen die schlaflosen Nächte, die Tränen und die zwischenmenschlichen Konflikte, die nicht nur unser Privatleben, sondern auch das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber auf die Probe gestellt haben.
Dieser Blogpost
Damit das alles nicht völlig umsonst war (und weil ich vor lauter Rechtsstreitigkeiten kaum noch zum Bloggen gekommen bin), hier meine Erkenntnisse, die ich im Kampf gegen den Online-Hass gewonnen habe. Vielleicht helfen diese Schilderungen ja dem einen oder anderen von Euch, solltet Ihr mal in eine ähnliche Situation geraten. Glaubt mir, das geht schneller als man denkt. Was früher eher nur für Promis oder Politiker galt, betrifft heute in den sozialen Netzwerken jeden. Im Netz sind wir alle Celebrities.
In den vergangenen Monaten bin ich mit einigen Hatespeech-Opfern in Kontakt gekommen. Die Berichte dieser Menschen, decken sich mit den Erfahrungen, die ich machen musste. Ein Vorteil, den ich habe: ich bin Journalist und zugleich Betroffener. Damit habe ich das Recht auf Akteneinsicht und verstehe jetzt besser, wo die Schwachstellen im System liegen. Und da gibt es einige. Aber der Reihe nach.
tl;dr:
Das NetzDG ist nicht völlig umsonst. Es zwingt die US-Konzerne, ihrer Verantwortung nachzukommen. Betroffene haben endlich einen Ansprechpartner in Deutschland, ein gewaltiger Fortschritt. Ansonsten schießt das NetzDG weit übers Ziel hinaus und täuscht über das eigentliche Problem hinweg. Den rechtsfreien Raum, den sowohl Justizminister Maas (SPD) als auch Innenminister de Maizière (CDU) in Zusammenhang mit dem Internet so gerne beklagen, haben diese selbst zu verantworten. Gesetze gegen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gibt es schon lange, sie müssten nur endlich auch im Netz angewendet werden.
Die Täter
Hier muss man unterscheiden. Es gibt die Wortführer, die Verschwörungstheoretiker (sog. „Truther“), meist höher gebildet und äußerst geübt im Umgang mit sozialen Netzwerken. Sie kennen alle Tricks, um auf YouTube, Facebook und Google Traffic zu generieren. Sie wissen, wie man ein Video so platziert, dass es gleich mit mehreren Kopien auf unterschiedlichen Plattformen zeitgleich startet, um dort dann von Followern kopiert und immer wieder neu hochgeladen zu werden, so dass die Lawine nicht mehr gestoppt werden kann, noch nicht einmal vom Urheber selbst („Truthbomb“).
Über die Motive dieser Leute kann ich, auch wenn ich mir die Biografien meiner Peiniger genau angesehen habe, nur spekulieren. In zwei Fällen bin ich ihnen sogar persönlich begegnet. Sichtbar genießen sie die Aufmerksamkeit, die sie durch ihre „Arbeit“ im Netz erfahren. Nicht wenige haben aus ihrer Hetze ein Geschäftsmodell entwickelt. So beziehen sie beispielsweise Werbegelder über YouTube.
Andere bitten ihre Fangemeinde aktiv um Spenden. Inwieweit das lukrativ ist, kann ich schwer einschätzen. In einigen Fällen ist es meinem Anwalt gelungen, Konten zu pfänden. Grundsätzlich lässt sich über diese Leute sagen: Sie sind überwiegend männlich, zwischen 30 und 60 Jahre alt, netzaffin, haben Abitur, oft sogar einen akademischen Hintergrund.
Die Mitläufer
Der Großteil derer, die Truther- und Hassvideos liken bzw. weiterverbreiten sind eher harmlose Mitläufer. Doch man sollte ihre Rolle nicht unterschätzen. Erst durch ihre Likes, Retweets und Shares werden die Wortführer überhaupt erst in die Lage versetzt, eine solche Macht über ihre Verleumdungs-Opfer zu gewinnen.
