Die Politik sieht den Siegeszug des Internet mit gemischten Gefühlen und droht – auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – mit neuen Gesetzen. Die CeBIT ist noch keinen Tag alt, da geht sie wieder los, die Diskussion über das „rechtsfreie“ Internet. Ignoranz, Ahnungslosigkeit – oder steckt da mehr dahinter?
(nach ausf. Lektüre zum BVerfG-Urteil gestern eine aktualisierte Fassung von: ‘Das freie Internet – Enemy of the State?’ – Änderungen kursiv)
Es gibt Phrasen, die werden so lange gedroschen, bis sie nicht mehr hinterfragt werden. Eine dieser Phrasen lautet: Das Internet dürfe kein „rechtsfreier Raum“ sein. Es ist unklar, wer diesen Blödsinn in die Welt gesetzt hat (meine Theorie: rechtskonservative Politiker, beleidigt, weil im Internet ständig nur die Rede ist von „Links“).
Weshalb das Gerede von rechtsfreien Räumen Quatsch ist, begründet Konrad Lischka bei Spiegel Online sehr schön:
“Es fahren auch sehr viele Menschen auf der Autobahn regelmäßig und ohne schlechtes Gewissen zu schnell, aber niemand käme auf die Idee, Straßen deshalb einen rechtsfreien Raum zu nennen.”
Für das Internet gelten, online wie offline, dieselben Regeln und Gesetze. Die Parteien wissen das natürlich. Und dennoch wird die Mär vom „rechtsfreien“ Internet bewusst am Leben erhalten, denn irgendwie bleibt den Regierenden das freie Netz suspekt.
Chaostheorie
Warum die Skepsis gegenüber dem Internet? Christian Stöcker bei Spiegel Online erklärt sich das folgendermaßen: weil online viele Themenbereiche miteinander kollidieren, wüssten die Parteien nicht mehr, wo rechts und links liegen. – Das ist sicherlich ein zentraler Punkt. Doch versuchen wir noch tiefer einzudringen, in die Psyche der Politprofis: Woher rührt dieses allgemeine, unterschwellige Unbehagen gegenüber dem Netz, wie wir es nun schon seit Jahren in den politischen Debatten erleben? Eine übliche Abwehrreaktion gegenüber Dingen, die man nicht kennt? Ich vermute noch mehr dahinter – und zwar die schleichende Angst vor Kontrollverlust.
Außer Kontrolle
Wir erleben es in der Wirtschaft, in den Medien, jetzt in der Politik: die Akteure müssen feststellen: die bewährten Rituale ziehen nicht mehr. Kunden/Leser/Wähler wenden sich ab, Parteienbindungen, Zeitung und Fernsehen verlieren an Bedeutung. Selbst einstige Gewissheiten, wie die von Richard Nixon, haben sich überlebt:
Wer schon mal hinter die Kulissen von politischen Talkshows schauen durfte, kennt das Bild: Parteien- und Interessensvertreter, die sich vor der Kamera publikumswirksam anpflaumen, liegen sich nach der Sendung bei Wein und Häppchen in den Armen. Man erkundigt sich nach Frau und Familie, schachert seinen Kindern gegenseitig Praktikumsplätze zu.
Erosion der Macht
Das Netz nagt an der Macht der Meinungsmacher. Die alten Absprachen zwischen Politikern, Journalisten, Funktionären und Gewerkschafts-Bossen werden durch das Internet vielleicht nicht gleich völlig ausgehebelt – aber doch immer häufiger in Frage gestellt. Das Privileg des Informationsvorsprungs gilt nicht mehr. Erbost müssen die Meinungsmonopolisten feststellen, dass die (kritische) Äußerung eines „einfachen Bürgers“ zur Partei/Firma/Leitartikel bei Google noch oberhalb der eigenen Homepage erscheint! Sowas kann nicht ohne Folgen bleiben.
