Der E-Postbrief: Post Scriptum

Vor 11 Tagen habe ich mich zum ersten Mal an die Deutsche Post AG gewandt. Es ging um Fragen zum neuen E-Postbrief. Heute, zigtausend Blogabfrufe und über 50 Folgeartikel in anderen Blogs und Medien später, hat sich die Post mit einer offiziellen Antwort zurück gemeldet. Hat sich das Warten gelohnt? UPDATE: Mittwoch, 28. Juli, 19 Uhr Die Post AG hat soeben ein 2. Antwortschreiben geschickt. Siehe dazu das Update ganz unten im Blogpost.

Als Journalist habe ich gelernt, vor der Veröffentlichung eines Textes beide Seiten zu hören. Was aber tun, wenn sich eine der beiden Seiten dazu entschließt, nichts zu sagen?

Vor 11 Tagen habe ich bei der Unternehmenskommunikation der Deutschen Post AG in Bonn angerufen. Ich hatte Fragen zum neuen E-Postbrief. Ein Interview zur Veröffentlichung lehnte man strikt ab (für Social Media Anfragen sei der Kundenservice zuständig, der wiederum keine Interviews geben darf). Sehr wohl aber könne ich meine Fragen schriftlich einreichen.

Das war vor 11 Tagen.

Die Tage kamen und gingen, meine Fragen (die ich vor einer Woche noch einmal präzisierte) wurden nicht beantwortet. Zweimal verschob ich den angekündigten Veröffentlichungstermin meines Blogs. Meine Rückrufbitten wurden einfach ignoriert.

Später, als mein Blog dann freigeschaltet war, wandte sich die Post über Kommentare in Blogs und auch bei Twitter direkt an die Öffentlichkeit, wohl auch, um damit zu suggerieren, man habe von meiner Anfrage vorher noch nie gehört:

Die Post ist da

4 Tage später. Der Kundenservice der Deutschen Post AG antwortet. Nicht etwa per E-Mail (so wie ich meine Fragen eingereicht hatte), sondern per Kommentar direkt in meinem Blog. Man verwendet dabei den Begriff “angekündigte Informationen”. Die Formulierung “Antworten” wurde offenbar bewusst vermieden.

Um Euch die Chance zu geben, ein eigenes Urteil zu fällen, hier zunächst der Original-Text meiner E-Mail-Anfrage:

Sehr geehrter Herr Bensien,. (Anmerkung: der zust. Pressesprecher)

wie schade, dass Sie Social Media Plattformen aus Prinzip keine Interviews geben, und das obwohl. ich Ihnen eine ungeschnittene, unbearbeitete 1:1. Veröffentlichung des Telefonats zugesichert habe.

Da ich. bei schriftlichen Antworten meine Fragen präzisieren muss, hier. mein erweiterter Fragenkatalog zu Ihren AGB:

Unter I. / 6. / (3) Ihrer AGB zum ePostbrief heisst es:

(…) Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. (…) (Anmerkung: Original-Paragraph gekürzt)

1) Frage: Heisst das, ich muss im Urlaub meine E-Mails lesen?

Unter IV / 2. / (5) heisst es:

Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, die in dem Nutzerkonto gelöscht wurden, ggf. zunächst nur gesperrt und dann erst mit zeitlicher Verzögerung endgültig gelöscht werden (…)

2) Frage: Was bedeutet “zeitliche Verzögerung” – über was für einen Zeitraum reden wir hier?

Unter IV / 4. / (2) heisst es:

Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Geschäftskunden / Versender auf Anfrage auch beauskunftet werden (…)

3) Frage: Heißt das: Bedeutet das die Zustimmung, dass die Deutsche Post meine Adresse verkaufen darf z.B. für Reklamesendungen?

Unter IV / 6. / (3) heisst es:

An Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sowie an andere gesetzliche Hoheitsträger erteilt die Deutsche Post AG Auskunft über gespeicherte, zum Abruf bereitgehaltene, empfangene, übermittelte oder verbreitete Mitteilungen, Daten, Inhalte und / oder personenbezogene Daten nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Zwecke der Strafverfolgung.

4) Frage: Ist das so üblich oder werden die geltenden Gesetze aus der analogen Welt . (z.B. aus der Briefpost) dadurch ausgeweitet?

Unter IV / 7. / (1) heisst es:

Nur sofern eingewilligt bzw. – soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen – kein Widerspruch eingelegt wurde, nutzt die Deutsche Post AG diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke, z. B. dem Versand eines Newsletters.

5) Frage: Heisst das: ich muss erst aktiv widersprechen, wenn ich keine Post-Werbung will?”

Unter IV / 9. / (3) heisst es:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Post AG mit dem. E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsdiensteanbieter wird (…) Folglich ist sie im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Herausgabe einer Nachricht – ggf. unverschlüsselt – vor allem an Verfassungsschutzbehörden verpflichtet.

6) Frage: Heisst das: Briefe können in Zukunft mitgelesen werden – ähnlich wie Telefonate abgehört werden?

7) Frage: Wird es für Behörden nicht bedeutend leichter, mich zu überwachen, als durch den guten alten Postbrief?

8) Frage: es heisst im letzten Satz “vor allem” an Verfassungsschutzorgane – welche denn noch?

9) Frage: Bei der Anmeldung zum ePost-Brief muss man seine Personalausweisnummer, seine Bankdaten und seine Mobilfunknummer hinterlegen. Wozu ist ein Handy Voraussetzung für den Anmeldeprozess. Was geschieht anschließend (nach der erfolgreichen Identifizierung). mit diesen Daten? Werden diese gelöscht? Wenn nein: warum nicht?

10) Frage: Sie werben mit dem Slogan: “Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet” – Wenn Briefinhalte, Adressaten und Absender in Ihren Datenbanken gespeichert werden, ist das nicht. das genaue Gegenteil?

Ich freue mich auf Ihre Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Gutjahr,. freier Journalist

Hier nun die Original-Antwort der Deutschen Post AG (eingegangen heute Nachmittag als Kommentar in meinem Blog):

Sehr geehrter Herr Gutjahr,

wir freuen uns Ihnen nun die angekündigten Informationen zur Verfügung stellen zu können – sorry, dass wir damit nicht ganz so schnell waren, wie Sie erwartet haben.

Zu Ihrer Darstellung unsers Produktes und insbesondere der Interpretation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen wir zu den folgenden vier Aspekten Stellung:

1. Weitergabe von Adressdaten:

Adressdaten werden ohne Zustimmung des E-POSTBRIEF Nutzers weder veröffentlicht noch weitergegeben.

Im E-POSTBRIEF Portal werden Daten im Adressverzeichnis veröffentlicht, welches sich mit einem Telefonbuch vergleichen lässt. Das Telefonbuch ist allgemein zugänglich. Es dient den Nutzern, die Adressdaten der Empfänger schnell und unkompliziert zu finden. Selbstverständlich ist der Eintrag im Nutzerverzeichnis freiwillig bzw. muss ausdrücklich vom Nutzer gewollt sein.

Darüber hinaus gibt es den Service, dass Geschäftskunden der Deutschen Post die Adressdaten ihrer Kunden nennen können. Die Deutsche Post prüft dann, ob diese Personen für den Geschäftskunden per E-POSTBRIEF erreichbar sind. Falls der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt wurde, können diese Angaben von der Deutschen Post AG an andere registrierte Geschäftskunden / Versender auf Anfrage auch beauskunftet werden.

E-POSTBRIEF Nutzer erhalten nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch Informations- und Marketingmaterial seitens der Deutschen Post (Opt In-Maßgabe), dies könnten z.B. Umfragen oder der Versand eines Newsletters sein. Diese Einwilligung bezieht sich nur auf die Deutsche Post und wird nicht an Dritte übertragen.

2. Pflicht zur täglichen Leerung des E-Postbrief Accounts:

Nein, der Nutzer ist nicht verpflichtet, seinen E-POSTBRIEF Account täglich zu prüfen.

In den AGB wird er lediglich unverbindlich dazu aufgefordert, mindestens einmal werktäglich sein Nutzerkonto zu kontrollieren – er ist aber nicht dazu verpflichtet. Mit diesem Passus schaffen wir die Analogie zum klassischen Hausbriefkasten. Hier gilt landläufig die so genannte Zustellfiktion. Das heißt: ein Brief gilt nach drei Tagen (drei Tage nach Aufgabe) als zugestellt. Bei elektronischen Übermittlungen gilt die Nachricht analog drei Tage nach Versand als zugestellt.

Aber: der Absender muss im Zweifelsfall nachweisen, ob und wann zugestellt wurde. Deshalb wird bei wichtigen Sendungen immer noch das Einschreiben Einwurf bzw. Einschreiben Rückschein oder der Postzustellungsauftrag gewählt. Hier ist die Zustellung nämlich nachgewiesen. Beim E-POSTBRIEF sind übrigens auch Einschreiben möglich.

Der Nutzer des E-POSTBRIEFs hat im Übrigen den Vorteil, dass er seinen elektronischen Briefkasten jederzeit und überall anschauen kann. Um die Kontrolle zu vereinfachen, können unsere Kunden sich per kostenloser SMS-Benachrichtigung über neuen Posteingang informieren lassen.

3. Datenschutz und Briefgeheimnis beim E-Postbrief:

Die Deutsche Post steht für das Briefgeheimnis. Die Daten, die der Deutschen Post anvertraut werden – egal ob physisch oder digital – sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Die Inhalte der Nachrichten werden verschlüsselt abgelegt. Es ist nicht möglich – auch nicht für die Systemadministratoren – die Inhalte einzusehen. Das gesamte technische und organisatorische Sicherheitssystem ist so aufgebaut, dass die Vertraulichkeit der Nachrichten gewährleistet ist.

Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen wie dem Brief- und Postgeheimnis. Das Brief- und Postgeheimnis wird in keinster Weise berührt. Der E-POSTBRIEF als elektronisches Medium unterliegt laut Gesetz den Bestimmungen des TKG und der TKÜV.

Zur Verhinderung oder Aufklärung von schweren Straftaten wie bspw. Terroranschlägen können z.B. der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst auch Briefe beschlagnahmen und einsehen – genauso wie elektronische Daten. Die jeweiligen Gesetze setzen sehr enge Grenzen und es ist klar geregelt, welche staatliche Stellen befugt sind und unter welchen Voraussetzungen sie dies tun können. Keinesfalls kann bei einem Anfangsverdacht jede Ermittlungsbehörde das Brief- oder Telekommunikationsgeheimnis brechen. Hierzu ist immer ein gerichtlicher Beschluss notwendig. Das gilt für Briefe genauso wie für E-Mails oder E-POSTBRIEFe.

Folglich haben Strafverfolgungsbehörden keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-POSTBRIEFen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt. Kriminelle haben ebenfalls keinen erleichterten Zugriff auf E-POSTBRIEFe – dies verhindert die komplexe, mehrschichtige Sicherheitsausstattung des E-POSTBRIEFs.

4. Löschen von Daten:

Wenn ein Nutzer sein E-POSTBRIEF Nutzerkonto löscht oder kündigt, werden die Daten von der Deutschen Post umgehend gesperrt. Nach einem Zeitraum von drei Monaten werden die Daten dann endgültig gelöscht. Unsere Kunden haben damit die Möglichkeit, auch nach der Kündigung in aller Ruhe ihre Daten zu exportieren. Eine sofortige Löschung würde für den Nutzer bedeuten, dass er nach der Kündigung keine Möglichkeit mehr hat, an seine Daten zu kommen. Zudem kann man bis zu drei Monaten nach einer Kündigung seine Entscheidung noch revidieren, ohne einen Datenverlust zu erleiden.

Die Zeiträume der Datenspeicherung sind nicht willkürlich von der Deutschen Post gewählt. Wir erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen zur Speicherung von Daten, die bspw. für Abrechnungszwecke notwendig sind.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ihr Serviceteam E-POSTBRIEF

Enttäuschung auf ganzer Linie

Ich weiß nicht wie viele Leute man bei der Unternehmenskommunikation der Deutschen Post AG braucht, um eine Glühbirne zu wechseln. Ich persönlich halte eine derart oberflächlich gehaltene Antwort – vor allem nach so langer Wartezeit – für eine Frechheit:. Weder geht die Deutsche Post AG auf meine Fragen ein, noch nimmt sie Notiz von den juristischen Anmerkungen der beiden Anwälte Udo Vetter und Thomas Stadler (man kündigte per Twitter ja schließlich mehrfach an, man wolle auf die Inhalte des. Blogposts. ausführlich eingehen).

Ausgangsidee meiner Anfrage vor 11 Tagen war es, mehr Klarheit über diesen neuen (ich wiederhole mich: an sich sinnvollen) E-Mail-Service zu erhalten. Die habe ich nun: Die Deutsche Post ist an einer ehrlichen Kommunikation mit Bloggern nicht interessiert.

Eure Meinung?

Update Mittwoch 28. Juli 19 Uhr

Die Post AG hat sich überraschend noch einmal gemeldet. Diesmal geht man tatsächlich dezidiert auf meine Fragen ein. Einige Passagen wiederholen sich – andere sind gänzlich neu (u.a. eine Antwort auf die Frage nach dem Handy-Zwang). Bemerkenswert: die Post AG setzt sich diesmal auch mit den Aussagen der Juristen Udo Vetter und Thomas Stadler auseinander. Daneben hat die Post eine neue FAQ-Seite online gestellt, die (auch in meinem Blog häufig gestellte) Fragen zu den AGB beantwortet.

Unabhängig vom Interpretationsspielraum so mancher Aussage bin ich positiv überrascht über dieses zweite Schreiben. Zum ersten Mal habe ich den Eindruck, dass die Post AG Fragen nicht bloß abwehrt (oder gänzlich ignoriert), sondern die Adressaten und deren Bedenken ernst nimmt.

Aber seht selbst:

1) Frage: Heisst das, ich muss im Urlaub meine E-Mails lesen!

Nein. In den AGB wird er lediglich unverbindlich dazu aufgefordert, mindestens einmal werktäglich sein Nutzerkonto zu kontrollieren – er ist aber nicht dazu verpflichtet. Mit diesem Passus schaffen wir die Analogie zum klassischen Hausbriefkasten. Hier gilt landläufig die so genannte Zustellfiktion. Das heißt: ein Brief gilt nach drei Tagen (drei Tage nach Aufgabe) als zugestellt. Bei elektronischen Übermittlungen gilt die Nachricht analog drei Tage nach Versand als zugestellt.

Aber: der Absender muss im Zweifelsfall nachweisen, ob und wann zugestellt wurde. Deshalb wird bei wichtigen Sendungen immer noch das Einschreiben Einwurf bzw. Einschreiben Rückschein oder der Postzustellungsauftrag gewählt. Hier ist die Zustellung nämlich nachgewiesen. Beim E-Postbrief sind übrigens auch Einschreiben möglich.

Der Nutzer des E-Postbriefs hat im Übrigen den Vorteil, dass er seinen elektronischen Briefkasten jederzeit und überall anschauen kann. Um die Kontrolle zu vereinfachen, können unsere Kunden sich per kostenloser SMS-Benachrichtigung über neuen Posteingang informieren lassen.

2) Unter IV / 2. / (5) heisst es: Es wird darauf hingewiesen, dass Daten, die in dem Nutzerkonto gelöscht wurden, ggf. zunächst nur gesperrt und dann erst mit zeitlicher Verzögerung endgültig gelöscht werden (…)

Frage: Was bedeutet “zeitliche Verzögerung” – über was für einen Zeitraum reden wir hier?

zu Satz 1:

Wenn ein Nutzer sein E-Postbriefkonto löscht oder kündigt, werden die Daten von der Deutschen Post umgehend gesperrt. Nach einem Zeitraum von drei Monaten werden die Daten dann endgültig gelöscht. Unsere Kunden haben damit die Möglichkeit, auch nach der Kündigung in aller Ruhe ihre Daten zu exportieren. Eine sofortige Löschung würde für den Kunden bedeuten, dass er nach der Kündigung keine Möglichkeit mehr hat, an seine Daten zu kommen. Zudem kann man bis zu drei Monaten nach einer Kündigung seine Entscheidung noch revidieren, ohne einen Datenverlust zu erleiden.

zu Satz 2:

Die Zeiträume der Datenspeicherung sind nicht willkürlich von der Deutschen Post gewählt. Wir erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen zur Speicherung von Daten, die bspw. für Abrechnungszwecke notwendig sind.

3) Frage: Heißt das: Bedeutet das die Zustimmung, dass die Deutsche Post meine Adresse verkaufen darf z.B. für Reklamesendungen?

Nein. Die Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis lässt sich mit einem Telefonbuch vergleichen. Das Telefonbuch ist allgemein zugänglich. Es dient den Nutzern, die Adressdaten der Empfänger schnell und unkompliziert zu finden. Selbstverständlich ist der Eintrag im Nutzerverzeichnis freiwillig bzw. muss ausdrücklich vom Nutzer gewollt sein.

Geschäftskunden können der Deutschen Post die Adressdaten von eigenen Kunden nennen. Die Deutsche Post prüft dann, ob diese Personen für den Geschäftskunden per E-Postbrief erreichbar sind.

Ansonsten gilt die in der virtuellen Welt übliche Opt-In-Maßgabe. D. h. die Übersendung von Werbemitteln ist ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig.

4) Unter IV / 6. / (3) heisst es: An Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sowie an andere gesetzliche Hoheitsträger erteilt die Deutsche Post AG Auskunft über gespeicherte, zum Abruf bereitgehaltene, empfangene, übermittelte oder verbreitete Mitteilungen (…)

Frage: Ist das so üblich oder werden die geltenden Gesetze aus der analogen Welt . (z.B. aus der Briefpost) dadurch ausgeweitet?

Wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung von schweren Straftaten geht, gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen der digitalen und analogen Welt. Die Deutsche Post ist, wie jeder Post- und Telekommunikationsdienstleister in Deutschland, durch das “Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses” und die “Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation” (TKÜV) verpflichtet, staatlich angeordnete Maßnahmen zu dulden. Zur Verhinderung oder Aufklärung von schweren Straftaten wie beispielsweise Terroranschlägen können beispielsweise der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst auch Briefe beschlagnahmen und einsehen – genauso wie elektronische Daten. Die jeweiligen Gesetze setzen sehr enge Grenzen und es ist ganz klar geregelt, welche staatliche Stellen befugt sind und unter welchen Voraussetzungen sie dies tun können. Keinesfalls kann bei einem Anfangsverdacht jede Ermittlungsbehörde das Brief- oder Telekommunikationsgeheimnis brechen.

5) Unter IV / 7. / (1) heisst es: Nur sofern eingewilligt bzw. – soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen – kein Widerspruch eingelegt wurde, nutzt die Deutsche Post AG diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke, z. B. dem Versand eines Newsletters.