Man beginnt, die Welt mit anderen Augen zu sehen
Was mich als Subjekt vieler dieser Hassprodukte am meisten geschmerzt hat, waren selten die Videos selbst, sondern die zigtausenden Likes und Kommentare darunter. Wenn man das sieht, beginnt man, die Welt mit anderen Augen zu sehen. Manchmal habe ich mich beispielsweise im Supermarkt gefragt, wie viele dieser Hass-Sympathisanten wohl gerade vor mir in der Schlange stehen. Dieser Hass macht was mit einem. Er macht einsam.
Während es den Mitläufern vor allem um Orientierung geht und das Gefühl von Zugehörigkeit zu einer Gruppe (man ist quasi „vereint im Hass“), spielen die Wortführer geschickt mit den Vorurteilen, der Naivität und der Lemminghaftigkeit ihrer oft weniger gebildeten Gefolgschaft. Virtuos instrumentalisieren sie diese für ihre eigenen, egoistischen Zwecke. Wie Generäle auf dem Schlachtfeld kommandieren sie ihre Internet-Warrior: „Expose him!“ – „Keep the pressure!“ – „Destroy their stupid lives!“ – und die Trollarmee folgt blind.
Gut gegen Böse
So irre das klingt, zwischen meinen größten Peinigern und mir ist mit der Zeit eine Art „Beziehung“ entstanden. Man beobachtet die Reaktion des jeweils Anderen und hofft darauf, dass der Gegner einen Fehler macht. Es gleicht einem Kampf zwischen Gut und Böse, wobei sich jeder natürlich selbst auf der „richtigen“ Seite wähnt.
Elisabeth Noelle Neumanns Schweigespirale ist zu einer Schreispirale mutiert
Tatsächlich gelingt den Hass-Tätern ein erstaunlicher Trick, den ich schon oft bei meinen Bemühungen, mit den Mitläufern zu kommunizieren, beobachtet habe: Die Anführer suggerieren ihren Anhängern, nicht Täter, sondern Opfer in diesem Spiel zu sein. Das senkt die eigene Hemmschwelle, rechtfertigt Hetze als adäquate Selbstverteidigung gegen ein übermächtiges System (Lese-Empfehlung: Ex-Verschwörerin: „Was hier passiert, ist Gehirnwäsche“).
Die Kommentare unter meinem TEDx-Talk sind ein gutes Abbild jener Kräfte, die sich auf diesem virtuellen Schlachtfeld gegenüberstehen. Eine mitfühlende Minderheit kämpft gegen eine Horde dumpfer Schreihälse. Elisabeth Noelle-Neumanns Schweigespirale aus der Kommunikatinstheorie der 80er Jahre ist über die Sozialen Netzwerke zu einer Schreispirale mutiert.
Die Opfer
Anders als viele Mitmenschen, die am 14. Juli 2016 an der Promenade des Anglais gefeiert hatten, kamen meine Familie und ich mit dem Schrecken davon. Die Bilder von dem weißen LKW, der vor meinen Augen in die Menge rast und die Schreie verfolgen mich bis heute. Nicht auszudenken, was Hinterbliebene und Freunde der getöteten Opfer durchmachen. Nicht nur, dass sie in jener Nacht einen geliebten Menschen verloren haben. Ihr Schmerz und ihre Trauer wird von den Hass-Tätern für ihre perverse Hetze missbraucht.
Eine der zahlreichen Verschwörungstheorien lautet, das Blutbad von Nizza sei inszeniert gewesen, die vermeintlichen Opfer wären alle Schauspieler. Eltern getöteter Kinder werden als Teil der Verschwörung „enttarnt“ und öffentlich zum Abschuss freigegeben. Dabei herrscht ein regelrechter Wettstreit unter den Truthern, wer am schnellsten mit der steilsten Theorie im Netz aufwarten kann. Je absurder, je menschenverachtender ein Beitrag ist, desto mehr Klicks und Beachtung findet er in der Community.