Welche Schlacht da im Verborgenen ausgefochten wird, lässt sich in seiner deutlichsten Form weit weg von hier beobachten: in China. Natürlich will hier keiner die Bundesrepublik mit einem Unrechtsstaat wie der „Volksrepublik“ auf eine Stufe stellen. Dass aber gerade die Machthaber in einer Firma wie Google eine Konkurrenz und damit auch eine Bedrohung sehen müssen, liegt auf der Hand. Die Daten, über die der Internet-Riese verfügt, lassen jeden staatlichen Nachrichtendienst alt aussehen.
Zum Start der CeBIT rudert Angela Merkel in ihrem Video-Podcast zurück
Next stop: Minority Report
Wenn Verbraucherschutzministerin Aigner jetzt also gegen die Datensammelwut von Google wettert – so ist das nicht etwa irgendeine mal eben dahin gesagte Äußerung, sondern eine politische Nebelkerze. Ist es doch der Staat selbst, der gar nicht genug Daten haben kann von seinen Bürgern:
Biometrische Gesichtserkennung, Rasterfahndung mit gescannten Nummernschildern, Bewegungsprofile durch Handy-Ortung, Eingriffe in das Postgeheimnis, Speicherung der aufgerufenen Webseiten, Streichung des allgemeinen Abhörverbots von Ärzten, Pfarrern und Strafverteidigern, Abschaffung des Bankgeheimnisses, Ankauf von (geklauten) Bankdaten aus dem Ausland… die Liste der staatlichen Überwachung ließe sich noch lange fortsetzen.
Immerhin: einen der krassesten Einschnitte in unsere Grundrechte hat das Bundesverfassungsgericht jetzt zurechtgestutzt: Die Massen-Speicherung von E-Mail- und Telefonverbindungen aller Bundesbürger für die Dauer von 6 Monaten – und das ohne jeden Verdacht – die Umkehrung der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung. Alle aktuellen Daten müssen gelöscht werden. Doch war dieser Urteilsspruch tatsächlich die erhoffte Kehrtwende? Ganz im Gegenteil, urteilt Jens Berger im Spiegelfechter blog, denn das höchste deutsche Gericht habe die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht nur bestätigt sondern geradezu zementiert:
“Der Bürger ist seit heute nicht mehr zunächst unschuldig – er gilt als potentieller Straftäter. Seine Daten sind damit auch nicht mehr die Daten eines Unschuldigen, sondern potentielle Beweise, die bei der Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden können, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar sind. Die Daten dürfen erst einmal auf Vorrat gespeichert werden. Dieser Paradigmenwechsel wurde heute durch Karlsruhe mit dem höchstrichterlichen Stempel versehen – fürwahr kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz.”
Zukunftvision: Minority Report – die Verfolgung von Straftaten, bevor sie begangen werden? (DVD bei Twentieth Century Fox)
Missbrauchs-Monopoly
Nun ist es sicherlich etwas anderes, wenn ein demokratisch legitimierter Staat Daten speichert, als wenn ein Konzern wie Google das tut. Erstaunlich jedoch ist, dass es ausgerechnet die großen staatlich kontrollierten Konzerne sind (Deutsche Telekom, Post und Bahn), die fahrlässig mit unseren Daten umgehen (s. Bericht von Report Mainz gestern Abend) und wiederholt gegen Datenschutzrechte verstoßen haben.
Wo sind hier die Wortführer aus Justiz- und Verbraucherschutzministerium? Wieso wird der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht mit mehr Befugnissen und Personal ausgestattet?
Der frühere Bundesinnenminister Schäuble spielt die Vorfälle bei der Telekom herunter. In der Datensammelwut des Staates sieht er keine Gefahr. Im Gegenteil: die aufkommende Kritik darüber bezeichnete er im Oktober 2008 als unverantwortliches Schüren von Ängsten.