Frage: Heisst das: ich muss erst aktiv widersprechen, wenn ich keine Post-Werbung will?”

Nein. Generell gilt beim E-Postbrief die Opt-In Maßgabe. Werbesendungen sind nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig.

6) Unter IV / 9. / (3) heisst es: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Post AG mit dem E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsdiensteanbieter wird (…)

Frage: Heisst das: Briefe können in Zukunft mitgelesen werden – ähnlich wie Telefonate abgehört werden?

Nein. Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen wie dem Brief- und Postgeheimnis. Das Brief- und Postgeheimnis wird in keinster Weise berührt. Der E-Postbrief als elektronisches Medium unterliegt laut Gesetz den Bestimmungen des TKG und der TKÜV. Zur Vereitlung von schweren Straftaten bzw. im Rahmen der Ermittlungen von Straftaten haben staatliche Stellen die Möglichkeit – in bestimmten Grenzen – Nachrichten einzusehen. Hierzu ist aber immer in gerichtlicher Beschluss notwendig. Das gilt für Briefe genauso wie für E-Mails oder E-Postbriefe.

7) Frage: Wird es für Behörden nicht bedeutend leichter, mich zu überwachen, als durch den guten alten Postbrief?

Nein. Solche staatliche Eingriffe in die Privatsphäre sind nur aufgrund sehr strenger gesetzlicher Regelungen möglich.

8) Frage: es heisst im letzten Satz “vor allem” an Verfassungsschutzorgane – welche denn noch?

Dies ist detailliert im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses geregelt. Das sind zum Beispiel das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Amt für den Militärischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst.

9) Frage: Bei der Anmeldung zum ePost-Brief muss man seine Personalausweisnummer, seine Bankdaten und seine Mobilfunknummer hinterlegen. Wozu ist ein Handy Voraussetzung für den Anmeldeprozess. Was geschieht anschließend (nach der erfolgreichen Identifizierung) mit diesen Daten? Werden diese gelöscht? Wenn nein: warum nicht?

Die Daten werden zur Abwicklung unserer Dienstleistung benötigt: Mit den Ausweisdaten können wir im Zweifel prüfen – auch nachträglich -, ob das Ident-Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Bankdaten werden zur bequemen Aufladung des Kontos per Lastschrifteinzugsverfahren benötigt. Wer seine Kontodaten nicht hinterlegen möchte, kann seine E-Postbrief-Leistungen über Kreditkarte oder giropay bezahlen.

Die Mobilfunknummer ist aus Sicherheitsgründen für die Erstregistrierung sowie für unser HandyTAN-Verfahren erforderlich. Das Handy-TAN-Verfahren ist für alle wichtigen Funktionen des E-Postbriefes – Versenden von E-Postbriefen, oder auch Änderungen von Kontodaten – obligatorisch. Denn die kombinierte Eingabe von verschiedenen Kennungen über getrennte Kanäle ermöglicht im juristischen Sinne einen hinreichenden Anscheinsbeweis und damit einen eindeutigen Identitätsnachweis. Das bedeutet: Nur wenn sich der Kunde mit Benutzername und Kennwort anmeldet und gleichzeitig noch seine Handy-TAN eingibt, hat er sich ausreichend legitimiert.

10) Frage: Sie werben mit dem Slogan: “Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet” – Wenn Briefinhalte, Adressaten und Absender in Ihren Datenbanken gespeichert werden, ist das nicht das genaue Gegenteil?

Nein. Die Deutsche Post steht für das Briefgeheimnis. Die Daten, die der Deutschen Post anvertraut werden – egal ob physisch oder digital – sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Die Inhalte der Nachrichten werden verschlüsselt abgelegt. Es ist zu nicht möglich – auch nicht für die Systemadministratoren – die Inhalte einzusehen. Das gesamte technische und organisatorische Sicherheitssystem ist so aufgebaut, dass die Vertraulichkeit der Nachrichten gewährleistet ist.

Darüber hinaus möchten wir auf die folgenden Aussagen aus Ihrem Interview mit Rechtsanwalt Herrn Thomas Stadler wie folgt eingehen:

Aussage: “Weil unverlangte Zusendung von Werbung an sich nicht zulässig sei, sieht Stadler in dieser Passage sogar eine Vorbereitungshandlung für die Rechtsverletzung eines Dritten, an der die Post auch noch verdient.”

Antwort: E-Postbrief-Nutzer erhalten nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch Informations- und Marketingmaterial seitens der Deutschen Post zugesandt (Opt In-Maßgabe). Diese Einwilligung bezieht sich nur auf die Deutsche Post und wird nicht an Dritte übertragen.

Aussage: “Er bietet Strafverfolgern wie auch Kriminellen deutlich mehr Möglichkeiten, Personen auszuspionieren als das beim klassischen Brief der Fall ist.”

Antwort: Nein. Strafverfolgungsbehörden haben keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-Postbriefen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt. Kriminelle haben ebenfalls einen erleichterten Zugriff auf E-Postbriefe – dies verhindert die komplexe, mehrschichtige Sicherheitsausstattung des E-Postbriefs.

Aussage: “Fazit: Der E-Postbrief der Deutschen Post ist sicherlich praktisch – aber nicht viel sicherer als eine Postkarte.”

Antwort: Nein. Der E-Postbrief ist so verbindlich, vertraulich und verlässlich wie ein verschlossener physischer Brief. Der E-Postbrief ist verschlüsselt – und zwar so, dass die Nachrichten nicht von unbefugten Dritten gelesen oder verändert werden können.

Aussage: “Sollte es in der guten alten Papierpost überhaupt gelingen, einen gesuchten Brief aus der Flut von Briefen herauszufischen, bedürfe es einer richterlichen Anordnung, um diesen Brief zu öffnen. Anders hingegen bei der elektronischen Variante; hier seien die Voraussetzungen für eine Überwachung deutlich geringer. Jeder Polizeibeamte könne, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht hat, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich bei dem Verdacht noch nicht mal um ein schweres Vergehen handeln. Vetter warnt: “Die Gefahr für Willkür ist hier unglaublich groß”.

Antwort: Das stimmt nicht. Der Zugriff auf Inhalte von persönlichen Mitteilungen in Form von Briefen oder in elektronischer Form ist für Strafverfolgungsbehörde gleich aufwendig. In beiden Fällen ist eine gerichtliche Anordnung notwendig.

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62 Gedanken zu “Der E-Postbrief: Post Scriptum

Zitiert von
  1. Verschwörung! « Wasalskis Welt

  2. Der E-Postbrief: Mehr Nachteile als Vorteile? | Just my (2 Cent) | Dennis Knake

  3. Bätschman on Tour – www.Baetschman.de » E-Postbrief – eine neutrale Pro&Kontra Liste

  4. Kritik am E-Postbrief: Details [update] | meinekleineApfelkiste.de

  5. Sie haben E-Post. » E-Postbrief, Post, Deutsche, Sicherheit, Brief, Deutschen, Cent, Zukunft » Informelles

  6. Mein Elektronischer Briefkasten ist in Bamberg | Banedon's Cyber-Junk

  7. Lesetipps für den 29. Juli | Netzpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0

  8. deutsche post reacts to critique

  9. Immer wieder ePost > Technik > Bereichert

  10. Briefgeheimnis, Datenschutz und IT-Sicherheit – der E-Postbrief in der Kritik » Post, Brief, E-Postbrief, Thema, Meinung, Behörden » Datenschutzbeauftragter

  11. Kritik am E-Postbrief: Klarstellung der Post | meinekleineApfelkiste.de

  12. KabelThoughts » Blog Archiv » Selbstversuch ePostbrief – wie bereit sind Wirtschaft und Verwaltung?

  13. Jeans Weblog » ePost – Briefgeheimnis – Admin Sicht

  14. E-Postbrief in der Kritik | Sympathie und Engagement

  15. Die e-Post und das Web2.0 | Web 2.0 in Theorie und Praxis.

  16. Heitere Postkarten – ePost und De-Mail für mehr Vertrauen im Netz? | sozlog

  17. Ein Wiki und sein Shitstorm « Die Ausrufer

  1. Da sitzen noch Leute der alten Bundespost.
    Dort herrscht die blanke Angst.

    Das schreibe ich aus eigener Erfahrung. Ich habe bei Vorstandmitgliedern eines Unternehmens noch nie soviel Furcht vor der hauseigenen Presseabteilung erlebt. Dort herrscht offensichtlich ein eisernes Regime, ähnlich wie zu Mehdorns Zeiten bei der Bahn.

    Das Verhalten der Presseabteilungen ist immer auch ein Zeichen für die innerbetriebliche Kommunikation. Diese ruht offensichtlich noch im vorletzten Jahrhundert.

  2. Am tollsten find ich ja die Antwort auf die Löschung/Sperrung von Briefen im Postfach. Es wird nicht zwischen den Daten unterschieden, die der Kunde selber gelöscht haben möchte (zB einzelnen Brief etc) und den gesamten Daten des eigentlichen Postfachs. Dass man sein Postfach auch nach Kündigung noch drei Monate einsehen kann find ich ja vernünftig, warum man dem Kunden aber nicht erlaubt Briefe, die er selber nicht mehr braucht, nicht direkt zu löschen wird nicht erklärt. – Wahrscheinlich haben BKA und BND da so ihre Finger mit im Spiel gehabt.
    Was sagt Frau Aigner überhaupt dazu? Findet die sicher ganz toll.