Die Plattformen
Über die Rolle von Facebook und Google in diesem Spiel ist schon viel geschrieben worden. Dazu ein paar Erlebnisse, um zu dokumentieren, womit die Opfer zu kämpfen haben, wenn sie sich in ihrer Verzweiflung an diese Konzerne wenden.
Anfangs hatte ich dem absurden Treiben im Netz passiv zugesehen („Don’t feed the trolls.“) Doch als die Truther dann in akribischer Detektiv-Arbeit meine Familienverhältnisse analysiert hatten und sich der Fokus der Hoax-Videos immer mehr auf meine Tochter verlagerte, war der Moment erreicht, an dem ich nicht länger zusehen konnte (der „Post-Streisand“-Moment).
Ich begann besonders krasse Hass-Kommentare zu melden. Es geschah: nichts.
In einem ersten Anlauf begann ich damit, besonders krasse Hass-Kommentare auf Twitter und Facebook zu melden. Wie zu erwarten, geschah: nichts. In einer zweiten Welle versuchte ich, die schlimmsten Filme auf YouTube als „hasserfüllte und beleidigende Inhalte“ zu sperren. Die Prozedur war absurd: Über diverse Fragebögen wurde man von Seite zu Seite weitergeleitet. Wenn man an irgendeiner Stelle falsch abbog, sprich, das Kreuzchen an der falschen Stelle setzte, landete man in einer Sackgasse von der aus es nicht mehr weiterging.
Würde ich YouTube (= Google) nicht besser kennen, hätte man den Eindruck gewinnen können, diese alles andere als nutzerfreundliche Navigationsarchitektur sei kein bug sondern ein feature, um lästige Beschwerden abzuwimmeln (Hinweis: Die Prozedur wurde inzwischen deutlich vereinfacht).
Nach 20 Minuten Rumprobieren hatte ich den Lösungspfad raus, der mich letztlich zum eigentlichen Meldeformular führte. Dieses Formular war so umfangreich gestaltet, dass man zum kompletten Ausfüllen etwa 10 Minuten benötigte. Pro Video. Ich wiederholte diesen Vorgang damals für 60 Videos. Do the math.
YouTube petzt Name und Anschrift der Opfer
Nach einigen Tagen kamen die ersten E-Mail-Reaktionen von YouTube, teils in thailändischer oder kyrillischer Schrift. Das Ergebnis: Keines der gemeldeten Videos wurde entfernt. Schlimmer noch: die Video-Macher wurden sogar darüber in Kenntnis gesetzt, dass man versucht hatte, sie anzuschwärzen.
Als ich schließlich einen dritten Anlauf unternahm, die Videos aufgrund von Copyright-Verstößen entfernen zu lassen, geschah das Unfassbare: Google sperrte einige Videos vorübergehend, schickte meinen Peinigern gleichzeitig meine E-Mail- und Wohnadresse – wir sollten uns doch bitte untereinander einigen.
Google schickte meinen Peinigern meine E-Mail- und Wohnadresse
Es dauerte keine 24 Stunden, da platzte mein E-Mail-Postfach aus allen Nähten. Meine Angreifer – durch die laxe Reaktion der Plattform jetzt natürlich besonders motiviert – präsentierten das Schreiben samt meiner Kontaktdaten in ihren nächsten Filmen, versehen mit dem Hinweis, man möge mir doch bitte direkt mitteilen, was man von mir halte.
In meiner …Wut? Panik? Verzweiflung? …wandte ich mich an die Pressestelle von Google-Deutschland. Eine andere Methode, Google direkt zu kontaktieren, gibt es nicht. Obwohl ich dort auf viele mir wohlgesonnene Mitarbeiter stieß (man kennt sich über die Jahre hinweg), wurde mir mitgeteilt, dass man nichts tun könne. Ich müsse Verständnis haben, Amerika, Freedom of (Hate-?) Speech, oder so. „Geh’ zur Polizei!“, so der gut gemeinte Rat.