Aristoteles: “Wer die Sicherheit seines Volkes der Freiheit vorzieht, hat beides nicht verdient”
Bei aller gebotenen Vorsicht gegenüber Google: Die größere Gefahr sehe ich bei den Parlamentariern, die offenbar immer größere Schwierigkeiten haben, mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Das Digitalzeitalter weckt Begehrlichkeiten auf allen Seiten. Die Politik muss – mehr denn je zuvor – ihre Rolle wahr nehmen und die Bürger vor Eingriffen schützen. Wie schon beim Netzsperren-Desaster zeigt auch der politische Eiertanz um die Vorratsdatenspeicherung: gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ob aus Absicht oder aus Unkenntnis. Am Ende spielt das keine Rolle.
Der Staat, der Datenschutz und das Internet – Eure Meinung?









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Tja, was soll man dazu sagen. Ich finde das Urteil des BVerfG in der Summe schlecht für die Bürgerrechte und beileibe keinen Grund zu feiern. Es ist ein “deutsches” Urteil. Es erlaubt – sofern besser “verwaltet” und genauer “spezifiziert” – deutlich mehr als bisher angedacht. Explizit ist auch von Ordnungswidrigkeiten die Rede, solange spezifiziert und transparent. Da werden wir demnächst viele spannende Diskussionen führen.
Dass es sich lohnt, diesen groben Unfug vom Internet als rechtsfreien Raum penetrant zu wiederholen, das zeigt Rn 260 des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (http://bit.ly/d8MVcY). Dort steht:
“In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden.”
Ohne Worte.
@Alexander: “Ohne Worte” ist hier sicher der falsche Ansatz. Man muss auch mal den Satz davor und danach lesen, um das Anliegen zu verstehen: Wäre eine Deanonymisierung von IP-Adressen mangels Speicherung generell ab dem Ende der Verbindung nicht mehr möglich, läge darin wiederum ein Verzicht auf die Möglichkeit der Strafverfolgung jeglicher Online-Delikte, und zwar a priori. Man müsste also allen, die online verleumdet, abgezockt, betrogen oder erpresst worden sind sagen: Sorry, wir – der Rechtsstaat – können nichts für dich tun; get over it.
Genau diese Situation ist mit “darf nicht sein” gemeint, und das macht durchaus Sinn. Dass der Spruch vom rechtsfreien Raum durchaus Quatsch ist – geschenkt. Aber so, wie ihn das Gericht hier gebraucht hat, wirkt er ausnahmsweise sinnvoll: Als Aufzeigen der Folgen einer (in diesem speziellen Punkt der Absätze 260 f.) anderen Entscheidung.
@Alexander / @Jan – Eine Anonymisierung des Users findet ja dann schon statt, wenn er in einem Internet-Café surft. Die interessante Frage ist doch: ab welcher Schwere eines Vergehens (‘begründeter Verdacht’) müssen in Zukunft Daten (Identität, Kontakte, Ortsbestimmung etc.) offen gelegt werden? Bei Schwerverbrechern, Rechtsextremen oder schon bei Tauschbörsen-Nutzern? Wer hat Zugriff auf die Daten? Wer kann die Offenlegung genehmigen? Bin gespannt, wie das in der Praxis aussehen soll.
@Jan: Doch, doch, “Ohne Worte” ist schon OK als Ansatz. Und der Satz vom rechtsfreien Raum Internet wird durch die Sätze drumherum nicht besser.
Deine Beispiele sind gute: “verleumdet, abgezockt, betrogen oder erpresst”. Wenn das die Abwägungsfrage respektive die Richtung ist (im Urteil ist auch von Ordnungswidrigkeiten die Rede, sofern sie nur spezifiziert sind, alles andere ist eine Bewertungsfrage), dann denken wir konsequenter Weise über die Vorratsdatenspeicherung von Briefpost und Straßenverkehr nach. Denn auch dort kann ich anonym verleumden, abzocken, betrügen und erpressen. Nur wenn der Weg eines Briefes von Haustür bis zum Empfängerbriefkasten transparent und wenn die Wege vom Verlassen des Garten-/Garagentors (gönnen wir uns den Garten als privaten Raum) bis zum Ziel transparent ist, dann wäre dem nicht so. Da es aber nicht so ist und Strafverfolgung trotzdem – und nicht so selten erfolgreich – stattfindet, überzeugt mich die Argumentation des “online nicht verfolgt werden könnens” nicht.