  3. Du bist enttäuscht? Bei Deiner Erfahrung?
    Diese Art der Reaktion war doch 100% absehbar.

    Miguel de Cervantes hat 1605/1615 seinen Protagonisten Don Quixote de la Mancha auf seiner Rosinante in Begleitung seines Stallmeisters Sancho gegen Windmühlenflügel kämpfen lassen (die ihm als Riesen erscheinen).
    Wenn man mit gewinnorientierten Unternehmen wie der Deutschen Post, der Telekom, der Deutschen Bundesbahn, Handyprovidern u. ä. zu tun hat (haben MUSS!), die mit ihrem Geschäftsgebaren, ihren AGBs, ihren Vorschriften, ihren Hotlines UND IHREN STATEMENTS die Konsumenten (Stimmvieh, Arbeitsameisen) letztendlich ausschließlich belügen und systematisch ausbeuten und bescheißen, dann kämpft man den Kampf des Don Quixote.

    Bei Menschen wie Dir, die nicht locker lassen und immer wieder kleine Stiche verteilen, ohne sich entmutigen zu lassen, können sich die anderen, die es nicht tun, nur bedanken…

  4. Jetzt versteh ich nur noch Bahnhof: Die Post antwortet (und meines Erachtens werden fast alle Fragen erschöpfend beantwortet) – und dann heißt es als Fazit:
    “Die Deutsche Post ist an einer ehrlichen Kommunikation mit Bloggern nicht interessiert”?
    Aber wieso? Wann gilt in ihren Augen eine Frage als beantwortet? Muss dafür die Nummer der Frage vor der Antwort stehen? An welchen Stellen sind die Antworten zu oberflächlich?

    Mich würde interessieren: Bleiben Sie bei den Auslegungen der AGBs aus Ihrem ersten Blogeintrag, oder gibt es da vielleicht neue Erkenntnisse aus der Antwort, die hier und da für einen Wandel der Wahrnehmung gesorgt haben? Schon die Kommentare im Blog hätten viele Anstöße zur inhaltlichen Debatte geliefert.

    Leider scheint es hier aber nicht um eine inhaltliche Diskussion zu gehen. Die gesamte Einleitung inklusive der missgünstigen Interpretation der Phrase “Wir sind auf den Beitrag von Herrn Gutjahr aufmerksam geworden…” betreibt ziemliche Meinungsmache. Die Aufforderung zur eigenen Meinungsbildung durch den Leser ist dann doch wohl schon nicht mehr ernst gemeint oder?

  5. Hi Richard,

    ich verfolg die Diskussion hier seit einiger Zeit und hab mit großer Spannung auf die Antwort von der Post gewartet. Ja, die hat gedauert. Aber irgendwie finde ich Deine Reaktion leicht übertrieben.

    (Warum bist Du eigentlich so emotional? Man liest den Zorn aus jeder Zeile … und das ist irgendwie schade, da hier die Objektivität leidet und man sich schnell verrennt, finde ich).

    Du schreibst: “Weder geht die Deutsche Post AG auf meine Fragen ein, noch nimmt sie Notiz von den juristischen Anmerkungen der beiden Anwälte Udo Vetter und Thomas Stadler”

    A) Zu den Fragen hab ich mir mal die Mühe gemacht, Fragen und Antworten nebeneinander zu legen. Und ich frag Dich: Was, bis auf Frage 9 (siehe unten), ist nicht beantwortet?

    1) Frage: Heisst das, ich muss im Urlaub meine E-Mails lesen?
    wird doch in Post 2 beantwortet:
    „Nein, der Nutzer ist nicht verpflichtet, seinen E-POSTBRIEF Account täglich zu prüfen (…) In den AGB wird er lediglich unverbindlich dazu aufgefordert, mindestens einmal werktäglich sein Nutzerkonto zu kontrollieren – er ist aber nicht dazu verpflichtet. Mit diesem Passus schaffen wir die Analogie zum klassischen Hausbriefkasten. Hier gilt landläufig die so genannte Zustellfiktion. Das heißt: ein Brief gilt nach drei Tagen (drei Tage nach Aufgabe) als zugestellt. Bei elektronischen Übermittlungen gilt die Nachricht analog drei Tage nach Versand als zugestellt. Aber: der Absender (nicht Empfänger! Einschub von mir/Marc) muss im Zweifelsfall nachweisen, ob und wann zugestellt wurde. Der Nutzer des E-POSTBRIEFs hat im Übrigen den Vorteil, dass er seinen elektronischen Briefkasten jederzeit und überall anschauen kann. Um die Kontrolle zu vereinfachen, können unsere Kunden sich per kostenloser SMS-Benachrichtigung über neuen Posteingang informieren lassen.

    2) Frage: Was bedeutet “zeitliche Verzögerung” – über was für einen Zeitraum reden wir hier?
    wird doch in Post 4 beantwortet:
    “Wenn ein Nutzer sein E-POSTBRIEF Nutzerkonto löscht oder kündigt, werden die Daten von der Deutschen Post umgehend gesperrt. Nach einem Zeitraum von drei Monaten (Hervorhebung von mir) werden die Daten dann endgültig gelöscht. [...] Die Zeiträume der Datenspeicherung sind nicht willkürlich von der Deutschen Post gewählt. Wir erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen zur Speicherung von Daten, die bspw. für Abrechnungszwecke notwendig sind.

    3) Frage: Heißt das: Bedeutet das die Zustimmung, dass die Deutsche Post meine Adresse verkaufen darf z.B. für Reklamesendungen?
    wird doch in Post 1 beantwortet:
    “E-POSTBRIEF Nutzer erhalten nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch Informations- und Marketingmaterial seitens der Deutschen Post (Opt In-Maßgabe), dies könnten z.B. Umfragen oder der Versand eines Newsletters sein. Diese Einwilligung bezieht sich nur auf die Deutsche Post und wird nicht an Dritte übertragen.”

    4) Frage: Ist das so üblich oder werden die geltenden Gesetze aus der analogen Welt (z.B. aus der Briefpost) dadurch ausgeweitet?
    wird auch in Post 3 beantwortet:
    “Folglich haben Strafverfolgungsbehörden keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-POSTBRIEFen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt. Kriminelle haben ebenfalls keinen erleichterten Zugriff auf E-POSTBRIEFe – dies verhindert die komplexe, mehrschichtige Sicherheitsausstattung des E-POSTBRIEFs.”

    5) Frage: Heisst das: ich muss erst aktiv widersprechen, wenn ich keine Post-Werbung will?”
    wird doch in Post 1 beantwortet:
    “E-POSTBRIEF Nutzer erhalten nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch Informations- und Marketingmaterial seitens der Deutschen Post (Opt In-Maßgabe), dies könnten z.B. Umfragen oder der Versand eines Newsletters sein. Diese Einwilligung bezieht sich nur auf die Deutsche Post und wird nicht an Dritte übertragen.”

    6) Frage: Heisst das: Briefe können in Zukunft mitgelesen werden – ähnlich wie Telefonate abgehört werden?
    wird auch in Post 3 beantwortet:
    “Folglich haben Strafverfolgungsbehörden keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-POSTBRIEFen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt. Kriminelle haben ebenfalls keinen erleichterten Zugriff auf E-POSTBRIEFe – dies verhindert die komplexe, mehrschichtige Sicherheitsausstattung des E-POSTBRIEFs.”

    7) Frage: Wird es für Behörden nicht bedeutend leichter, mich zu überwachen, als durch den guten alten Postbrief?
    wird auch in Post 3 beantwortet:
    “Folglich haben Strafverfolgungsbehörden keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-POSTBRIEFen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt. Kriminelle haben ebenfalls keinen erleichterten Zugriff auf E-POSTBRIEFe – dies verhindert die komplexe, mehrschichtige Sicherheitsausstattung des E-POSTBRIEFs.”

    8) Frage: es heisst im letzten Satz “vor allem” an Verfassungsschutzorgane – welche denn noch?
    wird auch in Post 3 beantwortet:
    Zur Verhinderung oder Aufklärung von schweren Straftaten wie bspw. Terroranschlägen können z.B. der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst auch Briefe beschlagnahmen und einsehen – genauso wie elektronische Daten. Die jeweiligen Gesetze setzen sehr enge Grenzen und es ist klar geregelt, welche staatliche Stellen befugt sind und unter welchen Voraussetzungen sie dies tun können. Keinesfalls kann bei einem Anfangsverdacht jede Ermittlungsbehörde das Brief- oder Telekommunikationsgeheimnis brechen. Hierzu ist immer ein gerichtlicher Beschluss notwendig. Das gilt für Briefe genauso wie für E-Mails oder E-POSTBRIEFe.

    9) Frage: Bei der Anmeldung zum ePost-Brief muss man seine Personalausweisnummer, seine Bankdaten und seine Mobilfunknummer hinterlegen. Wozu ist ein Handy Voraussetzung für den Anmeldeprozess. Was geschieht anschließend (nach der erfolgreichen Identifizierung) mit diesen Daten? Werden diese gelöscht? Wenn nein: warum nicht?

    wird NICHT beantwortet.

    Aber die Antwort ergibt sich ja von selbst
    a) Personalausweis: Post-Ident (siehe AGB dort)
    b) Bankdaten: Abrechnung der Gebühren
    c) Mobilfunknummer: Security-Device (M-TAN-Verfahren)

    10) Frage: Sie werben mit dem Slogan: “Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet” – Wenn Briefinhalte, Adressaten und Absender in Ihren Datenbanken gespeichert werden, ist das nicht das genaue Gegenteil?
    wird in Post 3 beantwortet:
    “Folglich haben Strafverfolgungsbehörden keinen erleichterten Zugriff auf die Inhalte von E-POSTBRIEFen im Vergleich zu physischen Briefen – beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt Hervorhebung von mir) . Kriminelle haben ebenfalls keinen erleichterten Zugriff auf E-POSTBRIEFe – dies verhindert die komplexe, mehrschichtige Sicherheitsausstattung des E-POSTBRIEFs.”