Die Polizei
Auf der Polizeiwache erlebte ich meine erste positive Überraschung. Entgegen meiner Befürchtung, ausgelacht und wieder nach Hause geschickt zu werden, nahm man dort mein Anliegen erstaunlich ernst. Nachdem ich einige der YouTube-Videos vorgeführt hatte, sah ich mich bald umringt von mehreren Beamten inklusive Schichtdienstleiter. Kriminalpolizei und Staatschutz wurden eingeschaltet. Man überlegte sogar, meine Familie und mich für eine Weile unter Polizeischutz zu stellen.
Durch die Reaktion der Beamten ermutigt, sicher auch aus journalistischer Neugier, beschloss ich, einige Fälle zur Anzeige zu bringen – mal sehen, wohin das führt. Meine Screenshots gingen an das Münchner K44 für rechtsextrem politisch motivierte Kriminalität. Dort wurden – soweit möglich – die Personalien der Urheber ermittelt und die jew. zuständige Polizeidienststelle informiert. Daraufhin hörte ich lange Zeit nichts.
Die Justiz
Einige Monate später dann das erste amtliche Schreiben. Zu meiner Überraschung nicht in Bezug auf meine Anzeigen. Im Gegenteil: Es handelte sich um ein Schreiben der Regierung von Mittelfranken. Eine Überprüfung meines Blogs habe ergeben, dass ich sowohl meine Postanschrift als auch meine E-Mail-Adresse aus dem Impressum entfernt hätte. Ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Vermutlich hatte jemand meine Seite bei der Behörde gemeldet.
Die Hiobs-Botschaften rissen nicht ab. Die meisten Strafverfahren wurden bald eingestellt, weil die Identität der Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte. In anderen Fällen waren die Täter den Behörden zwar bekannt, diese hatten ihren Wohnsitz aber nicht in Deutschland. Wieder Andere erschienen einfach nicht zur polizeilichen Anhörung. Und dann gab es solche, die zwar eine Aussage machten, dabei aber abstritten, die Hass-Kommentare selbst getippt zu haben („viele Leute hatten Zugang zu meinem Computer“). Fall erledigt.
Zivilrecht – wer diesen Weg wählt, braucht Geld und noch mehr Geduld
Nächster Versuch: Zivilrecht. Wer diesen Weg wählt, braucht vor allem zwei Dinge: Geld und noch mehr Geduld. Mit meinem Anwalt konzentrierte ich mich vor allem auf diejenigen Personen, die ihre Verleumdungen systematisch, nicht zuletzt aus kommerziellem Interesse betreiben. Einstweilige Verfügungen, Abmahnungen, Klageschriften – die Verfahren sind aufwendig und verschlingen eine Menge Zeit und Ressourcen. Bis es letztlich zu einer Verhandlung kommt, kann schon mal ein halbes Jahr vergehen. Sollte der Gegner nach der Verurteilung in Berufung gehen, streckt sich so ein Prozess oft über mehrere Jahre hinweg. In der Zwischenzeit stehen die Verleumdungen weiter offen im Netz und werden munter kommentiert, kopiert oder dienen Trittbrettfahrern einfach nur als Blaupause.
Kommt es dann endlich zu einer Verurteilung, geht der Ärger weiter: Gerichtsvollzieher, Kontenpfändung, das volle Programm. Auch hier laufen eine Menge Kosten an, die man als Kläger vorab auslegen muss. Wenn der Verurteilte am Ende kein Geld hat, bleibt man auf seinen Kosten sitzen.