Warum soll im Netz anderes gelten als in den anderen Lebensbereichen? Was illegal ist, ist unabhängig vom Medium illegal. Alles andere wäre auch grober Unfug. Insofern ist der Spruch vom Internet als rechtsfreiem Raum für mich auch im erweiterten Kontext das, was er ist: Quatsch. Und inkonsequent.
Dann müssten wir noch darüber diskutieren, wo diese Konsequenz beginnt oder aufhört.
Hinzu kommt, dass die Deanonymisierung löchriger ist als meine alten Socken. Und: Die Konsequenzen einer Kommunikationsüberwachung sind schlicht nicht absehbar, egal wie weit man diese vermeintlich einschränkt.
Mich beunruhigt es sehr, dass wir, nicht nur in Deutschland, so viel Angst um unser bischen Wohlstand und vermeintliche Sicherheit haben, dass wir meinen, das durch Überwachtung und Kontrolle absichern zu müssen und dazu an viel zu vielen Ecken an kleinen und größeren Baustellen basteln. Egal wie das alles verwalterisch gelöst wird, es ist der falsche Weg.
Sorry, natürlich ist die Anonymisierung löchriger ist als meine alten Socken.
@Alexander Der Unterschied zwischen Briefpost und E-Mails: elektronische Post lässt sich viel leichter verfolgen und maschinell auswerten. Das weckt Begehrlichkeiten.
@Richard: Der Unterschied ist nicht so enorm, wie man auf den ersten Blick glauben möchte, nur in der Echtzeit-Auswertung gibts wirkliche Unterschiede, die ist aber nicht Thema der Vorratsdatenspeicherung. In den digital arbeitenden Briefsortieranlagen der Post lassen sich Absender-, Empfänger-, Ein- und Auslieferungsdaten ohne weiteres selbst bei krakeliger Handschrift auf Vorrat speichern, verfolgen und auswerten.
Mit Vorratsdatenspeicherung ist es wie mit guten journalistischen Texten: das Medium ist eigentlich egal, es geht um den Effekt. Und wenn das Kommunikationsverhalten und die -beziehungen für unsere Sicherheit so wichtig ist, wie die Verfechter der VDS behaupten, dann ist es sehr inkonsequent, nur das Internet zu überwachen und nicht auch alle anderen Medien/Kanäle.
Was mich noch wundert/ärgert/verwirrt: Warum sind wir Deutschen in unserer Gründlichkeit eigentlich so anfällig für diesen Überwachungskram? Aller guten Dinge sind drei? Was genau gibt uns die Hoffnung, den Geist in der Flasche halten zu können?
@Alexander Zu Deiner letzten Frage: ich habe keine Antwort darauf. Da wurden vor ein paar Jahren Fakten geschaffen. Da kommt man wohl nicht mehr so schnell raus aus der Nummer. Sofern man das überhaupt will.
@Alexander: Danke für deine Antwort, die das Problem schön deutlich werden lässt – es geht bei der Frage, was notwendig ist zur grundsätzlichen Möglichkeit der Strafverfolgung, stets nur um Ermittlungsansätze, nicht um den sicheren Ermittlungserfolg. Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer:
Während in deinem Vergleich von E-Mails mit der Briefpost, der nie so recht passt und meistens stark hinkt, auch ohne eine Briefpost-VDS zahlreiche Ermittlungsansätze vorhanden sind, fehlen dieselben Ansätze in aller Regel bei digitaler Kommunikation. Beispiele gefällig? Wer Briefe verschickt, hinterlässt möglicherweise Fingerabdrücke. Vielleicht wird er von Zeugen beobachtet, während er den Brief aufgibt – oder zumindest ein Dritter, der vom Täter mit dieser Aufgabe betraut wurde. Anhand des verwendeten Papiers und des Umschlags lässt sich u.U. zurückverfolgen, wo und wann das Zeug gekauft wurde. Das Schriftbild lässt bei handschriftlichen Briefen genauso Rückschlüsse zu wie das Druckbild den verwendeten Drucker preisgeben kann. Und das sind nur ein paar Beispiele – Ermittlungsansätze in Hülle und Fülle also.