    B) Zu den juristischen Anmerkungen der beiden Anwälte Udo Vetter und Thomas Stadler.
    Ich glaube, die Post hat Deine Fragen beantworten sollen (und wollen) und nicht die Bemerkungen der von Dir interviewten RAs. Wobei deren Bemerkungen durch die Antworten oben ja eigentlich kassiert werden … und uneigentlich auch, oder?

    Ich les hier sehr gerne weiter! Bin gespannt, wies weitergeht

    LG

    Marc

  6. @Achim Meier

    Nein, die Fragen werden keineswegs beantwortet. Vor allem die sensiblen Punkte wurden noch nicht einmal gestreift (z.B. Speicherzeitraum gelöschter Briefe, Adresshandel sofern man der Aufnahme ins allgemeine Adressverzeichnis zustimmt oder die Tatsache dass der E-Postbrief eben nicht den gleichen Schutz wie das staatlich garantierte Briefgeheimnis genießt). Das sind Details, die unsere Grundrechte berühren, die dieser Text aber alle ausspart.

    Nach dem ganzen Wirbel hätte die Post AG die einzigartige Chance gehabt, auf meine aber auch auf die Fragen vieler Blogleser offen und ehrlich einzugehen. Stattdessen dieser PR-Text.

    Sowas kann ich einfach nicht mehr ernst nehmen – nicht als Journalist, nicht als Blogger, nicht als Kunde.

  7. @Achim Meier,
    also ich weiß nicht, wie offener Richard Gutjahr seine Kommunikation mit den Vertretern der Post AG noch hätte darlegen sollen. Wir sehen die Anfrage und einen Kommentar des Serviceteams in epischer Breite, so dass wirklich jeder sich seine eigene Meinung bilden kann. In der Einleitung und dem vorhergehenden Blogeintrag bekommen wir auch noch den Kommunikationsprozess aus Sicht des Autors geschildert, was bei “normalen” redaktionellen Beiträgen unüblich ist. Jeder Journalist weiß aber aus eigener Erfahrung, dass so mancher Artikel eine Entstehungsgeschichte hat, die – würde sie uns erzählt – ein anderes Licht auf die Inhalte werfen könnte….
    Ich finde es enttäuschen, dass a) noch immer nicht die Pressestelle es für nötig hält, unter eigenem Namen zu antworten; b) mit keiner Silbe auf die vielen besorgten Kommentare nicht nur hier, sondern auch in anderen Blogs und Online-Medien eingegangen wird – denn viele Leute sind nun absolut verunsichert, ob sie ihren Anmeldungsprozess weiter führen sollen und c) keine Aussage darüber gemacht wird, warum man ein Mobiltelefon zur Anmeldung braucht. Heißt das mittlerweile, ohne Handy bin ich nur noch ein halber Mensch?
    PS:
    Die Aufforderung, bzw. freundliche Einladung des ‘Kundenservice’: “Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung” , kann angesichts der bereits gestellten und weiterhin offenen Fragen wohl auch nicht ernst gemeint sein, oder?

  8. zu 8
    @Richard Gutjahr, Kommentar auf A. Meier

    Ääh Richard?!

    Hab mal eben geguckt, und den Kommentar auf den Beitrag von Achim Meier (der ja wie ich auch schreibt, die Post hätte alles gesagt), gelesen

    Speicherzeitraum gelöschter Briefe = Post sagt 3 Monate (Haken)
    Adresshandel (…) = Post sagt nein (nur mit Opt-In) (Haken)
    Schutz wie Brief = Post sagt = ja (Hken)

    Dieser Post-Text spart das nicht aus. Steht da doch (oben)

    *nixverstan*

    achso: wenn Du der Post nicht glaubst, was sie oben schreibt, dann würdest Du ja sagen, die Post “lügt”. Sagst Du das?

    Oder anders: Was müsste geschehen, damit Du dem glaubst, was sie schreibt? Ich würde es denen erstmal glauben, wenn die das offiziell so sagen (also mit Posthorn besiegelt und so).

    Etwas ratlos verbleibt

    Marc

  9. Herr Gutjahr,

    ich kann mich meinem Vorredner #6 nur anschliessen. Ich war zuerst froh ihren ersten Blog-Artikel gelesen zu haben – auch wenn der Tonfall und die Art und Weise mich schon aufhorchen liess. Jetzt bin ich allerdings doch arg verwundert!

    Ich lese hier eine sachliche und inhaltliche Antwort von der Post auf ihren Blogeintrag, die für mich die Dinge klarstellt und vor allem nachvollziehbar macht.

    Sie scheinen mit der Tatsache, dass Sie viele Menschen mit ihrem Artikel nicht korrekt informiert haben, merkwürdig umzugehen und scheinen ja nach wie vor emotional sehr – sage wir mal – “befangen” zu sein und andere Ziele als eine inhaltliche Diskussion zu verfolgen.

    Sie haben eine Anfrage an die Pressestelle gestellt. Die wurde abgelehnt. Nungut – Ich persönlich würde mich auch freuen, wenn in solchen Dingen ein Umdenken generell stattfinden würde und auch Pressestelle da flexibler werden.

    Dann haben Sie einen Blog Artikel geschrieben, auf den die Post nun ausführlich geantwortet hat. Ich kann hier nicht erkennen, dass die Post nicht ehrlich daran interessiert ist in den Dialog zu treten?!

    Auch wenn man an der Geschwindigkeit sicher noch arbeiten kann :)

    Ich bin eigentlich kein großer Fan der Post – fühlte mich jetzt aber doch motiviert hier was zu schreiben, da ich positiv überrascht von der Antwort der Post und negativ überrascht von ihrem begleitenden Artikel bin.

    In dem Sinne – das als Feedback zu Ihrer Frage nach der Meinung.

  10. Danke Richard für deine Hartnäckigkeit! Einsame spitze.

    Es ist sogar noch absurder: Wenn man ein persönliches Zertifikat beantragt, dann stellt die Deutsche Post einem dies komplett fertig bereit. Sprich: Der private Schlüssel wird bei der Post erstellt und gespeichert! Ein Download des privaten Schlüssels ist nicht möglich (unwichtig, wenn der Post der Schlüssel einmal bekannt ist). Ich hätte hier erwartet, dass der Schlüssel im Browser des Anwenders erstellt wird und ein Signing-Request an die Post CA übermittelt wird, die dann den Public-Key bereitstellt und somit das Zertifikat im Browser des Anwenders komplettiert. Die Seite müsste dann natürlich so geschrieben sein, dass beim Versand einer eMail auch dieses Zertifikat zum Ver- und Entschlüsseln genutzt werden kann. Das wäre echte Ende-zu-Ende Verschlüsselung! Und da das Post-System ja derzeit ein absolut geschlossenes System ist (normale eMails gehen nicht rein oder raus mit der Adresse @epost.de !), kann man drüber streiten, ob ein insich geschlossenes System es nicht überflüssig macht diese Art der Ver- und Entschlüsselung überhaupt anzubieten…

    Nächster Punkt, der auch noch nicht benannt wurde: Der Nutzer wird dazu gezwungen sich im öffentlichen Adressbuch auflisten zu lassen, sobald ein persönliches Zertifikat beantragt/erstellt wurde. Zusätzlich bin ich dann auch gezwungen meine Adressdaten zur Weitergabe freizugeben.
    Es mag logisch klingen, dass der Absender natürlich irgendwie an den Public-Key kommen muss, wenn dieser mir eine verschlüsselte Nachricht senden möchte. Allerdings ist es rein technisch gar nicht notwendig, dass ich in dem öffentlichen Adressbuch gelistet werde. Das ePost System kennt ja sowohl Absender als auch Empfänger und könnte den Public-Key automatisch finden und nutzen, wenn mir jemand an meine Adresse eine ePost Nachricht schickt. Der Empfänger muss dafür meine Adresse kennen, genau als wenn er mir nur eine standard-verschlüsselte Nachricht schicken würde. Alles andere könnte das System transparent im Hintergrund erledigen. Selbst für eine spätere Zusammenschaltung mit weiteren Anbietern dieser Diensteart wäre es technisch kein Problem, dem Endbenutzer weiterhin die Wahl zu überlassen, ob er bei manuellen, menschlichen Suchanfragen gelistet werden möchte oder nicht (LDAP-Abfrage sei Dank).

    Hier hat sich wirklich niemand Gedanken gemacht. Man erhält schnell den Eindruck, dass der ePost Dienst kaum mehr ist als ein geschlossenes Webmail-System mit aufgeblasenem Werbebudget.

    In diesem Sinne: Bleib dran, Richard!