Auch strafrechtlich ist der Ärger mit dem Richterspruch noch lange nicht zu Ende. Will man sich beispielsweise erkundigen, weshalb ein verurteilter Straftäter trotz Bußgeld und zwei Haftbefehlen weitere acht Monate unbehelligt seiner Netz-Hetze nachgehen kann, gerät man in ein Zuständigkeits-Karussell: Das Polizeipräsidium verweist auf die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft auf das Landeskriminalamt. Das Landeskriminalamt auf das Polizeipräsidium vor Ort – von dort geht es wieder zurück zur „Herrin des Verfahrens“, der Staatsanwaltschaft.
Zahme Justiz: Ein Familienvater aus Berlin Weißensee, der meiner Tochter öffentlich auf Facebook mit diesem Foto einer Gewehrpatrone drohte, wurde zu 281 Euro Strafe verurteilt. Zum Vergleich: für das „Vogel“-Zeigen im Straßenverkehr sind schon 500 Euro fällig, das vergleichsweise harmlose „Scheibenwischer“-Zeichen mit der flachen Hand über der Stirn kann einen Verkehrsteilnehmer 1000 Euro kosten.
Die Verantwortung der Politik
Die aktuelle Debatte um das Netz-Durchsetzungsgesetz halte ich für verlogen. Nichts, was meine Peiniger mir und meiner Familie in den vergangenen 18 Monaten angetan haben, wäre auch ohne NetzDG erlaubt gewesen, online wie offline.
Das eigentliche Problem sehe ich woanders: im Netz wird geltendes Recht einfach nicht schnell und konsequent genug angewandt. Bei meiner Odyssee durch die Institutionen hatte ich oft den Eindruck, jedes Knöllchen wird schärfer verfolgt, als der gezielte Rufmord einer Person im Netz.
Zum NetzDG schreibt Markus Kompa, der Rechtsanwalt, der mir in den zurückliegenden eineinhalb Jahren mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat:
„Ich bestreite nicht die grundsätzliche Notwendigkeit, für mächtige ausländischer Plattformbetreiber wie Facebook, YouTube und Twitter besondere Regeln aufzustellen wie etwa eine zustellungsfähige Adresse im Inland. Geschädigte, die sich juristisch gegen die Plattformen wehren wollen, sehen sich bislang trägen bis arroganten Rechtsabteilungen gegenüber, die jeden Rechtsstreit bis zum Ende aus der Portokasse finanzieren. Was sich mein Mandant Richard Gutjahr auf YouTube von einem verwirrten Reichsbürger monatelang bieten lassen musste, kann vom Ergebnis her nicht richtig sein. Erforderlich wäre hier ein vernünftiges Gesetz, das den unterschiedlichen Interessen und Prozesskassen Rechnung trägt.
Das drakonische Maas-Gesetz allerdings ist ein Holzhammer, der das verfassungsrechtliche Konzept der nachträglich sanktionierbaren Meinungsfreiheit umkehrt und faktisch Zensur induziert. Anders als im konventionellen Recht können sich nach NetzDG gegen eine Äußerung nicht nur persönlich Betroffene wehren, vielmehr kann jeder Denunziant eine Äußerung, die ihn gar nichts angeht, als Verstoß gegen das NetzDG melden. Maßstab der Me nungsfreiheit ist also bald der kleinste gemeinsame Nenner. Wenn Maas behauptet, dass sich durch sein Gesetz gar nichts geändert habe, ist das ähnlich kompetent wie seine ständige Formulierung, es gehe um „strafbare“ Inhalte. Strafrechtliche Ahndung von Äußerungen ist jedoch die Ausnahme, beim NetzDG geht es viel mehr um Unterlassung und Löschen, also um Medienprivatrecht.“
Das NetzDG gebietet im Übrigen nur die Sperrung für Nutzer in Deutschland. Die ganzen Hassvideos, die teilweise auf englisch übersetzt wurden, sind für das internationale Publikum nach wie vor sichtbar.