Wie sieht es nun bei digitaler Kommunikation aus? Sicher kann ich in ein Internet-Café gehen, aber auch da kann man mich u.U. beobachten. Ansonsten hinterlässt man wenig Spuren, von IP-Adressen, MAC-Adressen und diversen Informationen auf dem Application Layer mal abgesehen (verwendetes E-Mail-Programm etc.). All das lässt sich zwar einfach faken, aber 99 Prozent der Täter sind weniger technisch bewandert als der geneigte Nerd u.U. glauben mag …
Jedenfalls geht es mir als Gegner der Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form – ich war einer der Kläger im gestern entschiedenen Verfahren – darum, die theoretische Möglichkeit eines Ermittlungsansatzes zumindest für die Verknüpfung von IP-Adresse und Anschluss für einen kurzen Zeitraum (früher waren es etwa 80 Tage nach Rechnungsversand, was i.d.R. völlig ausreichend ist) unter weitgehendem Verzicht auf zusätzliche, nicht notwendige Datensätze (bspw. ortsbezogene Daten, E-Mail-Versand etc.) zu erhalten. Das hat auch nichts mit Tauschbörsen zu tun (die Rechteinhaber haben über § 101 Abs. 9 UrhG ohnehin einen eigenen Zugang zu Daten, die auch bislang nicht unter die VDS gefallen sind). Wenn aber für die Strafverfolgung schon diese Verbindung und damit jeglicher Ermittlungsansatz im Sinne einer Möglichkeit/Chance fehlt, muss der Rechtsstaat Opfern von Online-Straftaten die Hilfe kategorisch verweigern, und das darf er aus rechtstheoretischen Gründen nicht. Das hat – wenig überraschend – auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen.
@Jan: Da sieht man mal, wie zwei Kläger gegen das Gleiche doch völlig unterschiedliche Intentionen haben ;-)
Ein Problem liegt im Wort “möglicherweise”. Deine Argumentation bezüglich Briefpost scheint mir eher theoretisch zu sein. Wer soll wen beim Einwerfen einen anonymen Briefes sinnvoll beobachten und wer soll das dann auch noch rausfinden? Das Thema der Identifikation von Druckern gibts schon seit der mechanischen Schreibmaschine und viele Farbdrucker drucken sogar einen für das Auge unsichtbaren Code auf jedes Blatt. Hypsch und sicher ein Ermittlungsansatz. Überzeugt mich aber nicht, dass wir VDS brauchen. Warum? Gleich.
Das Argument der fehlenden Ermittlungsansätze hätte mich fast überzeugt. Aber dann hast Du ja richtigerweise geschrieben, dass es immerhin ein paar wenige Spuren gibt, die 99 % der Nutzer nicht zu fälschen wissen. Mir scheint, diese Spuren haben die gleiche, vielleicht sogar eine bessere Qualität als die Chance, dass mich jemand nachts beim einwerfen eines anonymen Briefes in einer fremden Stadt sieht und mich dann nach Wochen auch noch zuordnen kann.
Das Argument “es gibt genug Dumme, die man erwischen kann” stimmt natürlich, ist aber nun wirklich kein Grund, verdachtsunabhängig die Kommunikationsdaten aller zu speichern. Mit der gleichen Begründung könnte man eine Kamera über jedem Briefkasten aufhängen.
Womit wir beim Thema der Abwägung sind. Ich kann Deine Argumentation nachfollziehen, Jan. Ich komme aber bei der Abwägung zu einem anderen Schluß: Für “könnte” und “vielleicht” sind mir (ich bin gottseidank spät genug und im Westen gebohren, aber nicht nur deshalb) die möglichen Konsequenzen von verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeicherten Daten zu strange. Gespeicherte Daten sind unsicher, manipulationsanfällig und laden zu Mißbrauch ein. Das kann man, wie es das BVerfG ja im detaillierten Urteil tut, versuchen auszuschließen.