    Gruß aus Sendling
    Julian

  11. Lieber Herr Gutjahr,
    der Populismus mit dem diese Kommunikation weiter betrieben wird bringt mich nun vollends auf. Auch ich habe hier interessiert mitgelesen (Herr Stattler), in der Hoffnung auf sachliche Aufklärung durch inhaltstiefen Dialog. Diesen habe ich jedoch nur bei wenigen Diskutanten wirklich erkennen können.
    Jedoch insbesondere Sie Herr Gutjahr erzeugen mit Ihrer ganz persönlichen Art der An- und Abmoderation des Artikels das typische Bild des ewigen Skeptikers, der als David gegen den gelben Goliath zu kämpfen hat. Dies ist mit Verlaub nicht nur wenig hilfreich in Bezug auf die Herausarbeitung der subtantiellen Fakten, sondern vor allen Dingen irreführend und populistisch.
    Sucht jemand die Objektivität in den Aussagen der Post in Bezug auf Ihre gestellten Fragen (Herr Stattler, Herr Meier), sehe ich in Ihren Kommentaren maximal Spitzfindigkeiten in Interpretationen, die ohne eine emotionalisierte Lesart der Postantwort definitiv nicht anzustellen sind.
    Der Unterschied in der Absenderadresse der Postantwort mag für Ihr journalistisches Ego von Belang sein, mich als Leser interessiert lediglich ob es sich um eine “offizielle” Antwort der Post handelt oder nicht und offensichtlich tut es das.
    Über den Grad der Ausführlichkeit der Antworten ließe sich streiten, aber für mich ist das ein akzeptabler Aufsetzpunkt für die Klärung von Details, die bei einem neuem Service dieser Kategorie definitiv transparenter gemacht werden müssen. Hierbei interessieren mich übrigens die juristischen Aspekte im Nutzwert des E-Postbriefes mehr, als das über 3 Ecken hergeleitete Missbrauchspotential durch den Anbieter. Den Verschwörungstheoretikern möchte ich an dieser Stelle zurufen: “…achtet bitte darauf auch tagsüber die Fenster, Türen und Rollos dicht geschlossen zu halten, auch dieser Blog wird abgehört”.
    @Frau Seibel, die moralischen und kultursozialen Dimensionen eines sicheren Kommunikationsdienstes sind bestimmt interessant, ich glaube jedoch nicht dass die Post mit der Verwendung einer m-TAN für die Absicherung des E-Postbriefes den Ausschluss dedizierter Bevölkerungsgruppen im Sinn hatte. Und um auch der Diskussion rund um die Notwendigkeit des Handys einen sachlichen Inhalt im Nutzenkontext zu geben, würde mich vielmehr interessieren wie ich E-Postbriefe versende wenn ich keine Indoorversorgung am Platz meines PCs habe.
    In der Hoffnung auf eine sachliche und praxisnahe Diskussion…
    M.List

  12. hm, ich empfinde weder den tonfall von gutjahr als besonders ungewöhnlich (“…zorn in jeder zeile…” – sehe ich nicht) noch halte ich die antwort von der post für schlecht. der kundenservice der post scheint gut zu funktionieren. immerhin dürfte ein mitarbeiter an dem text einen nicht unerheblichen teil eines arbeitstages verbracht haben…

  13. @ Achim Meier #6
    @ Marcus Stattler #7 und #10
    @ Hans Jürgen Schwab
    @ Medialist #13

    Was hier passiert ist für klassische Pressestellen gar nicht ungewöhnlich. Darum möchte ich Euch / Sie bitten, noch einmal genau mit mir zu lesen, was da tatsächlich steht, Satz für Satz.

    Ich frage (in Bezug auf den Daten-Weitergabe-Paragrafen): Wenn ich mich in das öffentliche Adressbuch eintragen lasse, dürfen Sie die Daten dann weiterverkaufen?
    Die Post antwortet: “Adressdaten werden ohne Zustimmung des E-POSTBRIEF Nutzers weder veröffentlicht noch weitergegeben.”
    Im Umkehrschluss heisst das aber auch: Ja, wenn Sie sich in das Adressbuch eintragen, haben wir freie Fahrt.

    Ähnliche Kapriolen schlägt der Text bei der Speicherdauer. Ich frage nach dem Zeitverzug zwischen Löschung einzelner Daten durch den Kunden und der tatsächlichen Löschung. Die Post antwortet aber auf eine völlig andere Frage: Wenn Sie den Service komplett kündigen, dauert es 3 Monate bis zur endgültigen Löschung.

    Das beworbene Briefgeheimnis bezieht der Text geschickt ausschließlich auf Briefe. In Bezug auf den E-Postbrief heißt es dagegen ausdrücklich: “Der E-POSTBRIEF als elektronisches Medium unterliegt laut Gesetz den Bestimmungen des TKG und der TKÜV.”

    Tatsächlich sind die Eingriffsmöglichkeiten durch den Staat / Strafbehörden beim Telekommunikationsgesetz größer als beim regulären Briefgeheimnis – oder wie es der Jurist Thomas Stadler formuliert: dies entspricht in etwa dem Briefgeheimnis einer Postkarte. Doch genau auf diesen Teil meiner Frage geht die Post erst gar nicht ein.

    Mit der von Euch / Ihnen (zu Recht) eingeforderten sachlichen Aufklärung hat die hier vorliegende Antwort der Deutschen Post AG wenig zu tun. Ein Großteil der Fragen wurde einfach nur geschickt umgangen.

    Rhetorische Taschenspielertricks. Mehr nicht.

  14. @Aron #1
    @Kai Thrun #2
    @Wolf #3
    @Balkonschlaefer #4
    @MacDentist #5
    @ Inge Seibel #9
    @ Julian Pawlowski #12

    Bitte verzeiht meine Sammel-Antwort, aber es ist schon furchtbar spät hier (bin nicht in Deutschland) und ich habe einen harten Tag vor mir.

    Vielen Dank für Eure Kommentare. Mir geht es hier nicht um einen Orden oder sowas sondern einfach nur darum, die Aussagen der Deutschen Post AG kritisch zu hinterfragen.

    Schnell sind wir dabei, Google, Facebook oder Apple für ihre Daten-Policies zu kritisieren – warum also nicht auch mal auf die heimischen Schwergewichte schauen?

  15. Lieber Richard,

    ich hab das hier heute alles gelesen, und über die Reaktion meines Arbeitgebers (die ich mir in der “Gelben Gefahr” gewünscht habe) nachgedacht. Dann hab ich mich gefragt, ob ich hier kang und breit ernsthaft meine Meinung vertreten soll, und mich dafür entschieden, es auf eine andere Art zu tun, nämlich mit Ironie. Die soll ja manchmal auch etwas verkrustete Gehirne zum Nachdenken anregen, indem sie eine andere Perspektive auf das Festgefahrene gibt.

    Hier mein Beitrag dazu:
    http://wasalskiswelt.wordpress.com/2010/07/27/verschworung/

    Nur kurz 3mal ernsthaft noch zum Sammel-Kommentar:
    1. Frag doch einfach die Post, ob mit dem Eintrag in das Adressverzeichnis das als verbindlich angegebene Opt-In für jede Form von Werbung verbunden ist. Ich glaube, es ist nicht, ja, sogar, dass das gar nicht erlaubt ist
    2. Frag doch nochmal, wegen der individuellen Löschung. Kann ja echt sein, dass das falsch verstanden worden ist
    3. Die Post schreibt zu E-Postbrief und Brief oben wörtlich: “beide Medien sind gesetzlich gleichgestellt”. Frag doch nochmal nach, wenn Du Fragen hast.

    Das Thema ist wichtig und spannnend. Und Du bist aufgefordert, zu fragen. Dann tu es.

  16. Und wisst Ihr, was ich am besten am E-Postbrief finde, bei dem nur Leute mitspielen dürfen, die ein Handy haben (mein Opa und meine Oma fallen da schon mal dediziert raus)?

    Dass sich alle Nutzer eindeutig identifizieren müssen. So wissen Absender und Empfänger zweifelsfrei, mit wem sie es zu tun haben….
    http://bit.ly/cp59gQ

  17. Mein Lieblingspassus ist ja “Es ist nicht möglich – auch nicht für die Systemadministratoren – die Inhalte einzusehen.” gefolgt von “Zur Verhinderung oder Aufklärung von schweren Straftaten wie bspw. Terroranschlägen können z.B. der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst auch Briefe beschlagnahmen und einsehen – genauso wie elektronische Daten. ”

    Wie soll das gehen? Verschlüsselt man die Briefe in der “B-Sprache” in der Hoffnung, dass Systemadmins Nerds sind und nie etwas von dieser Sprache mitbekommen haben? Also bitte…

  18. Hallo Richard,

    ganz ehrlich, hast Du eine andere Reaktion der Post erwartet?
    Ich nicht, auf genau diese Art und Weise spiegeln sie, wie viele andere Unternehmen zuvor, das Bild wieder welches man schon hat.

  19. Moin,

    @Julian Pawlowski #12

    Das Doing mit dem Ausstellen des persönlichen Zertifikates ist mir noch nicht ganz klar.

    Gibt es auf dem E-Postbrief Portal nur die von Dir geschilderte Möglichkeit der Schlüsselpaargenerierung durch den Signtrust-Server oder hat man auch die Möglichkeit, sich ein Zertifikat per Schlüsselgenerierung im Browser oder per Certificate Signing Request (CSR) ausstellen zu lassen (bei dem der Privat Key bei mir bleibt) ?

    Falls nur Signtrust angeboten wird, kann man die “Sicherheit”des persönlich verschlüsselten E-POSTBRIEFs natürlich in die Tonne treten.

  20. Als Sysadmin kann ich mir kein System vorstellen, dass irgendwelche Informationen vor mir verheimlicht, solande ich auf dem System Root-Rechte habe. Mag sein, dass mein Account eingeschränkt ist, aber als Admin kann ich mir fehlende Rechte jederzeit selbst geben. Aussagen wie “Nichtmal unsere Sysadmins können diese Daten einsehen” sind rein prinzipbedingt Bullshit.