Die Verantwortung der Konzerne
Auch Google und Facebook treten in der ganzen Debatte um Hate-Crime mehr als scheinheilig auf. Ausgerechnet die Konzerne, die sich selbst damit brüsten, die Welt zu einem besseren Ort machen zu wollen, scheren sich einen Dreck um Moral und Opferschutz, wenn diese den eigenen Expansionsplänen im Weg stehen. So wird der Hass billigend in Kauf genommen, solange die Zahl der aktiven Nutzer steigt. Verleumdungsopfer wie meine Familie? – Bedauerliche Kollateralschäden.
Google zieht alle Register, um sich aus der Verantwortung zu stehlen
Selbst nach Inkrafttreten des NetzDG zieht Google alle Register, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. In einem Schreiben an meinen Anwalt streitet Google Deutschland sogar die Zugehörigkeit zu YouTube ab (ein Netzwerk, für das Google Deutschland bundesweit Lobby-Arbeit betreibt), verweist auf eine Adresse in Kalifornien sowie auf ihr Abwimmel-Formular im Netz. Auch wird in dem Schreiben suggeriert, dass es sich bei YouTube nicht zwingend um ein soziales Netzwerk im Sinne des NetzDG handeln müsse. Das ist – mit Verlaub – kackdreist.
Dabei gäbe es Mittel, die von den Plattformbetreibern, wäre es ihnen wirklich ernst, sofort umgesetzt werden könnten. Die Höchststrafe für jeden Online-Hassprediger ist weder Geld-, noch Freiheitsstrafe, sondern die Sperrung seiner Kanäle. Gemeint ist nicht die aktuell praktizierte Ländersperre einzelner Videos (die sich kinderleicht umgehen lässt), sondern die vollständige Löschung von Channels samt ihrer Inhalte – weltweit. Selbst wenn ein Hetzer damit beginnt, einen neuen Kanal zu starten, würde es Jahre dauern, bis er wieder an seine alten Abonennten-Zahlen herankommt.
Eine solche „Three-Strikes“-Regelung existiert zwar auf YouTube, kommt aber verhältnismäßig selten zum Einsatz. Und wenn, dann oft nur temporär. Mehrfach habe ich erlebt, wie gesperrte Kanäle nach nur wenigen Wochen wieder freigeschaltet wurden.
Fazit
Es liegt in der Hand der Plattformbetreiber, ihre Community-Regeln zu überarbeiten und Verstöße gegen die eigenen Netiquette effektiv zu sanktionieren. Warum das nicht geschieht, ist mir ein Rätsel. Am nötigen Kleingeld für eine Moderation dürfte es Facebook und Google eher nicht mangeln.
Kommt es zu konkreten Gesetzesverstößen im Netz, müssen diese von Polizei und Gerichten genauso konsequent verfolgt werden, wie das in der physischen Welt geschieht. Das NetzDG kann hier sogar kontraproduktiv sein und die Täter schützen, denn ein vorschnell gelöschter Beitrag kann nur noch schwer zur Anzeige gebracht werden.
Die Strafen sind zu lasch und haben kaum abschreckende Wirkung. Oft hatte ich den Eindruck, Richter und Staatsanwälte halten Beleidigungen im Netz für weniger schlimm, als gedruckt in einer Zeitung oder im Straßenverkehr. Ist ja „nur“ im Internet. Dabei ist genau das Gegenteil richtig. Eine Verleumdung im Netz kann das Opfer ein Leben lang verfolgen.
Meine Tipps im Umgang mit Hetze und Hasskommentaren im Netz:
Du bist nicht allein ❤️.
Lieber Richard,
echt eine bedrückende Schilderung, aber auch eine sehr wichtige. Vielen Dank für die Tipps sowie weiterhin viel Kraft und vor allem Erfolg für die Rechtsstreitigkeiten mit diesen Feiglingen!
VG
Niko
Lieber Niko. Halb so wild, ich bin ja noch da :-) Vielen Dank, Richard
Hervorragend geschrieben, danke dafür! Und weiter viel Kraft und Erfolg im Kampf gegen die Windmühlen.