Zur Abwägung gehört auch, dass wir den eventuellen Nutzen einer VDS in Verhältnis zur jetzigen und zukünftigen Gesellschaft setzen, in der wir leben wollen. Ich finde es schlicht daneben, für ein bischen mehr gefühlte Sicherheit und für ein “vielleicht” gute Stücke von persönlicher Freiheit zu opfern – auch wenn man sich natürlich an alles gewöhnt. Dabei ist die VDS – die ja nur ein Puzzle in einem ganzen Paket von Datenspeichern und Kontroll-/Überwachungsmechanismen ist – nicht getrennt zu betrachten. Jedes dieser Werkzeuge – für das man im Einzelfall ja durchaus gute Gründe finden kann – ist ein ständiges Balancieren auf einem dünnen Seil. Da mit Möglichkeiten Begehrlichkeiten kommen und sich Kontrollmechanismen abnutzen bzw. manipulieren lassen, wird dieses Balancieren auf Dauer zu einem Absturz führen.
Ich habe mich aber lange und professionell sowohl mit Datenbanken als auch mit IT-Security beschäftigt um die Möglichkeiten und ein paar der potenziellen Angriffspunkte (die gar nicht technisch sein müssen) zu kennen. Und das hinterlässt mehr als ein mulmiges Gefühl bei solchen Datensammlungen. Mir erscheint das Urteil des BVerfG eher wie der Versuch, einen Geist nur ein bischen aus der Flasche zu lassen.
Man will Ermittlungsansätze für die Online-Welt? Gerne, da spricht ja nun wirklich nichts dagegen. Man sollte bei der Diskussion darüber aber zwei Dinge nicht so tun: Erstens so zu tun als seien Gegner von VDS Menschen, die ein kriminelles Internet unterstützen (damit meine ich nicht dich, Jan, eher die Untertöne in den Argumentation einiger Politiker) und zweitens so zu tun, als sei die VDS das einzig mögliche Werkzeug. Dem ist nicht so. Es gäbe z.B. die Möglichkeit des Quick-Freeze und der gezielten, richterlich angeordneten Speicherung von Kommunikationsdaten eines einzelnen Verdächtigen. Nur ein Ansatz, Experten kennen sicher viele weitere Optionen. Im Zweifel muß man halt noch ein bischen über Alternativen nachdenken. Die VDS wäre nur die bequemste.
Die bequemste Lösung ist aber gesamtheitlich betrachtet selten die beste. Und das ist der Grund, warum ich dem Urteil nicht ganz abgeneigt bin: Es schafft ein bischen Zeit und eröffnet zumindest die Chance nochmal nachzudenken.
Im Großen und Ganzen stimme ich dir zu, Alexander. Allerdings ist Quick Freeze keine Alternative, da bereits begangene (und beendete) Straftaten davon nicht erfasst werden können, sondern allenfalls Dauerdelikte; in aller Regel erfahren die zuständigen Behörden nicht “live” von Einbrüchen auf Servern u.ä. … Quick Freeze wäre lediglich dann eine Alternative, wenn die Provider das Recht hätten, eine relevante Zeitspanne – laut den meisten Ermittlern etwa zwei bis drei Monate – selbst zu sichern, und der Freeze-Zuruf dann das Löschen dieser älteren Daten verhindern würde, so dass sie zur Verfügung stehen. Derzeit speichern die Provider die Zuordnung zwischen dynamischer IP-Adresse und Anschluss (nur darum geht es überhaupt, die anderen Datensätze sind weit weniger interessant und m.E. sogar zu erübrigen) aufgrund von § 100 TKG zur Abwehr von Spam und Bots höchstens sieben Tage, wenn überhaupt. Kreditkartenabrechnungen kommen aber nur alle vier Wochen ;-)