  21. Die Debatte scheint immer heisser zu werden und sich jetzt auch auf die Post als Firma und eventuelle soziologische und gesellschaftliche Auswirkungen auszuweiten. Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf und bleiben (zuerst) bei den technischen Rahmenbedingungen dieses Produkts. Ich als eventuell zukünftiger Kunde möchte wissen auf was ich mich einlasse, wenn ich das Produkt nutze und nicht ob es gesellschaftspolitisch sinnvoll ist Nicht-Handy-Besitzer auszuschliessen oder ob die Post ihre PR-Abteilung umstrukturieren sollte. Diese Punkte sind nicht unwichtig, können aber auch auf später verschoben werden finde ich.

    Zunächst muss ich sagen, dass sich durch das Antwortmail der Post einige Sachverhalt für mich eher geklärt haben, als durch bisherige Kommentare und Blogartikel (allgemein im WWW). Was ich feststellen musste, ist das die Post nicht 100%ig auf ihre Fragen eingeht. Aber mal ehrlich. Nur weil die Post nicht jede Frage haargenau beantwortet und die Antworten auf einem Silbertablett präsentiert „Enttäuschung auf ganzer Linie“ zu schreiben ist etwas stark formuliert. Viele Kommentatoren haben es schon angemerkt, dass die Antworten teilweise etwas versteckt und durch die PR-typische Formulierung etwas unschön dargebracht sind. Auch sind juristische und technische Unstimmigkeiten enthalten die der Klärung bedürfen. Aber dennoch ist das Antwortschreiben ein Schritt in Richtung Erkenntnisgewinn. Auch wenn Fragen offen bleiben, vielleicht sogar neue Fragen entstanden sind, so werden doch einige offene Punkt geschlossen. Es obliegt jetzt der Internetgemeinde Schritt für Schritt und mit sachlicher Zusammenarbeit!!! diese immer noch offenen bzw. neu entstanden Fragen wieder zu schliessen. Auch mir wäre es lieber, wenn die Post alle offenen Fragen sofort und allumfassend beantworten hätte.

    Zum Thema Verschlüsselung habe ich auf meinem Blog auch etwas nachgefragt.

    Mit freundlichen Grüssen

    P.S.: auch bei mir hat die Post einige Tage gebraucht um zu antworten und auch bei mir hat das E-Mail nicht alle Fragen sauber beantwortet.

  22. Was willst du den für Antworten hören? Hauptsache etwas rum meckern hab ich das Gefühl. Es zwingt dich doch keiner diesen EBrief zu nutzen! Oder hat die Post die dazu gezwungen?

    Ich würd emir auch unter Bloggern etwas mehr Neutralität wunschen!

  23. @ Klaus Man gibt Dir kein Interview, ruft Dich nicht zurück, antwortet auf Fragen erst gar nicht. Und dann, als der öffentliche Druck zu groß wird, gibt es einen PR-Text, der aber einen Großteil Deiner Fragen (und die inzwischen im Blog aufgelaufenen Kritikpunkte) unbeantwortet lässt. – Natürlich bin ich enttäuscht! Und ich bin so ehrlich und mache keinen Hehl daraus. Auch das gehört zu einem offenen Umgang mit seinen Lesern, findest Du nicht?

  24. @Baetschman #23 Hallo Baetschman, Danke für Deinen Kommentar.

    An alle Leser: Bitte unbedingt diesen Blog besuchen – eine wirklich großartige Chart über Pro & Contras zum E-Postbrief:

    http://www.Baetschman.de/

    Vielen Dank dass Du Dir die Mühe gemacht hast, die vielen Puzzleteile für uns auf Deiner Seite zusammenzufassen. Es freut mich, dass ich durch mein Blog zu der einen oder anderen Information beitragen konnte.

  25. Ich finde es gut wenn solche zentralen Services von kritischen Journalisten unter die Lupe genommen und auch hartnäckig hinterfragt werden, wenn es nötig erscheint. Dazu erstmal Glückwunsch!

    Was ich aber eines professionellen Journalisten ein bisschen unwürdig finde – egal ob im eigenen Blog oder anderswo – ist diese unnachgiebige Aufladung mit negativen Emotionen aufgrund einer empfundenen Beleidigung. Das finde ich sogar ein bisschen albern ehrlich gesagt. Tut der Objektivität des Artikels und der nachfolgenden Kommentare jedenfalls nicht besonders gut.

    Und übrigens auch nicht der Debattenkultur im Austausch mit solchen Unternehmen und Ihren Pressestellen – denn ich finde die Post hat spät, aber mindestens sehr ordentlich reagiert. Unklarheiten hätte man durch Nachfragen präzisieren lassen können – da einfach Taschenspielertricks zu unsterstellen ist ein bisschen unseriös, oder?

    Und so verbissen auf der Reaktion herumzuhacken und diese rundweg zu diskreditieren ist vermutlich nicht das Motivationsprogramm für Pressestellen um in Zukunft offener auf Blogger zuzugehen…

  26. Doppelter Chapeaux!
    A) für die gestellten Fragen und die angemessene Hartnäckigkeit
    und
    B) für die klaren und strukturierten Antworten, die ich zielführend und beruhigend finde. Wer Großkonzerne und ihre Prozesse kennt, findet die Antwortzeiten zwar verbesserungswürdig, aber nachvollziehbar.
    Die Antworten finde ich gut. Offensichtlich verbesserungswürdig sind die Formulierungen der AGBs.

    Danke an beide Seiten für die Aufklärung.

  27. zu der Handypflicht: Telekom kündigt 700.000 Handyverträge wegen zu geringem Umsatz

    http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1580077/Telekom-kuendigt-Tausende-Vertraege-fuer-Prepaid-Handys.html

    Ich bekomme niemals einen eBrief-Eingangshinweis, weil etwa die Telekom ohne Nachricht die Handynummer abschaltet.

    Zudem stehe ich dann als eBriefkunde plötzlich ohne Zugang zum eBrief-Postfach da, da ich ohne Handyvertrag die entsprechende Codes nicht eingeben kann.

    Es sind viele Punkte, die die Post positiv darstellt – eben weil das System ein Renner werden muss. Letzlich zugunsten der kostensparenden Unternehmenskunden und Posterträge.

    Die Nachteile verbleiben beim Kunden: Die Mahnung kann ja durchaus auch 1-2 Tage später im “Papierbriefkasten” landen, ohne dass dies sich nachteilig auswirken wird.

    Kommt man aus dem Urlaub und verpasst Fristen – Einsetzung in den vorherigen Stand. Das geht beim eBrief nicht und man muss die Nachteile tragen.

  28. Lieber Richard,
    Nu.

    Ist die Verschwörung abgesagt?! Die Reaktion der DPAG Dir jetzt hinreichend, im Sinne von “gut is!”? Ich danke jedenfalls sehr für den Traffic auf wasalskiswelt (hab nen neuen Rekord!).

    Vielleicht wäre nächstes Mal ein wenig Besonneneheit ratsam. Denn stell Dir mal vor, der E-Postbrief wird wirklich ein Hammer-Service?
    Nur mal ganz kurz … Danke!

    Ich würd echt gern wissen, in welcher Qualität und wie schnell der Jobs sein Steve seine Pressestelle auf eine harte Anfrage Deinerseits reagieren würde.

    Wollen wir das mal messen?

    Nixfürungut
    Wasalski

  29. @Stephan Noller Danke für das Feedback. Von einer Debattenkultur zu sprechen, wenn sich die eine Seite von vorne herein einem Gespräch verweigert, ist schon sehr idealistisch, findest Du nicht? Schwamm drüber. Mit dem Ergebnis jetzt kann man zufrieden sein.

  30. Chaosradio (Eine monatlich stattfindende, zweistündige Sendung auf Radio Fritz) 159 – http://chaosradio.ccc.de/cr159.html – beschäftigte sich ebenfalls mit De-Mail und E-Postbrief. Dabei gibt es neben einigen hier bereits besprochenen Punkten auch ein paar noch nicht genannte. Die Sendung ist für den ein oder anderen eventuell zu einseitig. Allerdings ist bei den Antwortzeiten der DPAG von vorne herein nicht davon auszugehen, dass sie versuchen, Argumente in einer Livesendung mit spätabendlichem Sendeplatz zu entkräften. Vielleicht wird ja dort auch ein paar Tage später etwas nachgereicht.

    Die Aufzeichnung der Sendung dürfte in kürze online gehen.

  31. Danke für deine Arbeit Richard. Lass dich von deinen (interessanterweise hauptsächlich anonym schreibenden) Kritikern nicht abbringen. Vielleicht hat die Post ähnliche Anwandlungen im Netz wie die FDP ;-)
    Jedenfalls ist deine Kritik, bestätigt durch Juristen und Informatiker, berechtigt.

    Zwischen dem ganzen PR Drum-rum-gerede bleibt eines übrig: kein Postgeheimnis, keine technische Sicherheit und eine Menge Möglichkeiten zum Missbrauch.

    Bei der De-Mail ist wenigstens (angeblich) eine Möglichkeit zum selbstständigen Verschlüsseln per PGP angedacht. Aber das was die Post hier versucht in den Köpfen zu etablieren ist die Illusion von Sicherheit und Nutzbarkeit. Das einigst positive ist das man bald Einschreiben verschicken ohne sich Stundenlang anstellen zu müssen.