Zum anderen handelte es sich bei einer schonenden und maximal begrenzten Umsetzung der EU-Richtlinie nicht um etwas völlig Neues; vielmehr ist das totale Fehlen von Aufzeichnung etwas völlig Neues. Denn bis ins Jahr 2005 galt der Grundsatz, dass sämtliche Verbindungsdaten aller Kunden grundsätzlich für 80 Tage ab Rechnungsversand gespeichert werden durften, sofern der Kunde nicht widersprach; mit dem Widerspruch konnte aber eine evt. falsche Rechnung auch nicht mehr rügen. Erst mit der Verfügbarkeit von Flatrates entfiel die Notwendigkeit einer Abrechnung und damit der Grund für die Speicherung. Die nicht mehr zurückzuverfolgende Kommunikation war also gar nicht der Regelfall, sondern eher die Ausnahme. Damals war aber auch keiner auf die Idee gekommen, dass er deshalb unter Generalverdacht stünde. Zu diesem inzwischen vielleicht nicht ganz unbegründeten Gefühl haben wohl so manche Politiker –überwiegend auch in Ermangelung von Sachkunde – leider beigetragen …
Hallo Ihr beiden, nur ein kurzer Zwischenruf von mir, dass ich Eure Diskussion mit Interesse verfolgt habe und mich auch gar nicht groß dazwischen drängen will. Habe durch Euren kleinen Schlagabtausch dazu gelernt. Vielen Dank dafür und Grüße aus Tel Aviv.
Guten Morgen Jan und Richard ;-)
es ist ja auch gut, dass Behörden nicht “live” von irgendwelchen Straftaten erfahren. Selbst zur Verdachtsgewinnung kann und darf etwas wie die Vorratsdatenspeicherung nicht eingesetzt werden. Dem hat das BVerfG mit dem Urteil ja auch deutliche Grenzen gesetzt. Gut finde ich beispielsweise die explizite Aussage zur Vernetzung von Datenbeständen. Wenn also die VDS sowieso nur zur Aufklärung dient, dann ist der Quick Freeze als _eine mögliche_ Alternative IMHO schon OK.
Spam, Kreditkartenabrechnungen und Delikte ähnlicher Größenordnung sind für mich ein no-go als Begründung einer VDS, da keinerlei Verhältnismäßigkeit. Es gäbe sicher genug andere Möglichkeiten, Delikte einer solchen “Dimension” gesetzlich zu regeln und zu verfolgen. Deswegen verdachtsunabhängig die Kommunikation aller Bürger speichern???
Natürlich sind diese für die Menschen viel greifbarer und konkreter als eine (gottseidank noch) eher abstrakte Gefahr wie Terrorismus. Es zeigt aber ganz gut, in welche Richtung die Sache laufen wird, wenn die Möglichkeiten erst mal gegeben sind. Der Frosch fühlt sich im kalten Wasser auch erst mal wohl und bekommt gar nicht mit, dass es langsam erhitzt wird.
Die vergangene Praxis der Speicherung von TK-Daten zu Abrechnungszwecken bei den Providern hat ja schon damals zu intensiven Diskussionen geführt. Ich fände das sogar irgendwie einen Lösungsansatz – eine Art Abstimmung mit den Füssen: “Stimmen Sie zu, dass wir Ihre Kommunikationsdaten für acht Wochen speichern? Sie erleichtern damit die Nachprüfbarkeit Ihrer Flatrate-Abrechnung und die Strafverfolgung durch die Behörden auch bei kleinen Delikten. ja/nein.”
Und zum Thema Generalverdacht: Stimmt, niemand ist auf die Idee gekommen. Der Anlaß und der Hintergrund der Speicherung war natürlich auch ein komplett anderer. Und es war zunächst mal nicht vom Staat initiiert.
Es macht schon einen enormen Unterschied, ob der Staat mit all seinen Möglichkeiten oder ob ein Unternehmen speichert. Beiden muß man auf die Finger sehen, dem Staat aufgrund der möglichen Konsequenzen aber deutlich intensiver. Dazu gehört als erstes, dass Möglichkeiten erst gar nicht geschaffen werden.