  32. Ich finde, du siehst so manches mit einem bemüht skandalisierenden Blick:
    ———————————————————————-
    “Adressdaten werden ohne Zustimmung des E-POSTBRIEF Nutzers weder veröffentlicht noch weitergegeben.”
    Im Umkehrschluss heisst das aber auch: Ja, wenn Sie sich in das Adressbuch eintragen, haben wir freie Fahrt.”
    —————————————————————————

    Na und? Auch das physische Telefonbuch kann JEDER auslesen und die Eingetragenen mit Anrufen und Briefkastenspam vollmüllen. Was befürchtest du denn da an neuer Qualität?

    Ganz im Gegenteil wäre wohl kaum mit einem SPAM-Aufkommen zu rechnen, denn immerhin kostet das Versenden eines E-Post-Briefes 55 Cent! Welcher Spammer tut sich das an?

    • @Claudia Ich kenne Deinen Haus-Briefkasten nicht. Meiner ist jede Woche voll mit (mehr oder weniger korrekt adressierter) Reklame von Absendern, mit denen ich noch nie zu tun hatte (trotz Eintrag in die Robinson-Liste). Dein Argument von wegen 55 Cent zieht nicht, denn diese Anbieter zahlen ja auch heute schon Portogebühren für Ihre Werbebriefe. Der große Vorteil für die Werbekunden beim E-Postbrief: die Werbekunden erhalten von der Post AG 100% korrekte Personendaten und Anschriften, denn diese werden durch Post-Ident abgeglichen und laufend aktualisiert (Kundenpflicht laut AGB: Adressänderungen sind zu melden). Solche “frischen” Adressdateien sind auf dem Werbemarkt Zig-Millionen Euro wert und werden in der Regel über einen bestimmten Zeitraum hinweg vermietet oder auch verkauft.

  33. Gerade im Chat bei sueddeutsche.de:
    der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zum Thema E-Brief

    Herr Schaar, aktuell wird die Einführung des neuen bundesdeutschen E-Briefes diskutiert – wo gibt es nach Ihrer Einschätzung Probleme in der Sicherheit der persönlichen Daten für die Nutzer?

    Peter Schaar:
    “Hier muss unterschieden werden zwischen Angeboten, die von Unternehmen bereits jetzt eingeführt werden und solchen, die unter dem Stichwort “De-Mail” diskutiert werden. Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll De-Mail eine sichere und rechtsverbindliche E-Mail-Kommunikation ermöglichen. Die Anforderungen an De-Mail-Dienste sollen in einem besonderen Gesetz festgelegt werden. Aus meiner Sicht kommt es darauf an, dass der Datenschutz und die Datensicherheit dabei umfassend gewährleistet werden. Von zentraler Bedeutung ist hier eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten. Wichtig ist mir auch, dass die sichere elektronische Kommunikation auf Wunsch auch unter Pseudonym genutzt werden kann. Sonst sehe ich die Gefahr, dass die De-Mail-Adresse zu einer Art Personenkennzeichen werden könnte, mit dessen Hilfe alle möglichen Daten in staatlichen und nicht-öffentlichen Stellen zusammengeführt werden können. Ein solches Personenkennzeichen wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig.”

  34. Die Post schreibt: “Kriminelle haben ebenfalls einen erleichterten Zugriff auf E-Postbriefe[...]”

    Nur ein Tippfehler oder ein verstecktes Eingeständnis? (Sicher ersteres.)

  35. Was ich mich jetzt aber Frage ist folgendes (es tut mir leid falls dies schon beantwortet wurde in den Kommentaren, habe nicht alle gelesen):

    Ich wohne in der benjaminstr. 1 in Blümchenhausen. Dahin gehen ja dann auch meine (E-)Briefe. Nun zieh ich um in den Bibiweg in Blocksbergstadt. Nach sagen wir ca. 4 Jahren schreibt mir ein vielleicht alter Bekannter der aber noch meine alte Adresse hat. Beim üblichen Postweg würde der Bekannte den Brief zurück bekommen mit dem Hinweis verzogen oder evtl. sogar mit der neuen Anschrift wenn diese der Post bekannt ist.

    Wie ist das nun aber mit dem E-Brief ? Oben schreiben Sie:

    Werbekunden erhalten von der Post AG 100% korrekte Personendaten und Anschriften, denn diese werden durch Post-Ident abgeglichen und laufend aktualisiert (Kundenpflicht laut AGB: Adressänderungen sind zu melden).

    Aber die alte Adresse ist ja dann nicht mehr aktuell da ich Sie geändert habe somit erhalte ich auch den Brief nicht. Oder speichert die Post meine alte Adresse und stellt mir den Brief trotzdem zu da sie wissen das ich mal da war? Wenn ja wäre das mal ein super Plus punkt für mich!

  36. So, nachdem ich mit Spannung diese Online-Diskussion verfolgt habe, möchte ich mich jetzt auch einmal zu diesem Thema äußern! Vornweg will ich aber zunächst folgendes in den Raum stellen: Jetzt einmal abgesehen von Richards Blogpost bzw. seinen journalistischen Nachforschungen, kann doch jeder selbst entscheiden, wie er zu dieser neuen Kommunikationsvariante steht. Der eine hält die E-POST für einen Fortschritt und hat keine Bedenken, dass seine Daten an Dritte weiter gegeben werden könnten oder man mit Werbung zu gespamt wird. Andere begegnen dem ganzen jedoch mit etwas Skepsis und hinterfragen gewisse Dinge (siehe Richard). Meiner Meinung nach, ist es letztendlich sowieso egal, weil ich nicht glaube, dass in solch einer Diskussionsrunde dazu beigetragen wird, dass sich die unterschiedlichen Parteien einigen. Aber das ist eigentlich auch gar nicht der Punkt!
    An dieser Stelle möchte ich gerne näher auf den Journalismus eingehen. Heutzutage gibt es nicht mehr viele Menschen, die sich wirklich Journalisten nennen können. Richard ist wenigstens jemand, der sich nicht hintergehen lässt und versucht, den Sachen auf den Grund zu gehen. Und wenn sich irgendjemand darüber beschwert, er würde nicht objektiv genug berichten bzw. sich zu sehr von seinen Emotionen beeinflussen lassen, dann sage ich euch: Leute, er ist auch nur ein Mensch! Ok, man könnte jetzt sagen: “Hey, was weiß die Kleine mit ihren 16 Jahren denn schon vom Leben?!” Vielleicht nicht viel. Vielleicht auch nicht genug, um sich erlauben zu können, auf dieser Plattform unverblümt ihre Meinung zu äußern. Aber ich meine behaupten zu können, mehr vom Journalismus zu verstehen als so manch anderer, der sich über Richards “mangelnde Objektivität” oder seinen “Überschuss an negativen Emotionen” echauffiert. Echte Journalisten, wie Richard einer ist, arbeiten und recherchieren aus einer Intention heraus, die Wahrheit zu finden und die Menschen mit ihren Berichten zu erreichen! Und wer sich eben nicht mit ihm und seinem Denken identifizieren kann, dem sag ich: “Schade, dann halt leider nicht! Selbst Schuld!” Und Punkt. Es stimmt: Niemand hat Richard dazu gezwungen, den E-Brief zu nutzen. Aber darum geht es hier auch gar nicht. Ich finde es sehr amüsant, dass eine 16-Jährige erwachsene und vermeintlich gebildete Leute darauf aufmerksam machen muss, dass ihr Beitrag nichts mit dem Thema zu tun hat. Aber nun gut.. Bei diesem Thema handelt es sich allein um die Arbeit eines Journalisten, der versucht, die Menschen zu informieren und ihnen die Augen zu öffnen. Man sieht außerdem an der verspäteten Reaktion der Post, dass sie sich von Richards Schreiben eindeutig hat einschüchtern lassen, andernfalls hätten sie vermutlich nach 1, 2 Tagen mit irgendeiner abgewürgten 4-Zeilen-Antwort versucht, ihn ruhig zu stellen. Es mag vielleicht für die Deutsche Post sprechen, dass sie 2 Mal relativ ausführlich zu dem Thema Stellung genommen hat. Aber ich denke nicht, dass der Journalismus, den Richard betrieben hat, darunter sonderlich gelitten hat. Noch einmal: ein guter Journalist gibt sich nicht schnell mit dem erstbesten zufrieden. Und er gibt auch nicht nach, wenn man versucht, ihn unter Druck zu setzen. So ein Journalist ist Richard Gutjahr.

  37. Mal was ganz anderes: Ich kann den Umgang der Post mit den sog. “Social Media Anfragen” nicht nachvollziehen. Wenn die Post schon ihren Service auf das World Wide Web ausweitet, dann sollte sie auch nach dessen Regeln spielen. Die Wichtigkeit Blogs gezielt als Marketingplattformen zu erkennen und somit gleichzeitig ernst zu nehmen, ist wohl noch nicht angekommen.
    Bei meiner Recherche nach dem Epostbrief war dieser Blog jedenfalls mein zweiter Klick. Vielleicht sollte man in der Marketingabteilung der Post mal aufwachen.

  38. @Wasalski

    Ich habe gerade die Diskussion hier nachverfolgt und auch in Ihrem blog gelesen. Hier stellen Sie die folgende Frage:

    “Ich würd echt gern wissen, in welcher Qualität und wie schnell der Jobs sein Steve seine Pressestelle auf eine harte Anfrage Deinerseits reagieren würde. “

    Die Antwort ist ganz einfach: schneller und eindeutiger.

    Das Sie ausgerechnet Apple und Steve Jobs auswählen ist schon ein wenig – sorry – “dumm”. Herr Jobs beantwortet E-Mails an seine Adresse selber und er ist dabei äußerst fix und äußerst eindeutig. Sie können ja mal den Selbstversuch starten.